Hallo,
anbei habe ich weiter Gerichtsprotokolle.
Wäre nett, wenn ihr mal drüber sehen könnten und den Rest vervollständigen bzw. korrigieren könntet.
Vielen Dank.
Mathias
Seite 2
Seite 2:
ich dich und deine [Fraue?]
vom Galgn erlöset.
Des [Sch..l…s] aber würd
nicht gedacht werden.
Bekl. bleiben bei vorrigen
beständigst [anbei] [siegendes]
[ge…] [und nicht sondern meinen Herrn?]
an.
Bescheid
In geklagten [Schelt:] und
[injurien] Sache Ludewig Neu-
kams Defen[sio] [sowie] seiner
Tochter des hiesigen und
[ihro] abwesenden Mohrens
Fraue klagen eines, entge-
gen und wider Hennig
Bosen bekl. anderes Theils
wird nach [hitzgen] Verhör
weil die vorgeschlagene
Güthe bey denen Partheyen nichts
[ver…..gen] wollen, [wann] hiesigen
hochadl. Ambte diesen Be-
scheid gegeben:
Weil beklagter der geklag-
ten [injurien] nicht geständig
dieses aber daß ‚# beklagten und klagerin […]
[selber?] des Grummets halben
in Verdacht gezogen und
damit beschuldiget nicht
[abondig] [genaues] und [..ches]
[……] sich gerichtl.
[anerkännet]; als ist sind
diese Klagen die [injurien]
jenes bekl. aber daß
vid: Sig: Cc
anbei habe ich weiter Gerichtsprotokolle.
Wäre nett, wenn ihr mal drüber sehen könnten und den Rest vervollständigen bzw. korrigieren könntet.
Vielen Dank.
Mathias
Seite 2
Seite 2:
ich dich und deine [Fraue?]
vom Galgn erlöset.
Des [Sch..l…s] aber würd
nicht gedacht werden.
Bekl. bleiben bei vorrigen
beständigst [anbei] [siegendes]
[ge…] [und nicht sondern meinen Herrn?]
an.
Bescheid
In geklagten [Schelt:] und
[injurien] Sache Ludewig Neu-
kams Defen[sio] [sowie] seiner
Tochter des hiesigen und
[ihro] abwesenden Mohrens
Fraue klagen eines, entge-
gen und wider Hennig
Bosen bekl. anderes Theils
wird nach [hitzgen] Verhör
weil die vorgeschlagene
Güthe bey denen Partheyen nichts
[ver…..gen] wollen, [wann] hiesigen
hochadl. Ambte diesen Be-
scheid gegeben:
Weil beklagter der geklag-
ten [injurien] nicht geständig
dieses aber daß ‚# beklagten und klagerin […]
[selber?] des Grummets halben
in Verdacht gezogen und
damit beschuldiget nicht
[abondig] [genaues] und [..ches]
[……] sich gerichtl.
[anerkännet]; als ist sind
diese Klagen die [injurien]
jenes bekl. aber daß
vid: Sig: Cc
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