Dank an Konrad, für seine Hilfe.
Gerichtsprotokoll 1682
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Probier ich es einmal
Erschainen an ordentlicher
Gerichtsstelle Ludewig
Neukam und deßen Tochter
des Mohrens Frau Or-
thia klagen eines
entgegen und Wider Henning
Bosen bekl(agten) Anders
Theils . Inen wurde
das am 14 dieses (= Monats) einge-
reichte klage Schreiben
gerichtl. vorgehalten
und darauff von dem-
selben dieses zur ant-
wort erstattet. Er müßte
gestehen, daß Er in
den Korb gesehen denn Er
hätte den Korb den ganzen
winter vor seinem hause
damit vorrüber gehen sehen
und in die drej Wochen
wäre alltäglichen der
Korb aus dem Schuster
hause verdacht (= verdeckt) heraus
getragen worden und hätte
es]alsobald gegemuthmastet
das Grummet entwendet
würde aber es nicht ge-
wißen gewußt biß am
verwichenen Mittwoch vor
Gruß Konrad
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acht Tagen der Mohrin ihre
Schwester mit dem Korbe
wiedergekommen und der
Wind das daruber ge-
dachte (= gedeckte) Tuch ein wenig
aufgehoben, und Sie es
gesehen daß Grummet im
Korbe gewesen und ? sol-
ches hinder bracht. dessent
wegen Er dann den Korb
besehen und solches auch
also befunden, der
geklagten Scheltworten
aber wäre Er nicht ge-
stündig, sondern hätte
nur darauff als sie
zu ihm gesaget Hure
und Schelm haben es
gesehen er mich und meine Schwester
genannt gehabt, geantworttet
So hatt eine Hure
den Grummet getragen
könnte es auch beweisen
daß Sie öfters Grummet
von der Mohrens Frau Schwester
welcher die Mohrin alle
Zeit gefolget, aus dem
Schusterhoffe geholet.
Worden, und hätte dadurch die
gemeine Können in Ver-
dacht kommen oder ein
unschuldigen damit
Gruß Konrad
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