Ehevertrag 1821 3

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  • kornmandl
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 419

    [gelöst] Ehevertrag 1821 3

    Quelle bzw. Art des Textes: Ehevertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1821
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberpfalz


    Guten Morgen,

    bitte korrekturlesen bzw. ergänzen,
    ich lese:

    Braut ohne vorhandenen diesehe-
    lichen Leibeserben früh oder gut
    zuerst aus diesen zeitlichkeit genige
    dem Bräutigam respec Wittwer von
    den von der Braut ohne xxx
    beachten Heurathsxxgen
    zu 600 fl erben den ganzen
    natural Ausfertigung dann
    Hochzeitkuh und Gerteid auch
    200 fl xxlich und xx
    erblich zu verbleiben gaben, die
    nachxxeren Heurathsgutbetrag
    zu 400 fl Hxxgegen xxxxx
    Bräutigam in zwo nächstauf-
    einanderfolgenden Jahresfristen
    mit jedmaligen 200 fl an der
    Braut nächster Anverwandte
    xxde zureichen geben und hinaus
    bezahlen. Ergäbe sich
    aber in unvererbten Falle auch
    ebenxugoderxang der Sterbfall der
    auf Seite des Bräutigams so wäre
    die Braut respec. Wittwe Besitz und
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    Zuletzt geändert von kornmandl; 11.11.2010, 21:23.
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  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11784

    #2
    Braut ohne vorhandenen diesehe-
    lichen Leibeserben früh oder spät
    zuerst aus diesen zeitlichkeit geneige[?]
    dem Bräutigam respec Wittwer von
    den von der Braut ohne eigene
    beachten Heurathtsxxgen
    zu 600 fl neben der ganzten
    natural Ausfertigung dann
    Hochzeitkuh und getreid auch
    200 fl eigenthumlich und respec.
    erblich zu verbleiben gaben, den
    nach mehreren Heurathsgutbetrag
    zu 400 fl hingegen mußte[?]
    Bräutigam in zwo nächstauf-
    einanderfolgenden Jahresfristen
    mit jedmaligen 200 fl an der
    Braut nächste Anverwandte
    xxder zureichen geben und hinaus
    bezahlen. Ergäbe sich
    aber in unvererbten Falle auch
    überkurz oder lang der Sterbfall oder
    auf Seite des Bräutigams so wäre
    die Braut respec. Wittwe Besitz und
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • karin-oö
      Erfahrener Benutzer
      • 01.04.2009
      • 2625

      #3
      Hallo!

      Ich hätte da noch einige Verbesserungsvorschläge:

      Braut ohne vorhandenen diesehe-
      lichen Leibeserben früh oder spät
      zuerst aus dieser zeitlichkeit gienge
      dem Bräutigam respec Wittwer von
      den von der Braut ihme einge-
      brachten Heurathtsvermögen
      zu 600 fl neben der ganzten
      natural Ausfertigung dann
      Hochzeitkuh und getreid auch
      200 fl eigenthumlich und respec.
      erblich zu verbleiben haben, den
      nach mehreren Heurathsgutbetrag
      zu 400 fl hingegen mußte
      Bräutigam in zwo nächstauf-
      einanderfolgenden Jahresfristen
      mit jedmaligen 200 fl an der
      Braut nächste Anverwandte
      wieder zureichen geben und hinaus
      bezahlen. Ergäbe sich
      aber in unvererbten Falle auch
      überkurz oder lang der Sterbfall der
      auf Seite des Bräutigams so wäre
      die Braut respec. Wittwe Besitz und

      Schöne Grüße
      Karin

      Kommentar

      • kornmandl
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2009
        • 419

        #4
        "überkurz oder lang" wärich beinah verzweifelt...

        Danke Henry,
        Danke Karin

        Gruß aus dem Steinwald

        kornmandl
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