Brauche bitte 2 Entzifferungen

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  • kimi2005
    Erfahrener Benutzer
    • 11.12.2008
    • 221

    [gelöst] Brauche bitte 2 Entzifferungen

    Hallo zusammen,

    wer kann mir beigefügte Anhänge entziffern?

    Beim ersten Bild kann ich nur lesen:

    "Witwer seit dem 18. April 1869".

    Das zweite Bild soll wohl eine Berufsbezeichnung sein.

    Danke und Gruss, kimi
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von kimi2005; 05.11.2010, 15:13.
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 4011

    #2
    Die Berufsbezeichnung auf den 2. Bild heißt: Lumpensammler
    Auf den 1. Bild meine ich nur in der letzten Zeilen " von dem königl.(ichen) Kreisgerichts Geitt..." entziffern zu können.
    LG
    Gaby
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

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    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 30395

      #3
      Hallo Kimi,

      ich lese bei Bild 1

      Witwer seit dem
      18. April 1849
      Consens zur Wiederverheira-
      thung u. Nachweis der Ausein-
      andersetzung mit den mind-
      .......... Kindern vor dem
      Königl. Kreisgerichts Benthein(??)
      Viele Grüße
      Christine


      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

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      • Marlies

        #4
        ...... mit den mino
        renen ( = minderjährig) Kindern...

        Viele Grüße
        Marlies

        Kommentar

        • kimi2005
          Erfahrener Benutzer
          • 11.12.2008
          • 221

          #5
          Was bedeutet das?

          "Consens zur Wiederverheira-
          thung u. Nachweis der Ausein-
          andersetzung mit den mino-
          renen Kindern vor dem
          Königl. Kreisgericht Genthin."

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          • j.steffen
            Erfahrener Benutzer
            • 18.04.2006
            • 1507

            #6
            Hallo kimi,
            ich denke, er erhielt die Erlaubnis zur 2. Eheschließung erst, nachdem die finanzielle Versorgung der minderjährigen Kinder aus der 1. Ehe gerichtlich geklärt war.
            MfG,
            j.steffen

            Kommentar

            • kimi2005
              Erfahrener Benutzer
              • 11.12.2008
              • 221

              #7
              Danke an euch alle!

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