Quelle bzw. Art des Textes: Kaufbrief
Jahr, aus dem der Text stammt: 1821
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberpfalz
Jahr, aus dem der Text stammt: 1821
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberpfalz
Hallo,
bitte um Korrektur bzw. Ergänzung
mit bestem Dank im Voraus
und einem Gruß aus dem Steinwald
kornmandl
bisher habe ich entziffert:
Veit Reichl 1/3 Hofsbesitzer und
dahiesiger Patrimonialgerichtsun-
terthann urkundet und bekennt
für sich seine Erben und Nachkommen
und auch sonst gegen jedermann
dem es zu wissen daran gelegen
saye darste, daß er mit Grund-
herrlichem Consens seinen bisher
xxxglich eingehabt und beseßenen
1/3 Hofsxxx1/x Anwesen mit sammt
hiezu eingehörigen ?? und
xxxxxxxx fänden zwischen
xxxxxx Staat
Häusern xxxx worden den
St..besitz xxxx 75 fl. das
Steuerkapital aber 990 beträgt
so wie auch nicht dazu ad percti?
??? Obst= und Grasgärtl, und
sämmt(iche) Feld= und Wiesgründe
dann mit allen bey diesen Anwesen
hergebrachten Rechten und Gerechtig-
keiten, dagegen aber auch mit
allen darauf rudizierten allerh??
Lands- xxxx Grund und Gr
zinsherrlichen, an Gemeinds
xxlaufen, wie jene bisher
geleistet worden sind; deßen
also eben beschriebenes 1/3 Hofs
Anwesens erxbestaedigen
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