Beiakte zur Heiratsurkunde auf Holländisch

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  • nighthawk1980
    Benutzer
    • 24.10.2010
    • 49

    [gelöst] Beiakte zur Heiratsurkunde auf Holländisch

    In den Sammelakten zur Heiratsurkunde meiner Ur-Großeltern habe ich folgendes Dokument auf Holländisch gefunden, das ich leider nicht ganz verstehe. Die Ehefrau ist in Duiven (Holland) geboren und ich vermute, dass es hier um die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft durch die Heirat geht. Oder um die Bescheinigung der Heiratsfähigkeit?

    Für eine Übersetzung ins Deutsche wäre ich sehr dankbar...

    Liebe Grüße, Christian
    Angehängte Dateien
  • Farang
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2010
    • 1140

    #2
    Hallo Christian,

    mein Niederländisch ist schon eingerostet, aber ich versuch mal so die Basis...evt findet sich ja noch einer der es wirklich kann ;-)

    Der Beamte von der.....der Gemeinde Duiven
    Gemäß dem Artikel 1 und 4 des am 12. Juli 1902 in Gravenhage geschlossenen Vertrages zur Regelung der gesetzlichen....? Beachtung und Genehmigung gemäß dem Gesetz vom 24. Juli 1903 (Staats... No 23) und dem Artikel 4 des Gesetzes vom 7 Juli 1906 (Staats... No 167) wird erklärt das ....in Verband mit den betreffenden Artikeln bewiesen ist nach der Niederländischen Gesetzgebung, keine Hindernisse bestehen gegen den Vollzug der bereits erfolgten Trauung zwischen JOHANN FERDINAND HEIDECKER, geb in Esen den 9. Januar 1888 wohnend in Duisburg,Preusen und GERARDA PAULINA van MEGEN, geb in Duiven den 12. Sep 1888 wohnend in Dusburg in Preusen....?
    Duiven den 28.Juli 1909

    Der Beamte ......?


    Ich hoffe diese einfache Übersetzung hilft Dir.

    Gruß Michael
    Sandau bis Tepl - Egerland /Böhmen /Sudetenland.
    Infos über das: Das k.(u.)k. Militär

    Infos zur Suche nach Dokumenten der k.(u.)k. Soldaten

    Kommentar

    • ubbenkotte
      Moderator
      • 13.04.2006
      • 1860

      #3
      Hallo Christian,

      der Beamte hat die Artikel aus dem Vertrag zur Reglung Gesetzeskonflikte (ein Gesetz dazu trat am 24.07.1903 in Kraft und wurde in der Staatszeitung Nr. 231 publiziert) und Artikel 1 des Gesetzes vom 07.07.1906 (Staatszeitung Nr. 162) hinzugezogen und daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass die beiden, aus Sicht der niederländischen Gesetze, heiraten konnten.

      Bei dem Gesetz handelt es sich um: Verdrag tot regeling der wetsconflicten met betrekking tot het huwelijk (=Ehe). Hier: http://www.minbuza.nl/nl/Onderwerpen...605#koninkrijk siehst du, dass Deutschland, wie auch viele andere Staaten, schon bald dieses Gesetz ratifizierten.

      Viele Grüße aus den Niederlanden

      Freddy

      Kommentar

      • nighthawk1980
        Benutzer
        • 24.10.2010
        • 49

        #4
        Super, vielen Dank Euch beiden für die schnelle Hilfe!

        LG Christian

        Kommentar

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