Heiratsvertrag 1777

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  • Farang
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2010
    • 1140

    [gelöst] Heiratsvertrag 1777

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1777
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Amonsgrün/Böhmen


    Hallo liebe Mitleser,

    ich habe mit dem beigefügten Heiratsvertrag (Seite 270) so meine Mühe - kann mir jemand bei der Übersetzung unter die Arme greifen ???

    Recht herzlichen Dank schon mal im voraus.

    Gruß Michael
    Zuletzt geändert von Farang; 22.01.2013, 16:40.
    Sandau bis Tepl - Egerland /Böhmen /Sudetenland.
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  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7902

    #2
    Hallo Michael,

    ich mach mal den Anfang, komme aber leider nicht sehr weit:

    Heiraths Contract Des Wenzl Kummer
    von Amonsgrün
    Datum ? ..... den 9ten January 1777

    Eine Heirath, an einen, den ehrbahren Junggesellen
    Wenzl Kummer zu Amonsgrün, weyl. Lorentz Kummer,
    geweßen Bauersmanns dortselbst seel. hinterlassenen
    Eheleibl. Sohn als Bräutigam, daß seiner Seithen sein
    Bruder Johann Kummer zu gedechten ? Amonsgrün
    anderten Theils der tugendsamen Jungfrauen Magdalena
    Hamerschmidin des Martin Ignatz Hammerschmid
    .....schmid? zu Unterkunrathgrün ehelichen Tochter als Brauth
    auf ihren Theil ihr gleich er.....gter geliebter Vater.
    Brautigam verheurathet sicch vor, unter und nach Jahr und
    Tag mit seinen gantzen Vermögen welches haubtsächlich
    in einen Vermög Herrschaftl. confirmirten ..........

    ab hier komme ich nicht weiter.
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4847

      #3
      Probier ich es einmal


      Heiraths Contract Des Wenzl Kummers
      von Amonsgrün
      Actum, Eger den 9ten January 1777

      Eine Heirath, an einen, den ehrbahren Junggesellen
      Wenzl Kummer zu Amonsgrün, weyl. Lorentz Kummer,
      geweßen Bauersmanns dortselbst seel. hinterlassenen
      Eheleibl. Sohn als Bräutigam, daß seiner Seithen sein
      Bruder Johann Kummer zu gedachten Amonsgrün
      anderten Theils der tugendsamen Jungfrauen Magdalena
      Hamerschmidin des Martin Ignatz Hammerschmid
      Hufschmids zu Unterkunrathsgrün ehelichen Tochter als Brauth
      auf ihren Theil ihr gleich ersagter geliebter Vater.
      Brautigam verheurathet sich vor, unter und nach Jahr und
      Tag mit seinen gantzen Vermögen welches haubtsächlich
      in einen Vermög Herrschaftl. confirmirten Kaufbrief
      dedato Königswarth, den 13. Februar 1776 von seiner Mutter
      Katharina verwittibten Kummerin eigenthümlich überkommenen
      3/8 Hof zu ersagten Amonsgrün bestehet, zu seiner geliebten Vertrauten.
      Hingegen thuet sich die Brauth ebenfals vor, unter und nach Jahr und Tag
      mit einer Fertigung nach Vermögen 1. s.v. Kuhe und an baaren Geld 200 fl Kayserlich
      zu ihrem Ehemann recht ehelichen verpflichten.
      Da gedachter Bräutigam vor, unter oder nach Jahr und Tag in kurtz oder lang
      vor seiner Vertrautten ohne mit ihr erzeigten, ehelich hinterlassenen, lebendigen
      Leibeserben verstürbe, solte Brauth des Bräutigams gantzes Vermögen ersagtes 3/8 Höfel zwar
      ererbet haben, hingegen aber alles dasjenige, was erdeitter Kaufbrief besaget, zu halten und zu erfüllen schuldig seyn.
      Verstürbe dann die Brauth vor, unter oder nach Jahr und Tag in kurtz oder lang vor
      ihren Bräutigam ohne mit ihm erzeigten, ehelich hinterlassenen, lebendigen Leibeserben,
      solte Bräutigam die Fertigung, 1 s.v. Kuhe und das Geld 200 fl Kays. ererbet haben und zufrieden sein.

      Morgen geht es weiter.
      Gruß Konrad

      Kommentar

      • Farang
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2010
        • 1140

        #4
        Liebe Friederike, lieber Konrad,


        erst mal herzlichen Dank für die (Teil) - Übersetzung.
        Hilft mir gut weiter.

        Gruß Michael
        Sandau bis Tepl - Egerland /Böhmen /Sudetenland.
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        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4847

          #5
          Rest

          Wenn aber ehelich mit einen der erzeugten Leibes am am Leben
          vorhanden
          hier hat sich der Schreiber verhaspelt; Es müsste heißen:

          Wenn aber ehelich miteinander erzeugte Leibeserben am Leben vorhanden,
          verbleibet es beim löbl(lichen) Landesgebrauch.
          Wird von Seithen einer löbl(lichen) Loßungskammer ratihabirt.
          Eger den 9. Januarii 1777

          Ratificando Actum Schloß Königswarth, den 6.ten April 1777

          J.M. Beißerzahn? Director

          Gruß Konrad

          Kommentar

          • Farang
            Erfahrener Benutzer
            • 25.04.2010
            • 1140

            #6
            Lieber Konrad,

            vielen herzlichen Dank für die schnelle und zuverlässige Hilfe...was würde dieses Forum nur ohne Dich machen!!

            Danke und Gruß

            Michael
            Sandau bis Tepl - Egerland /Böhmen /Sudetenland.
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