Brief von einem meiner Vorfahren von 1755

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  • Genealoge
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 1153

    [gelöst] Brief von einem meiner Vorfahren von 1755

    Quelle bzw. Art des Textes: Brief
    Jahr, aus dem der Text stammt: ca. 1755
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Verden in Niedersachsen


    Hallo, ich habe hier aus dem Kreisarchiv einen Brief erhalten, den ich leider so gut wie gar nicht lesen kann... Ich weiß es ist viel und es macht auch Mühe, aber ich denke die Lesefans von euch werden daran Spaß haben.

    Ich denke außerdem das es wohl zwei Briefe sind, also eine Anfrage und dann die Antwort.

    Seite 1


    Seite 2


    Seite 3


    Seite 4


    Seite 5


    Seite 6


    Seite 7


    Seite 8


    Seite 9


    Ich glaube jetzt kommt die Antwort:
    Seite 10


    Seite 11


    Seite 12


    Vielen Dank und liebe Grüße, Julian
    Besucht doch mal meine Webseite: Ahnen aus Niedersachsen, Nordhessen, Westpreußen, Niederschlesien und Sachsen - www.genealogie-brandt.de
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7902

    #2
    Hallo Julian,

    Seite 1:

    Hoch- und Hochwohlgeb.
    Hoch und HochEhrwürdige
    Gnädige und Hochgeneigte Herren

    Eur. Excellence, und Hochwohl-
    gebohren, Hoch- und Hoch-
    Ehrwürden geruhen
    Sich in aller Unterthä-
    nigkeit vortragen
    Zu laßen, waß ge-
    stalt meinen Vorfah-
    ren
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

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    • Friederike
      Erfahrener Benutzer
      • 04.01.2010
      • 7902

      #3
      Seite 2:

      ren zu Walle ein un-
      königl. Dohm zu Verden
      ein gepfartes Dorff, ein
      eignes Schul Wohnhauß
      expropus erbauet.
      Bänke und Tische an-
      geschaffet, mithin
      im Stande gesetzet
      der Dorffschaff Kinder
      sowohl als die außer
      derselben jedoch Zur
      Schule dieser Dorff-
      schaff gehörigen Ein-
      wohner Kinder, gehö-
      rige Bequelichkeit
      verschaffet, und hat
      die Gemeine .....
      Zu deren Reparation
      Viele Grüße
      Friederike
      ______________________________________________
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      • Friederike
        Erfahrener Benutzer
        • 04.01.2010
        • 7902

        #4
        Seite 3:

        nicht allein nichts dazu
        gegeben Sondern ich
        muß so gar Nachbar
        gleich dem Horn, Schwein
        um Schaaff-Hirten
        für das aus meinen
        Hause Zu treibende
        Vieh den Gebührenden
        Lohn reichen, und
        Kriege weder um Wey-
        nachten noch Ostern
        oder Zu einer andre
        Zeit, gar kein Korn,
        Brod Butter noch Eyer
        muß noch dazu für
        die Feurung so Zur
        Schul-Stube erfordert
        wird, für mein baares
        Geld
        Viele Grüße
        Friederike
        ______________________________________________
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        • Friederike
          Erfahrener Benutzer
          • 04.01.2010
          • 7902

          #5
          Seite 4:

          Geld anschaffen, und
          stehen.
          Da hingegen nun ist
          in der Waller Dorffschaft
          hergebracht, daß die
          Kinder So Zur Schule
          gehen, wöchentlich
          1 ß ? geben, wodurch
          aber beider die Un
          ordnung entstehet,
          daß die Eltern um
          das Geld zu erspahren
          einige Tage in der
          Woche die Kinder
          Zur Schule schicken,
          in den letten Tagen
          weg bleiben, und
          Sodann bleiben
          Sie
          Viele Grüße
          Friederike
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          • Friederike
            Erfahrener Benutzer
            • 04.01.2010
            • 7902

            #6
            Seite 5:

            Sie gantze Wochen und
            Zeiten weg, also gar
            daß ich für viele Kin-
            der im gantzen
            Jahre mehr nicht
            den 9 oder 17 oder 16 ß
            höchstens 20 ß kriege.
            Wann aber dießs
            gnädige und hochge-
            neigte Herren. Der
            unterm 10ten Febr.
            1752 heraus gegebenen
            königl. Schulverord-
            nung denn .....
            thümer ..... werden
            und Zwar nach de-
            nen darin befind-
            lich beyde ..... Sub.
            27
            Viele Grüße
            Friederike
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            • Friederike
              Erfahrener Benutzer
              • 04.01.2010
              • 7902

              #7
              Seite 6:

              27. und 29. schnurstracks
              entgegen läuft, da
              nach dem 27 § exsores-
              he befohlen daß künf-
              tig hin an statt Woche
              Geld quartaliter Solt-
              be zahlet werden
              und nach dem 29 § ge-
              reichet mir dieses
              Zur Last daß ich oh-
              ne im geringsten
              an Korn, Brod But-
              ter, Eyer, Torf und
              Feurung etwas
              zu genießen, noch
              dazu für mein
              aus Zutreibendes
              Vieh welches doch
              nur
              Viele Grüße
              Friederike
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              • Friederike
                Erfahrener Benutzer
                • 04.01.2010
                • 7902

                #8
                Seite 7:

                nur auf Soorer und
                dürrer Heyde gewei-
                det wird, maßen
                keine graßweyden
                bey der Dorffschaft
                befindlich die Vieh
                Hirten lohnen.
                Und dann mir die
                Dorffschaft Walle frey-
                gegeben, daß ich
                wegen verände-
                rung des Schulgeldes
                an Er. Excellence
                und Hochwohlgeb.
                Hoch - und HochEhrwr.
                mich nur melden
                solte, um was hoch
                dieselben .....
                in
                Viele Grüße
                Friederike
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                • Genealoge
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.04.2009
                  • 1153

                  #9
                  wow! Vielen Dank soweit schon einmal Friederike! Es ist einfach unglaublich^^ Woher kannst du das? Hast du da ein Buch gekauft oder einen Kurs für belegt? Ich freue mich schon auf die weiteren Seiten, wenn es dir nicht zu langweilig oder so wird... :/

                  wie kann ich dir nur danken?

                  Liebe Grüße, Julian
                  Besucht doch mal meine Webseite: Ahnen aus Niedersachsen, Nordhessen, Westpreußen, Niederschlesien und Sachsen - www.genealogie-brandt.de

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                  • Friederike
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.01.2010
                    • 7902

                    #10
                    Hallo Julian,

                    dahinter steckt einfach nur sehr viel üben, üben, üben....
                    Ein Buch hab ich da nie gekauft.


                    Seite 8:

                    in Ansehung meiner
                    Zu reholviren gerufen
                    würden, Sie sich Zur
                    Norm und Richtschnur
                    dienen laßen wolten.
                    So flehe Er. Excellence und
                    Hochwohlgeb. Hoch-und
                    HochEhrwürden ich sie
                    durch in aller unter
                    thanigkeit an, Hoch die
                    selben gerufen gnädig
                    1.) an Statt des Wöchentli-
                    chen Schulgelde ein
                    gewisses quartaliter
                    zu bestimmen und 2.)
                    dahin gnädigst Zu sor-
                    gen geruhen, daß
                    ich für mein aus Zu
                    Treibendes
                    Viele Grüße
                    Friederike
                    ______________________________________________
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                    • Friederike
                      Erfahrener Benutzer
                      • 04.01.2010
                      • 7902

                      #11
                      Seite 9:

                      Treibendes Horn , Schwein
                      und Schaf Vieh an den
                      Hirten Lohn zu geben
                      künftig nicht mehr ge-
                      bunden sey, Weil ich Feu-
                      rung und alle an meinen
                      Hause vorkommende
                      Reparationes halten
                      und bezahlen müße.
                      Der ich gnädiger Erhorung mich
                      getröste und verharre mit allen
                      Respect
                      Re. Excellence und Hochwohlgeb.
                      Hoch - und HochEhrwürden
                      Unterthanigst gehorsamster
                      Johann Müller
                      Schulhalter zu Walle

                      li.
                      Supp
                      d. 21ten Jan.
                      1755


                      Die Schrift in den letzten drei Seiten kann ich selbst
                      leider nicht gut lesen, da sollte mal jemand anderer
                      draufschauen.
                      Viele Grüße
                      Friederike
                      ______________________________________________
                      Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
                      Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
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                      • karin-oö
                        Erfahrener Benutzer
                        • 01.04.2009
                        • 2630

                        #12
                        Hallo Julian!

                        Dann will ich versuchen, die Antwort zu entziffern:
                        (Die Andrede bereitet mir jedoch Schwierigkeiten, weil ich die örtlichen Gegebenheiten nicht kenne)

                        Seite 10:

                        Königl. Groß ....
                        und Churfüstl. Brauschw. L...
                        Hrn. Oberhauptmann und Ambtmann
                        Unsere hochgebiethende Herren

                        Weil das hohe Königl. ambt uns
                        anzeigen laßen, daß wir wegen
                        unsern Schuhlmeister Johann
                        Müller seiner eingegebenen Klage
                        uns melden solten; da wir
                        nun sehen, daß er wohl ein Meh-
                        rers pratendirt, alß wie die Königl.
                        Schulverordnung in sich hält,
                        als solches gestalten wir ihm nicht

                        Seite 11:
                        dieweil er 8 biß 9 Stück Horn Vieh,
                        Pferde und Schaafe hat, wenn selbi-
                        ger vor den übrigen Vieh uns nicht
                        mit behülflich sein solte, zu der
                        Contribution, er gewiß so viel Vieh
                        zu legen würde als das halbe Dorf
                        nicht hätte; danebst müßen wir
                        gleichfalß anzeigen, daß der Herr-
                        schaft anbefohlen werde, als Holtbüt-
                        teler, Kahlbrügger, Schülinger,
                        und Windorffer, daß sie fernerweit
                        ihre Kinder aus unsrer Schule laßen
                        mögen, dieweil es mit selbigen nur
                        eine Einschleichung ist, und unsern
                        Dorfkindern zur last gereichet, würden
                        etwan auch unser Schulmeister
                        dorten nicht zu frieden sein, so kann

                        Seite 12:
                        er von seinem Hause, die so genandte
                        Käther Gerechtigkeit abtragen, und
                        wir dagegen sogleich nach ergangener
                        resolution ein Neues Schul Hauß
                        bauen wollen. Indeßen bitten
                        wir unsern Gesuch eine Genüge zu
                        leisten, dieweil wir nicht diejenigen
                        sein, welche dem Schulmeister was
                        absagen wollen, aber ein mehrers
                        als die Schul-Verordnung im Munden?
                        führet können wir doch auch nicht
                        über uns nehmen.
                        Walle den 15ten April 1755


                        Schöne Grüße
                        Karin

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                        • Kögler Konrad
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.06.2009
                          • 4847

                          #13
                          zu 1 und 2 Kleinigkeiten

                          meine Vorfahren..
                          eine im Dohm
                          ex propriis (= aus eigenen Mitteln)
                          Bequemlichkeit
                          Gemeine Seitdem

                          Gruß Konrad

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                          • Kögler Konrad
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.06.2009
                            • 4847

                            #14
                            Ergänzungen
                            4: leider statt beider

                            5
                            den 9 oder 12 oder 16 ß

                            nung deren Hertzog
                            thümer Bremen Verden
                            und Zwar nach de-
                            nen darin befind-
                            lich beyde §is (Paragraphen) Sub.

                            Gruß Konrad

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                            • Kögler Konrad
                              Erfahrener Benutzer
                              • 19.06.2009
                              • 4847

                              #15
                              expresse = ausdrücklich
                              he befohlen
                              Solte
                              bezahlet werden

                              7
                              Ew. Excellence
                              was hoch
                              dieselben sodann

                              Gruß Konrad

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