Hallo ihr lieben Helfer,
hier kommt Teil 2 der beiden Verträge. Auch hier bin ich natürlich für alle Ergänzungen und/oder Verbesserungen dankbar.
Seite 3:
Die restigen 700f. bleiben
bis zur fernern ??????
chung, ??? zu ???
Disposition in Gerichts Handen
und derselben ???; so wie
??? auch ???, dieselbe bey guter
und sicherer Gelegenheit mit ???
??? ??? ??? auszu-
??????.
Zweitens übernimmt Käufer
ab heurige von dem Verkäufer
noch schuldiger ???
??? und ???
??? laufenden Abgaben
????? Entrichtungs-
willen.
Drittens behält sich Verkäufer
zur lebenslänglichen Wohnung und
???stadt für sich und sein
Eheweib das vorhandene Stübl,
welches aber ??? dem ???
Käufer in möglichster Bälde
in wohnbaren Stande unentgelt-
lich hergerichtet werden muß, vor(?)
Seite 4:
Viertens muß Käufer bey seinem
Aufzuge dem Verkäufer so
gleich und zwar rund für heuer
½ Schafl Korn, und ½ Schafl
Gerste abgeben, welches er ihm
??? Nothdurft von und zur
Mühle bringen muß, sowie
er auch künftig ???
ihn alle benöthigten Fuhren(?) gra-
tis zu verrichten.
Fünftens: Verkäufer nimt sich
zwar kein bestimtes Holz aus,
jedoch muß ihm dasselbe, soviel
er und sein Weib braucht von
Güte Jährl. nach Bedarf
verabfolgt werden, dagegen macht
er sich verbindlich, so lange er
noch arbeiten kann, und bey guten
Kräften ist, dasselbe mit dem neuen Käufer geminschaftl.
zum ??? herzurichten;
??? derselbe aber ganz natürl.
gratis für die ??? zu ???
hat.
Die beiden Verkäufer machen sich
Vielen lieben Dank für Eure Mühe.
Minusch
hier kommt Teil 2 der beiden Verträge. Auch hier bin ich natürlich für alle Ergänzungen und/oder Verbesserungen dankbar.
Seite 3:
Die restigen 700f. bleiben
bis zur fernern ??????
chung, ??? zu ???
Disposition in Gerichts Handen
und derselben ???; so wie
??? auch ???, dieselbe bey guter
und sicherer Gelegenheit mit ???
??? ??? ??? auszu-
??????.
Zweitens übernimmt Käufer
ab heurige von dem Verkäufer
noch schuldiger ???
??? und ???
??? laufenden Abgaben
????? Entrichtungs-
willen.
Drittens behält sich Verkäufer
zur lebenslänglichen Wohnung und
???stadt für sich und sein
Eheweib das vorhandene Stübl,
welches aber ??? dem ???
Käufer in möglichster Bälde
in wohnbaren Stande unentgelt-
lich hergerichtet werden muß, vor(?)
Seite 4:
Viertens muß Käufer bey seinem
Aufzuge dem Verkäufer so
gleich und zwar rund für heuer
½ Schafl Korn, und ½ Schafl
Gerste abgeben, welches er ihm
??? Nothdurft von und zur
Mühle bringen muß, sowie
er auch künftig ???
ihn alle benöthigten Fuhren(?) gra-
tis zu verrichten.
Fünftens: Verkäufer nimt sich
zwar kein bestimtes Holz aus,
jedoch muß ihm dasselbe, soviel
er und sein Weib braucht von
Güte Jährl. nach Bedarf
verabfolgt werden, dagegen macht
er sich verbindlich, so lange er
noch arbeiten kann, und bey guten
Kräften ist, dasselbe mit dem neuen Käufer geminschaftl.
zum ??? herzurichten;
??? derselbe aber ganz natürl.
gratis für die ??? zu ???
hat.
Die beiden Verkäufer machen sich
Vielen lieben Dank für Eure Mühe.
Minusch
Kommentar