Kaufvertrag von 1842

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  • Minusch
    Erfahrener Benutzer
    • 29.05.2008
    • 456

    [ungelöst] Kaufvertrag von 1842

    Hallo zusammen,

    den Großteil des Kaufvertrags konnte ich recht gut entziffern. Für die Lücken, die ich nicht geschafft habe, bitte ich um Eure Hilfe.

    Bin dankbar für jede Ergänzung oder Verbesserung.

    Liebe Grüße
    Minusch

    Seite 1:

    2. Kaufbriefe nach 3580 f.
    Stephan Pfandorfer lediger
    Besitzer des Klingeranwesens
    von Neufahrn verkauft
    mit Vorlage des rentamtlichen
    Anschrieb ???
    seinen bisher besessenen
    ½ Klingerhof Haus № 11
    zu Neufahrn bestehend
    aus
    Lit. A.
    Wohnhaus, Stadl und Stall
    ??? einem ???, Back-
    ofen 69 Tag. 76 ??
    Gründen, ???
    Lit. B.
    Gemeindetheile 2 Tag. 76 ??
    ???
    Lit. C.
    Gemeindetheile ??
    3 Tag. 47 ??
    ??? eigen,
    an die Schwester The-
    res Pfandorfer ???
    deren Hochzeiter Jo-
    seph Schecker Zimmer-
    mannssohn von Sollen
    um einen Kaufschilling
    von 3580 f.
    welcher auf folgende
    Art ausgewiesen wird.
    I.
    Erhält der Verkäufer
    baar am Hochzeitstage
    der beiden Brautleuthe
    285f.
    Angehängte Dateien
  • Minusch
    Erfahrener Benutzer
    • 29.05.2008
    • 456

    #2
    Seite 2:

    eine Kalbn im Anschlage
    von 20 f.
    ein Bett, Bettstadt und
    Kasten im Anschlage
    zu 50 f
    den eingeärndten(?) Haber (Hafer ?)
    im Anschlage zu
    20 f.
    II.
    Haben die Käufer die
    auf dem verkauften
    Anwesen eingetragenen
    Hypothekenschulden zu
    1820 f.
    zur fernern Verzin-
    sung und Heimbezahlung
    zu übernehmen.
    III.
    Haben dieselben die
    für die 4 Geschwisterte (?)
    namens
    Andreas,
    August,
    Creszenz und
    Bernhard,
    ???
    für deren letztere zwei
    noch minderjährige Kinder
    deren Vormund gegen-
    wärtig ist namens
    Philipp Schäffer Mesner
    von Wangen (?) ???
    ??? ???
    23. September 1841
    ???gezeigten Eltern-
    güter zu 520f.
    ??? der darin ent-
    haltenen Zahlungsmo-
    dalität, sowie die
    Verabreichung für Hoch-
    zeitkleidung zu 40 f.

    Kommentar

    • Minusch
      Erfahrener Benutzer
      • 29.05.2008
      • 456

      #3
      Seite 3:

      und der Ausfertigung wie
      sie in dem Uebergabsbriefe
      enthalten, im Anschlage
      zu 50 f.
      für die Creszentia Pfandorfer
      zu übernehmen, und hinsicht-
      lich der übrigen Vortheile
      alles dasjenige zu erfüllen,
      wie solche in fraglichen
      Uebergabsvertrage auf-
      geführt sind.
      IV.
      Machen sich die Käufer
      verbindlich, die Current-
      schulden im Betrage
      zu 300 f.
      zu berichten, sowie
      VI.
      die Kurkosten an das
      allgemeine Kranken-
      haus in München zu
      285 f.
      welche zwar ??? ???
      der Inspektion der städti-
      schen allgemeinen Kran-
      ken??? München
      vom 22. May 1841
      gemäß Beschluß des Magi-
      strates vom 9. August
      1939 auf sich beruhen,
      zur Entrichtung über-
      nehmen, wenn in
      der Folge noch etwas
      verlangt werden sollte.
      VII.
      Wenn nun der Elternguts-
      antheil der Theres
      Pfandorfer zu 190 f.
      angerechnet wird, so

      Kommentar

      • Minusch
        Erfahrener Benutzer
        • 29.05.2008
        • 456

        #4
        Seite 4:

        wirft sich die ???
        gene Kaufsumme
        von 3580 f.
        wieder hieraus.
        Der Verkäufer bekennt
        nachträglich das Kalb
        Bett ??? und den Haber
        bereits erhalten,
        und quittiert die ???
        ??? hierüber.
        Besitz und Eigenthum,
        ??? und Gefahr ??
        ??? Anwesens??
        von ??? auf
        die Käufer über,
        sowie sie die hier-
        auf haftenden La-
        sten und Abgaben
        übernehmen, und
        die gegenwärtigen
        Verbriefungs-
        kosten zahlen.
        ?. ?. ?. ?.
        am 28. Dezber. 1842

        VIII. Schließlich wird noch bestimmt
        und sind die Theile überein-
        gekommen, daß der Ver-
        käufer auf seinem ver-
        kauften Anwesen den
        Aus- und Eingang hat.

        Kommentar

        • Friederike
          Erfahrener Benutzer
          • 04.01.2010
          • 7902

          #5
          Hallo Minusch,


          Seite 1:

          2. Kaufbriefe nach 3580 f.
          Stephan Pfandorfer lediger
          Besitzer des Klingeranwesens
          von Neufahrn verkauft
          mit Vorlage des rentamtlichen
          Anschreib Certificates
          seinen bisher besessenen
          ½ Klingerhof Haus № 11
          zu Neufahrn bestehend
          aus
          Lit. A.
          Wohnhaus, Stadl und Stall
          hinter einem Dorfe, Back-
          ofen 69 Tag. 76 ??
          Gründen, ???
          Lit. B.
          Gemeindetheile 2 Tag. 76 ??
          ???
          Lit. C.
          Gemeindetheile ??
          3 Tag. 47 ??
          ??? eigen,
          an die Schwester The-
          res Pfandorfer ???
          deren Hochzeiter Jo-
          seph Schecker Zimmer-
          mannssohn von Sollen
          um einen Kaufschilling
          von 3580 f.
          welcher auf folgende
          Art ausgewiesen wird.
          I.
          Erhält der Verkäufer
          baar am Hochzeitstage
          der beiden Brautleuthe
          285f.
          Viele Grüße
          Friederike
          ______________________________________________
          Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
          Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
          __________________________________________________ ____

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4847

            #6
            zu 1

            2. Kaufbriefe nach 3580 f.
            Stephan Pfandorfer lediger
            Besitzer des Klingeranwesens
            von Neufahrn verkauft
            mit Vorlage des rentamtlichen
            Anschreib - Certificates
            seinen bisher besessenen
            ½ Klingerhof Haus № 11
            zu Neufahrn bestehend
            aus
            Lit. A.
            Wohnhaus, Stadl und Stall
            unter einem Dache, Back-
            ofen 69 Tag. 76 Dez.
            Gründen, reluiert, eigen
            Lit. B.
            Gemeindetheile 2 Tag. 76 Dez.
            ludeigen
            Lit. C.
            Gemeindetheile pro (= zu)
            3 Tag. 47 Dez.
            reluiert eigen,
            an die Schwester The-
            res Pfandorfer resp. (= respective = beziehungsweise)
            deren Hochzeiter Jo-
            seph Schecker Zimmer-
            mannssohn von Sollen
            um einen Kaufschilling
            von 3580 f. – kr.
            welcher auf folgende
            Art ausgewiesen wird.
            I.
            Erhält der Verkäufer
            baar am Hochzeitstage
            der beiden Brautleuthe
            285 f. - kr


            Gruß Konrad

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4847

              #7
              Seite 2


              eine Kalbn im Anschlage
              von 20 f.
              ein Bett, Bettstadt und
              Kasten im Anschlage
              zu 50 f
              den eingeärndten Haber (= Hafer)
              im Anschlage zu
              20 f.
              II.
              Haben die Käufer die
              auf dem verkauften
              Anwesen eingetragenen
              Hypothekenschulden zu
              1820 f.
              zur ferner Verzin-
              sung und Heimbezahlung
              zu übernehmen.
              III.
              Haben dieselben die
              für die 4 Geschwisterte
              namens
              Andreas,
              August,
              Creszens und
              Leonhard ...fandzell
              für deren letztere zwei
              noch minderjährige Kinder
              deren Vormund gegen-
              wärtig ist namens
              Philipp Schäffer Mesner
              von Wangen nach Ueber-
              gabsvertrag
              vom
              23. September 1841
              ausgezeigten Eltern-
              güter zu 520f.
              unter der darin ent-
              haltenen Zahlungsmo-
              dalität, sowie die
              Verabreichung für Hoch-
              zeitkleidung zu 40 f.

              Gruß Konrad

              Kommentar

              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4847

                #8
                Seite 3


                und der Ausfertigung wie
                sie in dem Uebergabsbriefe
                enthalten, im Anschlage
                zu 50 f.
                für die Creszentia Pfandorfer
                zu übernehmen, und hinsicht-
                lich der übrigen Vortheile
                alles dasjenige zu erfüllen,
                wie solche in fraglichen
                Uebergabsvertrage auf-
                geführt sind.
                IV.
                Machen sich die Käufer
                verbindlich, die Current-
                schulden im Betrage
                zu 300 f.
                zu berichten, sowie
                VI.
                die Kurkosten an das
                allgemeine Kranken-
                haus in München zu
                285 f.
                welche zwar Decret
                der Inspektion der städti-
                schen allgemeinen Kran-
                kenanstalt München
                vom 22. May 1841
                gemäß Beschluß des Magi-
                strates vom 9. August
                1939 auf sich beruhen,
                zur Entrichtung über-
                nehmen, wenn auch in
                der Folge noch etwas
                verlangt werden sollte.

                Gruß Konrad

                Kommentar

                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4847

                  #9
                  Seite 4


                  wirft sich die angezo-
                  gene Kaufsumme
                  von 3580 f.
                  wieder hieraus.
                  Der Verkäufer bekennt
                  nachträglich das Kalb
                  Bett p (= perge, d.h. usw) und den Haber
                  bereits erhalten,
                  und quittiert die Käufer
                  hierüber.
                  Besitz und Eigenthum,
                  Wag und Gefahr die-
                  ses Anwesens geht
                  von nun an auf
                  die Käufer über,
                  sowie sie die hier-
                  auf haftenden La-
                  sten und Abgaben
                  übernehmen, und
                  die gegenwärtigen
                  Verbriefungs-
                  kosten zahlen.
                  a. v. u. z (alles verlesen und zugestimmt)?
                  am 28. Dezber. 1842

                  VIII. Schließlich wird noch bestimmt
                  und sind die Theile überein-
                  gekommen, daß der Ver-
                  käufer auf seinem ver-
                  kauften Anwesen den
                  Aus- und Eingang hat.

                  Gruß Konrad

                  Kommentar

                  • Minusch
                    Erfahrener Benutzer
                    • 29.05.2008
                    • 456

                    #10
                    Vielen herzlichen Dank Konrad und Friederike für Eure Hilfe. Kann mir vielleicht noch jemand erklären, was das "Tag.", "Dez." und "reluiert" bedeutet. Bei Tag hab ich mir gedacht, dass es sich möglicherweise um den Begriff Tagwerk geht, aber mit den anderen beiden Ausdrücken kann ich so rein gar nichts anfangen.

                    Nochmals herlichen Dank und liebe Grüße
                    Minusch

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