lateinischer Textteil

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  • Skoumi
    Moderator
    • 11.06.2006
    • 1081

    [gelöst] lateinischer Textteil

    Hallo Liebe Forummitglieder,

    bräuchte Hilfe den folgenden Textteil zu übersetzten, aber vorher mindestens den blaue Teil zu korrigieren (konnte leider ein Wort nich auslesen, online Wörterbücher haben nicht geholfen... )

    "ad eundem suæ Congregationi Mercatonali aggremiandum cum etiam Inclytus Magistratus Cracoviensis per hic de sui tenore sequens Decretum eundem ad mercaturam pro admissiliti(?)/admissibiti(?)/admissibili(?) declaravit et sequitur
    "

    Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus!


    Gruß aus Budapest:
    Krisztián
    Krisztián Skoumal
    Ungarn
    http://www.skoumal.eu

    Suche unter anderem:
    - Hausner - Enzersdorf/Thale --> Großkrut (Böhmisch Krut) - Österreich --> ??? , und überall aus der ehemaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie,
    - Weindlmayer (Waidhofen a.d. Ybbs, o. Steyr),
    - Wenger, Höller - Österreich (o. Österreich-Ungarn)

    „fremde” Hausners auf die ich gestoßen bin: http://www.skoumal.eu/extra/de/Hausner
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4847

    #2
    "ad eundem suæ Congregationi Mercatoriali aggremiandum, cum etiam Inclytus Magistratus Cracoviensis per hic de sui tenore sequens Decretum eundem ad mercaturam admissibili declaravit -

    et seqhitur ist ein Schmarren;
    es ist in das lateinische Zitat der deutsche Mittelteil. d.h. das Schreiben des Magistrats von Krakau eingefügt und nachher geht es mit eundem... weiter.

    auch die Stelle: per hic de sui tenore.. ist nicht lateinisch, da kommt der Schreiber nicht zurecht, bzw. disponiert anders, deswegen das Durchgestrichene

    Im Endeffekt muss es heißen:

    um eben diesen in ihre Handelsgesellschaft aufzunehmen, da auch der hochangesehene Magistrat von Krakau durch ... folgenden Beschluss.... (Inhalt des Briefes)....
    eben diesen für aufnahmefähig in die Handelsgesellschaft erklärt hat.

    Gruß Konrad

    Kommentar

    • Skoumi
      Moderator
      • 11.06.2006
      • 1081

      #3
      Hallo Konrad,

      vielen Dank für deine Hilfe. Aber jetzt bin ich ein bißchen damit durcheinander...

      soll es heißen, dass der blaue Text wurde durchgestrichen weil es ein Schmarrn ist, oder
      wurde etwas lateinisch geschrieben, dann durchgestrichen, dann mit dem gleichem Farbe als der deutsche Textteil, eine Korrektion geschrieben?
      Für mich ist leider nicht eindeutig, obwohl ich vermute die erste Version ist gültig...

      Wenn ich's wohl verstanden habe, dann der deutsche Text ist die Begründung der Entscheidung, und soll ich als Zitat nehmen?

      LG aus Budapest:
      Krisztián
      Krisztián Skoumal
      Ungarn
      http://www.skoumal.eu

      Suche unter anderem:
      - Hausner - Enzersdorf/Thale --> Großkrut (Böhmisch Krut) - Österreich --> ??? , und überall aus der ehemaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie,
      - Weindlmayer (Waidhofen a.d. Ybbs, o. Steyr),
      - Wenger, Höller - Österreich (o. Österreich-Ungarn)

      „fremde” Hausners auf die ich gestoßen bin: http://www.skoumal.eu/extra/de/Hausner

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