Amtsprotokoll 1676

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  • smashy
    Erfahrener Benutzer
    • 12.12.2008
    • 797

    [gelöst] Amtsprotokoll 1676

    Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv Sigmaringen
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1676
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sigmaringen


    Hallo,
    ein Amtsprotokoll, insgesamt 3 Seiten.
    Ich hoffe, es kann sich jemand die Zeit dafür nehmen.
    Grüße,
    Daniel

    Seite 25 R 1676
    Actum Sigmaringen, den 19ten Aprilis 1676
    in praesentia Herren Vice-Canzlers, Undervogtes,
    Rentmeisters, Castenvogt und mein Prothocollum

    Inzkhofen
    des jung
    Geörg Oschwaldten Straff
    wegen zu früher Schwängerung

    Caspar Stroppel Schulthaiss zu Inzkhofen
    zaigt underthl: an, wie des Hanns Oschwaldt
    daselbsten sein Weib vor der Hochzeit
    geschwängert, undt deswegen in go..?
    Herrschaft Straff gefallen seye

    Beschaid
    Erhalten
    Es solle Hanns Oschwaldt wegen dieser
    Schwängerung vermög der Landtordnung
    zur Straff, 10 fl ? undt dann vor ein Holz
    scheiben. 5 fl zusammen 10 ..? In
    die fürstl: Kantzley betzahlen

    Schultaiss
    ...?
    Georg Oschwaldten

    Obgemelter Schultaiss clagt wid Geörg
    Oschwaldten zu Inzkhofen was gestalten
    derselbe Ihnen bey ...?licher
    gemeind vorgeworfen, er mache
    falsche Bolleten was er schreibe seye
    alles falsch undt nicht wahr er ? ..?
    thün (=thue) Oschwaldt was mann bei der Ge
    meind schliesse den Soldaten offen
    bahren undt bey selbigen Ihn ver
    schwetzen?, daß er bald seines Lebens nicht
    mehr sicher, undt in specie? als main
    ung...? bey der gemeind dem ver
    heürath Soldath die ...? monat
    lich versprochen 2 ..? Schmalz umb
    wille er von Geörg behalten? 5 fl
    verlangen nicht mehr zu geben beschlossen
    habe er solches gleich ihn ...? ...?
    ..? 3 tio? wolle? er die von

    Seite 26
    vorigen Quartiers ..? Ihn
    nach gemeiner erkhan..? des ge
    richts gefordert 5 fl ungeachtet
    sie es nur vorgeschlagen güettlich
    verglich bey 3 fl bewenden lassen
    wollen, nicht entrichten undt thün
    lich sonsten fahlstärrig? wider
    setzen, undt ihm Schulthaissen
    in seinem Befehl wenig achten
    mit underthl: bitt Ihnen Obrig
    kaitliche ...? Schand zue? raich?
    undt beklagten zum besseren
    gehorsamb undt parieren ernstliche
    ... ?vermögen

    Beklagter Oschwaldt gibt hierauf in
    antworth von einem Soldathen
    gehört zu haben, das Schulthaiss
    bey Beschreibung der Bolleten vermeldt
    er solle die Brai..iste? ...? seye
    das beste Quartier, wesswegen
    er ihm vorgewürft seye nicht
    ..blich? daß er derglech gekhom? ohne
    melden? falsche Bolleten geschriben
    zu haben. 2do? weilen mann
    gedachthen Soldathen daß versprochene
    Schmalz nicht mehr geben wollen
    undt der Soldath dessen versprach?
    zu wüssen begehrt, habe er ihm
    solches wohl offenbahren müssen
    3 o 5 od. 3 fl betreff? verhoffe er
    darumben nicht schuldig zu sein
    weilen ihm der damahls gehabte?
    Leütenant vil mehr als andere
    Ihn? gemeinen Soldathen gecöstet
    habe sich vil mehr zu überlegen
    das man in durchtzügen undt

    Seite 26 R
    nacht Quarttiers, ihm alle Zeit die officier
    in sein Haus schicke, welche ihm dann
    wie ...lich? Zuermassen? ein mahn?
    hoff..? ...? als gemeiner Soldath
    Cösten thuen.

    Schulthaiss bestehet obigens, weilen
    die vernommenen? Soldathen Con
    moditet? halber mit gern? in andere
    Häuser gehen, daß er üb? von falschen
    Bolleten gemeldet worden in ...?
    vonder gemeind wüssen, maassen?
    auf befragen Geörg Oschwaldten
    undt Geörg Waltz solches gleich
    fahles gehört zu haben bekhennt?
    Gberenmäassig (=gebührenmassend?) bekhomme der Schult
    haiss nicht ohne zu sein?, daß ihm die
    vornemere Offciere reingelegt? worden
    weilen aber er, wie gemeldt, die
    beste gelegenheit habe, undt kein
    Würtshaus daselbsten ..? er
    Oschwaldt der beste Paur seye, lasse
    es sich nicht anders machen undt
    wen er Schulthaiss den officieren
    schon bey einem anderen Quarttier
    schlafen wollte, würden sie?
    die Gelegenheit mit verhand ihnen?
    nicht volgen, so und selbsten nach
    belieben sich? ...? zu? dem
    Thür? einem? auf begeben? stahl?
    ihm von dem Gotteshaus mit
    Brott und Wein beyselbsten? das
    er bey den Officieren bald winger? (=weniger)
    zu khomme als ein anderer
    2 od 3 gemeine ...? hallten
    müsse.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von smashy; 20.08.2010, 17:32.
    Namen+(Orte):
    Koch (Langenbach), Lauterbach (Wüschheim), Clemens (Wuppertal), Schwan (Gehweiler), Delzepich (Würselen), Delsupexhe (Belgien), Rüttgers (Würselen), Krauthausen (Arnoldsweiler?), Lüth (Aachen), von Polheim und von der Burg (Lennep), Braun (Aachen)
    Oswald (Sigmaringen), Fitz (Waldburg), Bentele und Stadler (Wasserburg a.B.), Wetzler (Wasserburg a.B.), Hutschneider (Neukirch a.B.), Freudigmann und Roggenstein (Hohenstein), Heinrich (Aichelau), Heinzelmann (Pfronstetten)
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29985

    #2
    Hallo Daniel,

    dann nehm ich mir mal etwas Zeit und versuche zu ergänzen

    Zitat von smashy Beitrag anzeigen

    Seite 25 R 1676
    Actum Sigmaringen, den 19ten Aprilis 1676
    in praesentia Herren Vice-Canzlers, Undervogtes,
    Rentmeisters, Castenvogt und mein Prothocollum

    Inzkhofen
    des jung
    Geörg Oschwaldten Straff
    wegen zu früher Schwängerung

    Caspar Stroppel Schulthaiss zu Inzkhofen
    zaigt underthl: an, wie des Hanns Oschwaldt
    daselbsten sein Weib vor der Hochzeit
    geschwängert, undt deswegen in Gdgster(gnädigster)
    Herrschaft Straff gefallen seye

    Beschaid
    Erhalten
    Es solle Hanns Oschwaldt wegen dieser
    Schwängerung vermög der Landtordnung
    zur Straff, 10 fl ? undt dann vor ein Holz
    scheiben. 5 fl zusammen 10 ..? In
    die fürstl: Kantzley betzahlen

    Schultaiss
    ...?
    Georg Oschwaldten

    Obgemelter Schultaiss clagt wid Geörg
    Oschwaldten zu Inzkhofen was gestalten
    derselbe Ihnen bey gestreit(?)licher
    gemeind vorgeworfen, er mache
    falsche Bolleten was er schreibe seye
    alles falsch undt nicht wahr er Das(??)
    thün (=thue) Oschwaldt was mann bei der Ge
    meind schliesse den Soldaten offen
    bahren undt bey selbigen Ihn ver
    schwetzen,(ja) daß er bald seines Lebens nicht
    mehr sicher, undt in specie? als mann
    jüngsthin bey der gemeind dem ver
    heürath Soldath die sonst zu.... monat
    lich versprochen 2 (Zeichen Pfund) Schmalz umb
    wille er von Geörg behalten? 5 fl
    verlangen nicht mehr zu geben beschlossen
    habe er solches gleich ihme Soldath gegben(??)
    bahres. 3 tio(ja) wolle(ja) er die von

    Seite 26
    vorigen Quartiers Cössen(??) Ihn
    nach gemeiner erkhantung(?) des ge
    richts gefordert 5 fl ungeachtet
    sie es nur vorgeschlagen güettlich
    verglich bey 3 fl bewenden lassen
    wollen, nicht entrichten undt thün
    lich sonsten fahlstärrig? wider
    setzen, undt ihm Schulthaissen
    in seinem Befehl wenig achten
    mit underthl: bitt Ihnen Obrig
    kaitliche Heil(??)Schand zue? raich?(würde ich beides auch lesen)
    undt beklagten zum besseren
    gehorsamb undt parieren ernstliche
    ... ?vermögen

    Beklagter Oschwaldt gibt hierauf in
    antworth von einem Soldathen
    gehört zu haben, das Schulthaiss
    bey Beschreibung der Bolleten vermeldt
    er solle die Braitiste nemmen seye
    das beste Quartier, wesswegen
    er ihm vorgewürft seye nicht
    redlich? daß er derglech gethon ohne
    malden falsche Bolleten geschriben
    zu haben. 4do(=4.) weilen mann
    gedachthen Soldathen daß versprochene
    Schmalz nicht mehr geben wollen
    undt der Soldath dessen Ursach
    zu wüssen begehrt, habe er ihm
    solches wohl offenbahren müssen
    3 o 5 od. 3 fl betrag verhoffe er
    darumben nicht schuldig zu sein
    weilen ihm der damahls gehabte(ja)
    Leütenant vil mehr als andere
    Ihn? gemeinen Soldathen gecöstet
    habe sich vil mehr zu überlegen
    das man in durchtzügen undt

    Seite 26 R
    nacht Quarttiers, ihm alle Zeit die officier
    in sein Haus schicke, welche ihm dann
    wie letztlich? Zuermassen? ein nahm
    hoff..? mahrer als gemeiner Soldath
    Cösten thuen.

    Schulthaiss bestehet obigens, weilen
    die vernommenen(ja) Soldathen die Com-
    moditet halber nit gern in andere
    Häuser gehen, daß er ab von falschen
    Bolleten gemeldet word ein Undt ander
    vonder gemeind wüssen, maassen?
    auf befragen Geörg Oschwaldten
    undt Geörg Waltz solches gleich
    fahles gehört zu haben bekhennt?
    Ebenmässig bekhomme der Schult
    haiss nicht ohne zu sein, daß ihm die
    vornemere Offciere reingelegt(ja) worden
    weilen aber er, wie gemeldt, die
    beste gelegenheit habe, undt kein
    Würtshaus daselbsten ..? er
    Oschwaldt der beste Paur seye, lasse
    es sich nicht anders machen undt
    wen er Schulthaiss den officieren
    schon bey einem anderen Quarttier
    schlafen wollte, würden sie?
    die Gelegenheit mit verhand ihnen?
    nicht volgen, so und selbsten nach
    belieben sich? ...? zu? dem
    Thür? einem? auf begeben? stahl?
    ihm von dem Gotteshaus mit
    Brott und Wein beyselbsten? das
    er bey den Officieren bald einges
    zu khomme als ein anderer
    2 od 3 gemeine ..eutther hallten
    müsse.
    Ein paar Lücken hab ich noch übrig gelassen.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • smashy
      Erfahrener Benutzer
      • 12.12.2008
      • 797

      #3
      Liebe Christine,
      vielen Dank. Oh Mann, was ist das nur für ein Deutsch?
      Und Bolleten dürfte was zum Essen sein, da der Georg Oschwaldt wohl ein Wirtshaus zu Inzigkofen mit Übernachtungsmöglichkeiten hatte?

      Liebe Grüße,
      Daniel
      Namen+(Orte):
      Koch (Langenbach), Lauterbach (Wüschheim), Clemens (Wuppertal), Schwan (Gehweiler), Delzepich (Würselen), Delsupexhe (Belgien), Rüttgers (Würselen), Krauthausen (Arnoldsweiler?), Lüth (Aachen), von Polheim und von der Burg (Lennep), Braun (Aachen)
      Oswald (Sigmaringen), Fitz (Waldburg), Bentele und Stadler (Wasserburg a.B.), Wetzler (Wasserburg a.B.), Hutschneider (Neukirch a.B.), Freudigmann und Roggenstein (Hohenstein), Heinrich (Aichelau), Heinzelmann (Pfronstetten)

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      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 29985

        #4
        Hallo Daniel,

        bei Bolletten tippe ich mal auf Bouletten / Frikadellen / Fleischpflanzerl / Fleischklopse .......
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • rigrü
          Erfahrener Benutzer
          • 02.01.2010
          • 2594

          #5
          Vielleicht ist mit Bolleten auch das hier gemeint: http://www.zeno.org/Herder-1854/A/Bollete?hl=bollete

          rigrü
          rigrü

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          • smashy
            Erfahrener Benutzer
            • 12.12.2008
            • 797

            #6
            Hallo,
            ich tippe eher auf Bolleten, die man essen kann.
            Da von einem Wirtshaus und Quartier im Protokoll die Rede ist.
            Vor allem hat Georg Oschwald "falsche Bolleten gemacht".

            Viele Grüße,
            Daniel
            Namen+(Orte):
            Koch (Langenbach), Lauterbach (Wüschheim), Clemens (Wuppertal), Schwan (Gehweiler), Delzepich (Würselen), Delsupexhe (Belgien), Rüttgers (Würselen), Krauthausen (Arnoldsweiler?), Lüth (Aachen), von Polheim und von der Burg (Lennep), Braun (Aachen)
            Oswald (Sigmaringen), Fitz (Waldburg), Bentele und Stadler (Wasserburg a.B.), Wetzler (Wasserburg a.B.), Hutschneider (Neukirch a.B.), Freudigmann und Roggenstein (Hohenstein), Heinrich (Aichelau), Heinzelmann (Pfronstetten)

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            • rigrü
              Erfahrener Benutzer
              • 02.01.2010
              • 2594

              #7
              Es ist doch eindeutig davon die Rede, dass er falsche Boletten schreibt. Allein Zeit (17. Jahrhundert) und Ort (das heutige Süddeutschland) schließen aus, dass es sich in dem Text um Fleischbällchen handeln könnte. Aber ich lasse mich (mit Argumenten) gerne eines besseren belehren.

              EDIT: Anbei noch ein Link zum Thema: http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/...t/bollette.htm
              rigrü

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              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4847

                #8
                Einige Kleinigkeiten

                Seite 25 R 1676
                Actum Sigmaringen, den 19ten Aprilis 1676
                in praesentia Herren Vice-Canzlers, Undervogtes,
                Rentmeisters, Castenvogts und mein Prothocollanten

                Inzkhofen
                des jung
                Geörg Oschwaldten Straff
                wegen zue früher Schwängerung


                Caspar Stroppel Schulthaiss zu Inzkhofen
                zaigt underthänig an, wie des Hanns Oschwaldt
                daselbsten sein Weib vor der Hochzeit
                geschwängert, undt desswegen in Gdgster(gnädigster)
                Herrschaft Straff gefallen seye

                Beschaid
                Extractus

                Es solle Hanns Oschwaldt wegen dieser
                Schwängerung vermög der Landtordnung
                zur Straff, 10 fl ? undt dann vor ein Salz
                scheiben. 5 fl zusammen 18 fl 20 x In
                die fürstl: Kantzley bezahlen

                Schultaiss
                contra
                Georg Oschwaldten

                Obgemelter Schulthaiss clagt wider Geörg
                Oschwaldten zue Inzkhofen was gestalten
                derselbe Ihme bey offentlicher
                gemeind vorgeworffen, er mache
                falsche Bolleten was er schreibe seye
                alles falsch undt nicht wahr 2do (= secundo, zweitens)
                thue Oschwaldt was mann bei der Ge
                meind schliesse den Soldathen offen
                bahren undt bey selbigen Ihne vor
                schwetzen, daß er bald seines Lebens nicht
                mehr sicher, Undt in specie als mann
                jüngsthin bey der gemeind dem ver
                heürathen Soldathen die sonst zuvor monat-
                lich versprochene 2 (Zeichen Pfund) Schmalz umb
                willen er von Geörg Buselen 5 fl
                empfangen, nicht mehr zu geben beschlossen
                habe er solches gleich ihme Soldath geoffen-
                bahret. 3 tio wolle er die von

                Gruß Konrad

                Kommentar

                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4847

                  #9
                  vorigen Quartiers Cösten an Ihne
                  nach gemeiner erkhantnus des ge
                  richts gefordert 5 fl ungeachtet
                  sie es auf vorgeschlagenen güettlichen
                  vergleich bey 3 fl bewenden lassen
                  wollen, nicht entrichten undt thue
                  sich sonsten halsstärrig wider
                  setzen, undt ihme Schulthaissen
                  in seinen Befehlen wenig achten
                  mit underthäniger bitt Ihme Obrig
                  kaitliche Hülffeshand zue raichen
                  undt beklagten zum besserem
                  gehorsamb undt parision ernstlichen
                  zuvernügen??

                  Gruß Konrad

                  Kommentar

                  • Kögler Konrad
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.06.2009
                    • 4847

                    #10
                    Beklagter Oschwaldt gibt hierauf in
                    antworth von einem Soldathen
                    gehört zu haben, das Schulthaiss
                    bey Beschreibung der Bolleten vermeldt
                    er solle die Braitiste nemmen seye
                    das beste Quartier, wesswegen
                    er ihme vorgewürft seye nicht
                    redlich daß er dergleichen gethon, ohne
                    melden falsche Bolleten geschriben
                    zu haben. 2do weilen mann
                    gedachthem Soldathen daß versprochene
                    Schmalz nicht mehr geben wollen
                    undt der Soldath dessen Ursach
                    zu wüssen begehrt, habe er ihm
                    solches wohl offenbahren müssen
                    3 tio (= drittens) die 5 od. 3 fl betreffend verhoffe er
                    darumben nicht schuldig zu sein
                    weilen ihne der damahls gehabte
                    Leütenant vil mehr als andere
                    Ihre gemeine Soldathen gecöstet
                    habe sich vil mehr zu beclagen
                    das mann in durchzügen undt

                    Kommentar

                    • Kögler Konrad
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.06.2009
                      • 4847

                      #11
                      nacht Quarttiere, ihme alle Zeit die officier
                      in sein Haus schicke, welche ihne dann
                      wie leichtlich Zuermessen? ein nahm
                      hafftes mehrer als gemeine Soldathen
                      Cösten thuen.

                      Schulthaiss bestehet obiges, weilen
                      die vern[COLOR="red"]e[/COLOR]mmere Soldathen die Com-
                      moditet halber nit gern in andere
                      Häuser gehen, daß er aber von falschen
                      Bolleten gemeldet werden ein Undt andere
                      von der gemeind wüssen, maassen
                      auf befragen Geörg Wälde
                      undt Geörg Waltz solches gleich
                      fahles gehört zu haben bekhennt.
                      Ebenmässig bekkennt der Schulthaiss
                      nicht ohne zu sein, daß ihme die
                      vornemmere Offciere eingelegt werden
                      weilen aber er, wie gemeldt, die
                      beste gelegenhait habe, undt kein
                      Würtshaus daselbsten auch er
                      Oschwaldt der beste Paur seye, lasse
                      es sich nicht anders machen undt
                      wen er Schulthaiss den officieren
                      schon bey einem anderen Quarttier
                      schaffen wollte, würden sie
                      weil die Gelegenheit nit verhanden ihme
                      nicht volgen, sonden selbsten nach
                      belieben sich einlogieren zue dem
                      Thue mann auf begebenden fahl
                      ihm von dem Gotteshaus mit
                      Brott und Wein beyhelffen das
                      er bey den Officieren bald ringer
                      hin khomme als ein anderer
                      2 oder 3 gemeine Reutther hallten
                      esse.

                      Vielleicht ist jetzt manches verständlicher.

                      Gruß Konrad

                      Kommentar

                      • Kögler Konrad
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.06.2009
                        • 4847

                        #12
                        Nachtrag: es geht um vornemmere S.

                        Gruß K.

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                        • Eva64
                          Erfahrener Benutzer
                          • 08.07.2006
                          • 838

                          #13
                          Hallo,

                          ich habe mir das Protokoll durchgelesen und wenn ich das jetzt so richtig verstehe hat der Schultheiß Quartierzuweisungen gemacht unter falschen Angaben.
                          Meine Überlegung ob mit "Boletten" evtl. "Billette" also Eintrittskarten, Briefchen gemeint sein könnten? Dies mal als Gedankenanregung.
                          Boletten = Buletten schließe ich auch aus. Das passt nicht zum süddeutschen Sprachgebrauch.

                          Grüße
                          Eva

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                          • Xtine
                            Administrator

                            • 16.07.2006
                            • 29985

                            #14
                            Hallo,

                            ich gebe zu, ich habe mich vom Wirt verführen lassen und nur ans Essen gedacht

                            Nach nochmaligem Durchlesen, gebe ich den anderen Recht, es muß sich um einen Zollschein / Warenschein / Bezugsschein oder ähnliches halten.

                            Beim Krünitz habe ich folgendes gefunden:
                            Bulletins, heißen, in der Policeysprache, allerlei Befehls=Zettel, die ein Stadtmagistrat seinen Bürgern zuschickt, z. E. ein Einquartirungszettel, eine Ordre zu Frohn=Diensten, ein Anweisungszettel, u. m. d. gl. Zuweilen nennet man auch Bulletin einen Gesundheitspaß, oder auch einen andern Passirzettel.
                            In der Handlung, heißt Bulletin, eine Art Interimsscheine, daß man den Zoll für eine eingegangene oder ausgeführte Ware bezahlt habe. Ein solches Bulletin gilt aber etwas weniger, als ein förmlicher Zoll=Schein.
                            Viele Grüße .................................. .
                            Christine

                            .. .............
                            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                            (Konfuzius)

                            Kommentar

                            • smashy
                              Erfahrener Benutzer
                              • 12.12.2008
                              • 797

                              #15
                              Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen

                              Vielleicht ist jetzt manches verständlicher.

                              Gruß Konrad
                              Hallo,
                              sorry, bei dem deutsch muß ich grinsen. Es ist tatsächlich etwas verständlicher geworden, zumal das mit den Bulleten / Bulletin sinnvoll scheint.
                              Braitiste ist dann vermutlich der Name eines Quartiers (Übernachtungsmöglichkeit?)
                              Was hat dann der Oschwald verbrochen, wenn er angeklagt wird ??
                              Diesen Sinn hab ich noch nicht ganz raus.

                              Viele Grüße,
                              Daniel
                              Namen+(Orte):
                              Koch (Langenbach), Lauterbach (Wüschheim), Clemens (Wuppertal), Schwan (Gehweiler), Delzepich (Würselen), Delsupexhe (Belgien), Rüttgers (Würselen), Krauthausen (Arnoldsweiler?), Lüth (Aachen), von Polheim und von der Burg (Lennep), Braun (Aachen)
                              Oswald (Sigmaringen), Fitz (Waldburg), Bentele und Stadler (Wasserburg a.B.), Wetzler (Wasserburg a.B.), Hutschneider (Neukirch a.B.), Freudigmann und Roggenstein (Hohenstein), Heinrich (Aichelau), Heinzelmann (Pfronstetten)

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