Erbkaufvertrag vom 20.03.1692

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  • traene78
    Benutzer
    • 25.09.2009
    • 56

    [ungelöst] Erbkaufvertrag vom 20.03.1692

    Hallo liebe Mitforscher,

    o.g. Vertrag betrifft meinen direkten Vorfahren Christoff Feurich, der von seinem Vater ein Grundstück übertragen bekommen hat.

    Ich würde hierfür gern den genauen Wortlaut des Vertrages in Erfahrung bringen, bin aber leider beim Lesen der Wörter definitiv an meine Grenzen gestoßen.

    Wenn jemand Zeit und Lust hat, würde ich mich freuen, wenn er sich dieser "Übersetzung" annehmen könnte.

    Danke und viele Grüße
    Doreen
    Angehängte Dateien
  • Rainer Zufall
    Erfahrener Benutzer
    • 25.11.2009
    • 667

    #2
    Hallo Doreen,

    ich versuche mich mal, aber die Profis dürfen gerne auch noch mal.

    Erbkauff Christoff Feurigs.
    Biß auf Endliche Ratification E. ... E. Hochweysen Rahtes
    der Stadt Zittau, alß Erbherrschafft, ist in denn Berichten zu Dittels-
    dorf dieser Kauff geschloßen worden folgender maßen
    Es Verkaufft Friedrich Feurig der Eltere, sein Hauß und garten
    samt denen Ackern biß an den Mittel steig, Zwischen Tobias
    Weickerten, und Martin (Peubern/ Prüber ?) eine gelegen, Vor eine Rutte
    Zu ...... , in seinen alten Reinen, Steinen und gräntzen, Bau
    ständig, Erdt- Nieth- undt Nagelfest, mit allen Nutz und Beschwe-
    rung, wie Ers und Voriche Besitzer genutzt und gebraucht, Käuf-
    fern Christoff Feurigen dem Sohne in der Summa vor und umb
    dreyhundert ZittMrk gut gangbahres Geld also zu bezahlen,
    Als zum Ersten angelde zu legen 140 ZMrk hernach an Jacobi
    Anno 1693 . 20. ZMk und sofort alle Jahr, an Jacobi 20. ZMrk.
    biß zu endlich und völliger Bezahlung; Der Beylaß ist Keßel
    im Ofen, Tisch und Bänke, eine Dachleyter; Hirbey ist zuge-
    dencken, daß Paul Apelt an dem Mittel gewende einen freyen
    weg auff jetzigen Käuffers hat, auch nach der Erndte mit seinem
    Vieh, ungehindert muß laßen treyben, daß Wasser muß
    Paul Apelt nehmen, und solches gebührlich fortführen, den Weg
    soll Paul Apelt, und der jetzige Käuffer mit einander anrichten,
    Er wie auch Verkäuffer daß Wasser von Käuffern übernehmen,
    Verkäuffer (dinget?) ihm auß, einen freyen Weg an Merten Prü-
    bers Reine, Zu seinen Äckern ab und zu zu fahren, auch nach der Ernd-
    te mit seinen Kühen Zu treyben item mit seiner Ra... an Tobias Wei-
    ckerts Reine zu fahren: (Dergleichen?) hat auch Friedrich Schwartzbach einen
    freyen Weg Zu seinen Äckern ab und zu zu fahren, auff Friedrich Feu-
    rigs Reine, so wol auch auff Christoff als jetzigen Käuffers Reine,
    hingegen giebt Friedrich Schwartzbach, solches weges halben alle Jahre,
    8 1/2 kleine Groschen die kommen Käuffern Christoff Feurichen Zu.
    Vor Käuffern und die Ersten angelder gelobet Friedrich Feurich der
    Jüngere Vor sämmetliche Termine hafftet die gantze (Nahrung?);
    Vor ... Käuffern den Kauff zu halten gelobet Hans G... Feu-
    rig; Zur .... auff nicht haltenden fall, soll Schuldiger Theil er-
    legen der Obrigkeit 50. Mrk. dem haltenden Theil 25. ZMrk. und der
    Gemeine Ein Faß Bier;
    Geschehen und Vollzogen in den Gerichten Zu Dittelsdorff vor Richter
    Johann Gottfried Rothmann, Eltesten Friedrich Schwartzbachen, Christoff
    (Brendlern), Kloster Richtern, Christoff Wollmann, Christoff Loßen, Christoff
    Erlern, Hans (Koferten), Christoff Seligern, den 20. Mertzens Anno 1692.
    Viele Grüße
    Rainer


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    Kommentar

    • traene78
      Benutzer
      • 25.09.2009
      • 56

      #3
      Hallo Rainer,

      ganz ganz lieben Dank

      Vielleicht komme ich damit jetzt auch weiter in Dittelsdorf, da ich herausfinden will ob dieses Haus noch steht bzw. wo das Grundstück einst war. In Dittelsdorf gibt es ja heute noch viele dieser Umgebindehäuser aus dem 17./18. Jahrhundert.

      Viele Grüße
      Doreen

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