Bitte Lesehilfe, bei Brief um 1650

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    [gelöst] Bitte Lesehilfe, bei Brief um 1650

    Hallo,

    ich habe hier ja einige Urkunden. Allerdings hab ich auch 2-3 Fotos bekommen, die einfach schlecht bzw. unscharf abfotografiert wurden. Vielleicht hat der ein oder andere ja doch die Möglichkeit, doch noch etwas aus dem Dokument heraus zubekommen.

    Bei Bedarf kann ich auch gerne das Bild in Originalauflösung zusenden.

    Danke und Gruß
    Mathias
    Zuletzt geändert von fossy123; 20.07.2010, 12:02.
  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    #2
    *nachobenschieb*

    Kommentar

    • fossy123
      Erfahrener Benutzer
      • 01.12.2008
      • 751

      #3
      So, hier mein Leseversuch - bitte um Ergänzung und Vervollständigung:

      Demnach Herrn Johann Heinrich v. Stammers
      Weiland dem Herrn zu Magdeburg sel. nachge-
      laßene Witbe in Vormundschafft ihrer unmündi-
      gen Söhne Adrian Adams und Eckardt Ernst
      [müßen auf?] absterben, [???] Arndt Stammers
      an deßen hinterlaßenen guthern, [heute?] dato
      [????] ihren hie[?????] ge[????]mächtigen der gesambten
      Hand folge thun und [d????] [?????]
      laßen, [??] [demnach?] ihre Söhne zu ihrer mündig-
      keit gelangen werden, daß sie sich als dann
      [?????]fordert stellen und die gerichtliche Lehns-
      pflicht leisten sollen, Alß ist zu deßen Bekentniß
      [darob?] [????] Schein [???] vom Churfurstlichen Magde-
      burgischen ………. zu vertheilen befehlen
      worden ………………… Halle den 9 De-
      cember …………………….

      Johan Kinlle

      Danke
      Mathias

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        Demnach Herrn Johann Heinrich v. Stammers
        Weiland Domherrn zu Magdeburg sel. nachge-
        laßene Wittib in Vormundschafft ihrer unmündi-
        gen Söhne Adrian Adams und Eckardt Eras-
        mus auf absterben, Georg Arndt Stammers
        von deßen hinterlaßenen Lehenguthern, heute dato
        durch ihren hiezu gewaltmächtigen der gesambte
        Handfolge thun und darneben versprechen
        laßen, da erwehnt ihre Sohne zu ihrer mündig-
        keit gelangen werden, daß sie sich als dann
        unerfordert stellen und die gewohnliche Lehens-
        pflicht leisten sollen, Alß ist zu deßen Bekantniß
        darob dieser Schein unter dem Churfurstlichen Magde-
        burgischen Secret (siegel) zu ertheilen befolchen
        worden ………………… Halle den 9 De-
        cember …………………….


        Gruß Konrad

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11862

          #5
          Kleinigkeiten, die ich anders sehe:

          darob dieser Schein unter dem Fürstlichen Magde-
          burgischen Secret (siegel) zu ertheilen befohlen
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

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          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4847

            #6
            Das kommt daher, lieber Henry, weil
            ich nicht mehr weiß, was ich gelesen
            habe bzw. mit schnell Hingekritzeltes
            nicht mehr lesen kann.

            Ich will mich - vielleicht - bessern.

            Gruß Konrad

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            • fossy123
              Erfahrener Benutzer
              • 01.12.2008
              • 751

              #7
              Danke euch - wie immer Spitzenleistung - Respect!!!

              Gruß
              Mathias

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