Bitte um Ergänzung der Lücken - Brief um 1651

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 696

    [gelöst] Bitte um Ergänzung der Lücken - Brief um 1651

    Hallo,

    ich habe hier einige Urkunden, bei denen eure Hilfe nochmal benötige, um die fehlenden Wörter zu ergänzen. Vielleicht könnt Ihr mir ja auch den Sinn und Zwecker dieser Urkunde insbesondere die lateinischen Wörter der ersten Seite erklären. Wäre echt super.

    Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von fossy123; 15.07.2010, 10:35.
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4846

    #2
    Bild 1

    Fridericus Wilhelmus, Dei Gratia,
    Marchio Brandenburgensis, S. R. I. Ar-
    chicamerarius et Princeps Elector, Magde-
    burg. Pruhsiae, Juliae, Cliviae, Montium,
    Stetini, Pomeraniae
    Dux, Burggravius Noribergensis, Prin-
    ceps Halberstadiensis et Mindensis, Comes
    Marcae et Ravenspurgi, Dominus in
    Ravenstein.

    Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnade
    Markgraf von Brandenburg, des
    Heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer
    und Kurfürst, Herzog von Magdeburg, Preußen, Jülich,
    Cleve, Bergen, Stettin und Pommern,
    Burggraf von Nürnberg, Fürst von Halberstadt und
    Minden, Graf von Mark und Ravensburg, Herr in
    Ravenstein

    Gruß Konrad

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4846

      #3
      Bild 2

      An Churfürstl. Durchlaucht
      zu Brandenburg

      Durchlauchtigster, Hochgebohrener Churfurst,
      Eur. Churf. Durchl. sind unsere unterthänigst
      gehorsambste Dienste mit höchsten fleise jederzeit
      zuvoran bereit,
      Gnädigster Herr, Eurer Churf. Durchlt. sollen
      wir unterthänigst zu erkennen geben, wie daß
      bei unseren Gutern
      zu Ballenstedt [????], der Niederhof
      genannt, ein Zehenden, welchen deßelben, possessores von dem Stift halberstadt zu Lehn ge-
      tragen, wir Lehnsfolger auch bei solchen,
      guten zuerhalten uns nicht weniger ange-
      legen sein laßen
      Wann dann Eure Churf Durchlt hereditarius
      possessor
      angeregte Stiftes, iezo Fürsten-
      thums
      sein, und bei deroselben umb reno-
      vation der Lehn zu rechter Zeit unterthanigst
      anzusuchen uns oblieget und gebühret
      Als ist an Eurer Churf Durchl unser unter-
      thänigst und höchstfleisiger bitte, dieselbte

      Müsste es nochmal durchgehen, habe momentan keine Zeit.

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • fossy123
        Erfahrener Benutzer
        • 01.12.2008
        • 696

        #4
        Danke Konrad für deine Hilfe.
        Vielleicht hast du ja nochmal Zeit und könntest nochmal "drüber fliegen".

        Irgendwie verstehe ich aber den Inhalt dieses Schreibens nicht. Das klingt alles so "geschwollen".

        Gruß
        Mathias

        Kommentar

        • fossy123
          Erfahrener Benutzer
          • 01.12.2008
          • 696

          #5
          Hier mein Leseversuch für das 3. Bild.
          Bitte um Ergänzungen und Vervollständigung:

          [g????h?] gnadigst Uns von den Vasallen
          auf und [anzunehmen?], und auch inhalt [????]
          [???] Lehnbriefe zu investirn und die Lehne
          mizuth[???].
          [????] Eur. churf. durchl. aus, [???] [geh????]
          vasallen [???l] und Zustehet,
          in gebührenden [ge????] [Zwanzig?] sind wir unterthä-
          nigsten arbeiters, [hier???gst] der unter-
          thänigsten [Zu????t] Lebende, Eur. churf
          durchl wende sich hiernun gegen Uns
          gnadigst [??lleist??], und einen Tag Zur
          Beleihung anzufragen, gnadigster Verordnung (verordnen.)

          Rand: [???s ??i??] Mut-
          zettel, [im ge????-
          ??s], Zuertheilen,
          dann!

          Darmit Eure churf durchlt zu [gl???h???]
          Regierung und allem churfurstl. [?????]
          des Allerhöchsten [????] wir tunlichst
          befehlen, ,inderzeit Verbleibene
          Eur. churf durchlt
          unterthanigst
          gehorsambsten

          Rand: den 3. Aprilis [??]
          1651


          Gruß
          Mathias
          Zuletzt geändert von fossy123; 14.07.2010, 11:52.

          Kommentar

          • fossy123
            Erfahrener Benutzer
            • 01.12.2008
            • 696

            #6
            *nachobenschieb*

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4846

              #7
              Probier ich es halt trotz der Unschärfe

              geruhen gnädigst Uns zu dero Vasallen
              auf und anzunehmen, und auch inhalt der
              Lehnbriefe zu investirn und die Lehne
              mizutheilen.
              Gegen Eur. churf. durchl. uns, als getreuen
              vasallen eignet und Zustehet,
              in gebührenden Gehorsamb zuzeigen, sind wir unterthä-
              nigsten erbietens, hiernegst der unter-
              thänigsten Zuversicht Lebende, Eur. churf
              durchl werde sich hierinn gegen Uns
              gnadigst erweisen, und einen Tag Zur
              Beleihung anzusagen, (gnadigster Verordnung) verordnen.


              Rand: [uns einen Mut-
              zettel, dem ?? gemeß,
              Zuertheilen,
              dann!

              Darmit Eure churf durchlt zu glücklicher
              Regierung und allem churfurstl. Wohlergehn
              des Allerhöchsten erfahrt wir treulich
              befehlen, jederzeit Verbleibene
              Eur. churf durchlt
              unterthanigst
              gehorsambsten

              Gruß Konrad

              Kommentar

              • fossy123
                Erfahrener Benutzer
                • 01.12.2008
                • 696

                #8
                Danke Konrad. wie du das trotz der Unschärfe noch lesen kannst. Allergrößten Respekt.

                Könnte mir noch jemand die lateinischen Wörter erklären? Wie:

                possessores
                hereditarius possessor

                Schönen Gruß
                Mathias

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                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4846

                  #9
                  Possessores - die Besitzer

                  hereditarius possessor - der Erbbesitzer; derj., der den Besitz erbt

                  Gruß Konrad

                  Kommentar

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