Quelle bzw. Art des Textes: Beschwerdefall (Gerichtsakte)
Jahr, aus dem der Text stammt: 1859
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Oberböbingen
Namen um die es sich handeln sollte: Melchior Ensle
Jahr, aus dem der Text stammt: 1859
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Oberböbingen
Namen um die es sich handeln sollte: Melchior Ensle
Hallo zusammen,
bei dieser Gerichtsakte kann ich einige Wörter nicht entziffern. Ich würde mich hierbei sehr freuen, falls ihr mir diesbezüglich helfen könntet!
Ich bedanke mich schon mal im Voraus bei allen Helfern!
Hauptteil:
Königl: Oberamtsgericht Gmünd
Wir unterzeichende Bürger von Oberböbingen
haben folgende Beschwerde vorzubringen
bei x hochlöblichen Oberamtsgericht
gegen die hiesigen Schultheiß Heinz(?) und den
Gemeinderath
Schultheiß Heinz hate vor ungefehr
6-7 Jahren die so genannte Halden Wiese
erkauft und die draufx Saarwiese(?)
vor 2 Jahren, über diese x ging bvon
x drücklichen(?) zeiten x x Fuß x
x die ältesten Männer bezeugen kann
Dieser weg ist nun durch den Schultheiß
und Gemeinderath verboten worden, wo
ja derselbe durch die früheren Besitzer und
ohne ja eine Beschwerde geduldet worden ist
derselbe ist nothwendig für uns(?).
1 Tzn Graf Hahn tzr Vorfütterung(?)
und überhaupt zum Feld x auf die Fläche
werden wir x auch Grußen(?) x
unser Graf zu tragen haben und in das
Feld zu gehen haben.
2 Ist derselbe aus diesen Grunde x unent-
behrlich in der früheren Fußweg beim Pfarrhauß
vor einigen Jahren abgerundet worden ist so
daß derselbe so x an der zehn(?) Scheune hierdurch
gerichtet worden ist daß nahmentlich bei x
erster keine x im stande ist mit einem Beutel
Graß oder x was zum finden her
zu tragen ist x
Kein alter Mensch kan diesen weg ganz ohne
x zu tragen nicht gehen bei schlechter Witterung
ist dieser Weg über die haldenweise unent-
behrlich für die Wirtschaft zum x x
x x darf einer etwas zu
x x will nahmentlich seine
x zu einem kranken Menschen oder Vieh
so ist zu x 3 mal so mit zum gehen
oder von der Landwirth vom Ort auf
eine Hilfe x hat daß x
x mir fürx unbillig und x
verlusten() daß dieser weg abgethan werden sollte
dieser fußweg ist zwar nicht verx
und vermacht(?) worden bei der Landver-
meßung x auh nicht ein einzigen auf
der Margung(?) Oberböbingen und x
war dem früher verstorbenen Schultheiß
bauder(?) zu zux ist.
Auf diese weiße x x war ein Grund-
stück besizt wo ein fußweg x x ich
lasse niemand mehr laufen von der
Ortsvorsteher und Gemeinderath mit Gx
beix waren x und x nichts
als Handel und Streit und zuletzt
Prozesse.
Köngl Oberamtsgericht von Gehorsamt(?)
erbitten diesen Gegenstand zum x x
x zu bringen und den
Schultheiß Heinz veranlaßen daß dieser
x x zur Entscheidung zugänglich ist
Hochachtungsvoll
Oberböbingen den 27. April 1859
Melchior Ensle
Jacob Braun
Matthäus Meyer
Georg x
Markus Ensle
Landwirth Maier
Joseph Georg
Michael Beißwanger
Gottlieb x
Jakob Meyer
Johannes Weidenbaehr(?)
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