Heiratsvertrag 1778

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  • Farang
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2010
    • 1140

    [gelöst] Heiratsvertrag 1778

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1778
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sandau, Egerland, Böhmen


    Liebe Listenleser,

    hier der letzte der Heiratsverträge...kann mir mal wieder jemand unter die Arme greifen und beim lesen behilflich sein??

    Vielen Dank im voraus

    Gruß

    Michael
    Zuletzt geändert von Farang; 22.01.2013, 16:39.
    Sandau bis Tepl - Egerland /Böhmen /Sudetenland.
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  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2630

    #2
    Hallo Michael!

    Ich lese:

    Heyraths Contract des Rats Büchl aus Sandau
    Im Nahmen der allerheiligsten ...
    Kund, und zu wissen ...
    Es versprechen sich
    1. Balsar Büchell aus Stadt Sandau, und Anna Josepha
    Rühlin daselbst einander mit aller Ehel.er Liebe und
    Treue bis in Todt zu behatten, wie es Eheliebend, und
    Christlichen Leuthen zustehet und gebühret. Dann verspricht
    2. Brauts Vatter Johann Lorentz Rüll seiner Tochter Anna
    Josepha zu einer Morgengaab zweyhundert gulden
    RM, eine I.v. Kuhe, und eine Ehel. bürgerl. Aus-
    fertigung, sodann Ihme Bräutigam Balsar Büchell
    als ein Eigenthum hierauf güthl. zu versichern.
    Dagegen verspricht
    3. Bräutigams Mutter verwittibte Eva Büchlin ihrem
    Sohn Balsar zu Einem Heyraths Gut zwey
    hundert Gulden RM, dann Eine I.v. Kuhe, drey
    Stund alte Mutter Schaaf samt deren Lämmern
    nebst Einem Ehel. Hochzeits Kleyd mitzugeben,
    sofort gedachte Braut sowohl mit gleich bemeltes
    als auch auf der künftig gänzl. überlassung
    ihres Eigenthüml. besitzenden halben Hof wirkl.
    zu versichern.
    Endl. ist von beyden Parthein wohlbedächtl. dahin verab-
    redet und beschlossen worden, daß so bald das Ehebett
    überschritten seyn werde, Eines des andern bey-
    gebrachten sowohl, als anhoffenden Vermögens
    rechtmäßiger Erb seyn, und verbleiben solle.
    So geschehen Stadt Sandau d. 5. July 1778
    Zeugen
    Auf Bräutigams Seithen
    Joh. Michl Dietl
    Mich. Freisleben
    John. ant. Lorentz
    Brauts Seithen
    Joh. Georg Jurdl?
    Balsar Edert
    Joh. Kreinhofer
    Ratificando Schloß Königswarth 15. July 1778
    Florian Miesel

    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • Farang
      Erfahrener Benutzer
      • 25.04.2010
      • 1140

      #3
      Liebe Karin...

      vielen herzlichen Dank....Du bist wie immer, sehr schnell.

      Danke und einen schönen Sonntag

      Michael
      Sandau bis Tepl - Egerland /Böhmen /Sudetenland.
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      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        Kleine, wie ich hoffe, nicht Verschlimmbesserungen

        Heyraths Contract des Bals. Büchl aus Sandau
        Im Nahmen der allerheiligsten p (= perge: usw.)
        Kund, und zu wissen pp (perge perge = usw. usw)
        Es versprechen sich
        1. Balsar Büchell aus Stadt Sandau, und Anna Josepha
        Rühlin daselbst einander mit aller Ehel.er Liebe und
        Treue bis in Todt zu beharren, wie es Ehrliebend, und
        Christlichen Leuthen zustehet und gebühret. Dann verspricht
        2. Brauts Vatter Johan Lorentz Rüll seiner Tochter Annae
        Josephae zu einer Morgengaab zweyhundert gulden
        rh (rheinisch in Münz), eine s.v. (sit venia = Verzeichung) Kuhe, und eine Ehrl(iche) bürgerl. Aus-
        fertigung, sodann Ihme Bräutigam Balsar Büchell
        als ein Eigenthum hierauf gäntz(lich) zu versichern.
        Dagegen verspricht
        3. Bräutigams Mutter verwittibte Eva Büchlin ihrem
        Sohn Balsar zu Einem Heyraths Gut zwey
        hundert Gulden rh, dann Eine s.v. Kuhe, drey
        Stuck alte Mutter Schaaf samt denen Lämmern
        nebst Einem Ehrl. Hochzeits Kleyd mitzugeben,
        sofort gedachte Braut sowohl mit gleich bemeltes
        als auch auf der künftig gänzl. überlassung
        ihres Eigenthüml. besitzenden halben Hof wirkl.
        zu versichern.
        Endl. ist von beyden Parthein wohlbedächtl. dahin verab-
        redet und beschlossen worden, daß so bald das Ehebett
        überschritten seyn werde, Eines des andern bey-
        gebrachten sowohl, als anhoffenden Vermögens
        rechtmäßiger Erb seyn, und verbleiben solle.
        So geschehen Stadt Sandau d. 5. July 1778
        Zeugen
        Auf Bräutigams Seithen
        Joh. Michl Dietl
        Mich. Freisleben
        John. ant. Lorentz
        Brauts Seithen
        Joh. Georg Pürkl
        Balsar Edert
        Joh. Kreinhofer
        Ratificando Schloß Königswarth 15. July 1778
        Florian Miesel

        Gruß Konrad

        Kommentar

        • Farang
          Erfahrener Benutzer
          • 25.04.2010
          • 1140

          #5
          Lieber Konrad,

          auch Dir nochmal vielen herzlichen Dank

          Gruß

          Michael
          Sandau bis Tepl - Egerland /Böhmen /Sudetenland.
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