Quelle bzw. Art des Textes: Vertrag
Jahr, aus dem der Text stammt: 1934
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Aufseß, Fränkische Schweiz
Namen um die es sich handeln sollte: Motschiedler und Rothenbach
Jahr, aus dem der Text stammt: 1934
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Aufseß, Fränkische Schweiz
Namen um die es sich handeln sollte: Motschiedler und Rothenbach
Hallo,
so ganz verstehe ich den Text nicht. Wer baut hier auf welchem Grundstück einen Abort unter welchen Bedingungen? Herr Rothenbach auf dem Grundstück von Margarethe Motschiedler. Soweit – so gut. Nun muss der Abort entleert werden. Wer ist dafür zuständig unter welchen Bedingungen? Die nächste Frage ist, wer ein Recht bekommt welches Grundstücke ohne Erlaubnis betreten zu dürfen.
Ich lese bisher:
Vertrag
Margarethe Motschiedler gibt hiermit Hans Rothenbach die Genehmigung seinen Abort auf ihrem Eigentum zu bauen unter folgenden Bedingungen, daß der Abort von der Besitzerin des Eigentums Margarethe Motschiedler entleert wird, andernfalls derselbe von einem gelehrt werden muss, und der ausgegrabene Raum von Hans Rothenbach mit einer Mauer versehen werden muss. Außerdem hat hiermit das Recht das Grundstück Margarethe Motschiedler ohne Erlaubnis zu betreten. Hans Bach muss eine Entschädigung von 10 M entrichten.
Aufseß, den 16. Oktober 1934
Herzlichen Dank für eure Mithilfe
Mit adventlichen Grüßen
Masch
Kommentar