Wer kann mir helfen, diesen Kaufvertrag zu entziffern?

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  • Hofmann1959
    Benutzer
    • 06.04.2023
    • 8

    [gelöst] Wer kann mir helfen, diesen Kaufvertrag zu entziffern?

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1838
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Erzgebirge
    Namen um die es sich handeln sollte: Karl Traugott Hofmann


    Wenn der zu transkribierende Text nicht in deutscher Sprache verfasst ist, sind Sie hier falsch! Siehe gelbe Hinweisbox oben!

    Bitte tippen Sie hier den Text Zeile für Zeile ein, soweit Sie diesen selbst entziffern können. Sie können unsichere Wörter mit einem Fragezeichen und fehlende Stellen mit Punkten kennzeichnen. Nennen Sie zumindest unbedingt die Orts- und Familiennamen, die im Text vorkommen (sofern lesbar bzw. bekannt)!
    Eine Anrede, eine freundliche Bitte und am Schluss ein netter Gruß erhöhen die Motivation der Helfer!
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  • Hofmann1959
    Benutzer
    • 06.04.2023
    • 8

    #2
    Hier der Link zu den Bildern, jetzt auch in besserer Auflösung

    Kommentar

    • Hofmann1959
      Benutzer
      • 06.04.2023
      • 8

      #3
      So, hier mein bisheriger Stand mit der freundlichen Bitte um kritische Durchsicht, Korrektur und/oder Ergänzung:

      177.

      Kauf- und Lehnschein

      Hrn. Carl Traugott Hofmanns in Gelenau über ein
      Gartengrundstück und darauf erbautes Fabrikgebäude.-

      Wir _______ Schönbergsche Gerichte zu
      Gelenau mit Thum und Jahnsbach, urkunden und bezeugen hiermit,
      daß, nachdem am 9. März 1838. Inhalts des hierüber aufgenommenen, von den anwesenden Gerichtspersonen, Hrn. Richter ____
      im? ______ _____, Hrn. Richter Gottlob Friedrich Mohnen?,
      und den Gerichtsschöppen, Johann Traugott Hofmann und Johann Gotthold Richter, mit unterschriebenen Protocollus, B.? 3te Act. sub
      S. 1. G. Lib. __. no. 123.

      Johanna Christiane verehel. Richter?,
      als Verkäuferin an einem
      mit ihrem Ehemann, Herrn? Benjamin Richter, Handarbeiter
      und Einwohner alhier, imgleichen
      Hr. Carl Traugott Hofmann, damals in Thalheim
      als Käufer ein andern?, und
      Karl Gottfried Hofmann, Begütherter alhier,
      als Interessent am dritten Theile,
      auf dem von Hrn. Karl Traugott Hofmann von der verehel. Richter zu einer Cylinderdreherei angekauften Gemeindegarten?,
      wohin sich der unterzeichnete Gerichtsschreiber in Begleitung ob.
      gedachter Gerichtspersonen wegen Besichtigung des Bauplatzes
      und der vorzunehmenden Besteuerung verfügt, der vorangegangenen Bestellung gemäs, sich eingefunden hatten, ____ allerseits auf wörtliches und deutliches Vorlesen des zwischen ihnen vor den Localgerichten verabhandelten Kontrakts
      ______ Gelenau den 2. März 1838. folgenden Inhalts:
      Bemerkung über etwaige Verpfändungen.
      Am 21. Septbr. 1838.
      dem Begütherten Karl Gottfried Hofmann für 500 __ Kapital verpfändet. ________
      Am 17. Mai 1842. sind nebenstehende 500 ___ zurückgezahlt. ______
      Am 17. Mai 1842.
      a.) für 400 ___ ___ Hoesel in ____ und
      b.) „ 450 „ Heinrich Herrmann in ___ verpfändet
      Am 26. Januar 1844
      c.) „ 180 ___ Pastor Hösel verpf. ___
      S B. mit 260, dem ___. Baldauh in ______
      Und 150 ___ ______
      Am 17. Aug. 1844. ___________________

      Zugeg. den 9. März 1838.
      Gelenau am 2. März 1838.
      Heutigen Tages erschienen vor uns ____gerichten
      Frau Johanna Christiane Richter alhier,
      mit ihrem Ehemann
      Herrn? Benjamin Richter, Einwohner und
      Handarbeiter alhier
      imgleichen
      Hr. Karl Traugott Hofmann, _____
      Spinnfabrikaufseher und Buchhalter zu Thalheim,
      durch seinen mittels vorgezeigter Vollmacht
      gerechtfertigten Beauftragten,
      den Hrn. Wundarzt Schimmel von hier,
      ferner
      der Gemeindevorsteher Herrn Gottlieb
      _____ und
      der Erbbegütherte Karl Gottfried Hofmann,
      beiderseits von hier,
      und erklärten, Fr. Johanna Christiane Richter und Hr. Johann Traugott Hofmann, dieser durch bereits gedachten Bevollmächtigten, daß sie, beziehentlich unter ehemännlicher Genehmigung, einen Kauf mit einander abgeschlossen hätten. Es verkaufet nämlich mehrgedachte
      Fr. Johanna Christiane Richter, verw. gew. Böhm,
      mit Zustimmung ihres Ehemannes,
      des Handarbeiters Karl Benjamin Richter alhier,
      als Verkäuferin,
      an den Fabrikaufseher und Buchhalter, Hrn. Karl Traugott Hofmann in Thalheim,
      als Käufern,
      die von ihr bei dem seit dem 126. April 1883. in Lehn stehenden, im Brandversicherungskataster unter No. 81. verzeichneten Hause, Augustusburger Seits, zeither besessenen, zwischen
      des _________, Karl Gottfried Hofmanns _______ und
      G__garten und an dem Dorfbach in seinen ____ liegenden
      Gemeindegarten
      welcher Vier __ ___ Maas ____ enthält
      und wofür alljährlich ein Gemeindezins von
      Vier Groschen
      zu bezahlen ist, um und für 100 __ buchstäblich
      Einhundert Thaler
      in hiesigem Sats gangbaren Münzsorten bei der Kaufsbestätigung __ zu erlegender Kaufsumme.
      Zugleich gab Käufer durch seinen Bevollmächtigten
      zu vernehmen, daß er auf dem erkauften Garten ein Haus
      zu erbauen und, wo möglich, eine Eisendrehmaschine, oder Zylinderdreherei anzulegen gesonnen, zum Betrieb aber den hiesigen Dorfbach benöthiget sey, worauf der mitanwesende Gemeindevorsteher, ____. Karl Gottlieb Hebel alhier,
      und die von uns anwesenden Ortsgerichten zu erkennen geben, daß sie ein Bedenken diesfalls nicht hergten? und ihm,
      Käufern, die Benutzung des Dorfbachs für einen jährlich
      in die Gemeindekasse zu zahlenden Zins von
      Vier Groschen
      der bei einer Besitzveränderung jedoch erhöhet werden
      könnte, überlassen wollten.
      Nächstdem erklärte sich auch der mitanwesende Beghütherte,
      Karl Gottfried Hofmann,
      bereit, zu gestatten, daß das Wasser aus dem Dorfbache durch
      seinen Garten laufen und wolle er, gegen Entrichtung eines
      jährlichen Wasserlaufzinses von
      Sechzehn Groschen
      in sein, das dienstpflichtige Grundstuck, einen Platz von 3. Ellen Breite dazu einnehmen, sollte jedoch mehr Platz dazu erforderlich seyn, so verlange er dafür eine verhältnißmäsige
      höhere Entschädigung.
      Mit diesen sämmtlichen Verhandlungen bezeigten sich Käufer
      und die übrigen Kontrahenten übereinverstanden, worauf dieser Aufsatz vorgelesen, unterschrieben und von
      Käufer ein Beitrag von
      2 Rappen in die Kirche,
      2 Rappen in die Armenkasse,



      ————

      ____ in die Gemeindekasse und
      ____ in die Schulkasse.
      erlegt wurde.
      Gelenau am 2. März 1838.
      Karl Traugott Hofmann
      Christian Ehrengott Ehrhardt
      Richter.
      Johann Traugott Hofmann.
      Gerichtsschöppe.

      solchen nicht nur für zu Recht beständig und verbindlich anerkannte und dessen Erfüllung in allen Punkten und Theilen sich gegenseitig angelobt, sondern auch allen diesen Verhandlungen aus irgend einem Rechtsgrund entgegenzustellenden Einreden, als der List,
      _________, Uebereilung?, des Betrugs, Irrthums, Miß- oder Nichtverstandes, anders niedergeschriebenen, denn verabhandelter Sache, der Verletzung über oder unter der Hälfte des wahren Werths, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der Rechtsregel, daß
      eine allgemeine Vorsicht? nichts helfe, wenn nicht eine besondere vorausgegangen und wie sie sonst den _____haben mögen, ausdrücklich, unter Abstattung des Handschlags, entsagt haben, insbesondere Hr. Hofmann sich verbindlich gemacht hat, auf das zu erbauende Fabrikgebäude
      ______ zu einem einfachen Quatember?,
      ______ jährlich zu Johannis und Weihnachten an die Guthsherrschaft zu Gelenau zu entrichtenden
      Erbzins, wie andere Hausbesitzer Augustusburger Seits,
      zu übernehmen.
      Sodann aber sind unter heutigem Tage, laut des fer_____ gehaltenen, von den anwesenden Gerichtspersonen, Hrn. Richter Christian Ehrengott Ehrhardt und dem Gerichtsschöppen Johann Traugott Hofmann, mit unterzeichneten Protocolles Bl. 28e Act. dict. Verkäuferin,
      Johanna Christiane Richter,
      mit ihrem abgedachten Ehemann,
      Karl Benjamin Richter,
      und ihrem Lehnträger,
      dem Begütherten Karl Gottfried Hofmann
      178b
      und Käufer
      Hr. Fabrikaufseher Karl Traugott Hofmann,
      wiederum an Gerichtsstelle erschienen und es hat Verkäuferin nicht nur bekannt, wie Käufer die in dem legalgerichtlichen? Aufsatz vom 2. März 1838 bedungene Kaufsumme an
      100. ___ buchstäblich:
      Einhundert Thaler
      an sie bezahlt habe und der Ausflucht, das nicht ___, oder nicht richtig erhaltenen Geldes, entsagt, sondern auch durch ihren Lehnträger, Hofmann, die Lehn an dem verkauften Garten in Gerichtshand niedergelegt, Käufer hingegen hat dies bestens acceptirt und nun um Beleihung gebeten.
      Wenn nun Käufer sich (d)ennoch in Bezug auf die von ihm angelegte Fabrik verbindlich gemacht, daß ___ damit der Gemeinde Gelenau, rücksichtlich der Armenversorgung nicht eine neue Last erwachse, für Winterk____, Unterhalt und Verpflegung der in Gelenau heimathsgehörigen Fabrikarbeiter, falls solche auf irgend eine Weise arbeitsunfähig und brodlos werden sollten, aus eigenen Mitteln, ohne Zuthun der Gemeinde sorgen werde, so ist der bereits am 9. März 1838. gerichtlich vorgetragene Kauftrakt?, nachdem die Belegung des neuen Fabrikgebäudes mit ____ zu einem einfachen Quartember? die kreissteuerräthliche? Genehmigung mittels hoher Verordnung vom 28. August 1838. erhalten, Gerichtsobrigkeitswegen konfirmiret und Käufer mit dem erkauften Garten samt dem darauf erbauten Fabrikgebäude beliehen und ihm Eigenthum und Besitz daran überwiesen,
      hierüber aber gegenwärtige, mit den vorher aufgenommenen und wieder vorgelesenen Protocollen? allenthalben gleichlautende
      Kaufturkunde und Lehnschein,
      ____ ____ auch beglaubte Abschrift zum Gelenauer
      Kaufbuche
      vom Jahr 1837. Bl. 177 ff

      ————-

      ———

      genommen, unter üblicher Vollziehung endgefertiget worden.
      So geschehen Haus? Gelenau am 21. September1838.
      Asch. Schönbergsche Gerichte
      Karl Alexander Gansel?
      L8
      Ger. Du
      Beglaubigt von
      Alexander Gansel
      ____ und _____
      179.

      Kommentar

      • Zita
        Moderator
        • 08.12.2013
        • 6272

        #4
        Hallo Hofmann,

        hier ein paar erste Ergänzungen (mit eingehaltenen Zeilenumbrüchen, dann findet man die fehlenden Worte im Text schneller):

        177.

        Kauf- und Lehnschein

        Hrn. Carl Traugott Hofmanns in Gelenau über ein
        Gartengrundstück und darauf erbautes Fabrikgebäude.-

        Wir _______ Schönbergsche Gerichte zu
        Gelenau mit Thum und Jahnsbach, urkunden und bezeugen hiermit,
        daß, nachdem am 9. März 1838. Inhalts des hierüber aufgenom-
        menen, von den anwesenden Gerichtspersonen, Hrn. Richter Christi-
        an Ehrngott _____, Hrn. Richter Gottlob Friedrich Mohnen/Mehnen?,
        und den Gerichtsschöppen, Johann Traugott Hofmann und Johann Gott- hold Richter, mit unterschriebenen Protocolles, B.? 3te Act. sub
        S. 1. G. Lib. __. no. 123.

        Johanna Christiane verehel. Richter (ja),
        als Verkäuferin an einem,
        mit ihrem Ehemann, Kans? Benjamin Richter, Handar-
        beiter und Einwohner alhier, imgleichen

        Hr. Carl Traugott Hofmann, damals in Thalheim
        als Käufer ein andern (ja), und

        Karl Gottfried Hofmann, Begütherter alhier,
        als Interessent am dritten Theile,

        auf dem von Hrn. Karl Traugott Hofmann von der verehel. Rich-
        ter zu einer Cylinderdreherei angekauften Gemeindegarten (ja),
        wohin sich der unterzeichnete Gerichtsschreiber in Begleitung ob.
        gedachter Gerichtspersonen wegen Besichtigung des Bauplatzes
        und der vorzunehmenden Besteuerung verfügt, der voran-
        gegangenen Bestellung gemäs, sich eingefunden hatten, diesel
        ben allerseits auf wörtliches und deutliches Vorlesen des zwi-
        schen ihnen vor den Localgerichten verabhandelten Kontrakts
        d[e] d[ato] Gelenau den 2. März 1838. folgenden Inhalts:

        LG Zita

        Kommentar

        • jebaer
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2022
          • 2621

          #5
          Weitere Lückenschlüsse für Seite 1:
          ---------
          177.

          Kauf- und Lehnschein

          Hrn. Carl Traugott Hofmanns in Gelenau über ein
          Gartengrundstück und darauf erbautes Fabrikgebäude.-

          Wir Adelich Schönbergsche Gerichte zu
          Gelenau mit Thum und Jahnsbach, urkunden und bezeugen hiermit,
          daß, nachdem am 9. März 1838. Inhalts des hierüber aufgenommenen, von den anwesenden Gerichtspersonen, Hrn. Richter Chisti-
          an Ehrngott Ehrhardts, Hrn. Richter Gottlob Friedrich Mohnen?,
          und den Gerichtsschöppen, Johann Traugott Hofmann und Johann Gott-
          hold Richter, mit unterschriebenen Protocolles, B.? 3te Act. sub
          S. II. G. Lit. H. no. 123.

          Johanna Christiane verehel. Richter,
          als Verkäuferin an einem
          mit ihrem Ehemann, Karl Benjamin Richter, Hand-
          arbeiter und Einwohner alhier, ingleichen
          Hr. Carl Traugott Hofmann, damals in Thalheim
          als Käufer ein andern, und
          Karl Gottfried Hofmann, Begütherter alhier,
          als Interessent am dritten Theile,

          auf dem von Hrn. Karl Traugott Hofmann von der verehel. Rich-
          ter zu einer Cylinderdreherei angekauften Gemeindegarten,
          wohin sich der unterzeichnete Gerichtsdirector in Begleitung ob-
          gedachter Gerichtspersonen wegen Besichtigung des Bauplatzes
          und der vorzunehmenden Besteuerung verfügt, der voran-
          gegangenen Bestellung gemäs, sich eingefunden hatten, diesel-
          ben allerseits auf wörtliches und deutliches Verlesen des zwi-
          schen ihnen vor den Localgerichten verabhandelten Kontrakts
          d.d. Gelenau den 2. März 1838. folgenden Inhalts:

          Bemerkung über etwaige Verpfändungen.
          Am 21. Septbr. 1838.
          dem Begütherten Karl Gottfried Hofmann für
          500_-- Kapital verpfändet. ________

          Am 17. Mai 1842. sind nebenstehen-
          de 500_-- zurückgezahlt. ______
          Am 17. Mai 1842.
          a.) für 400_-- Frau Pastor Hoesel in Krum-
          hermersdorf und
          b.) „ 450„-- Heinrich Herrmann in Sch_-
          benberg(?) verpfändet
          Am 26. Januar 1844
          c.) „ 180 Frau Pastor Hösel verpf. ___
          ad b. mit 260_ dem ___. Baldauf in ______
          und 150" der ___ Neubert in ______
          Am 17. Aug. 1844. ____
          abgetreten ____
          ---------

          Zitas Ergänzungen habe ich dabei dankend übernommen, bin angesichts des Umfangs aber selber zu faul, sämtliche Änderungen farblich hervorzuheben.


          LG Jens
          Zuletzt geändert von jebaer; 27.10.2023, 20:41. Grund: Formatierung geändert
          Am besde goar ned ersd ingnoriern!

          Kommentar

          • jebaer
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2022
            • 2621

            #6
            Seite 2:
            ---------
            Eingeg. den 9. März 1838.
            Gelenau am 2. März 1838.
            Heutigen Tages erschienen vor uns Ortsgerichten
            Frau Johanna Christiane Richter alhier,
            mit ihrem Ehemann
            Karl Benjamin Richter, Einwohner und
            Handarbeiter alhier
            ingleichen
            Hr. Karl Traugott Hofmann, dermalen
            Spinnfabrikaufseher und Buchhalter zu Thalheim,
            durch seinen mittels vorgezeigter Vollmacht
            gerechtfertigten Beauftragten,
            den Hrn. Wundarzt Schimmel von hier,
            ferner
            der Gemeindevorsteher Karl Gottlieb
            Nebel und
            der Erbbegütherte Karl Gottfried Hofmann,
            beiderseits von hier,
            und erklärten, Fr. Johanna Christiane Richter und Hr. Jo-
            hann Traugott Hofmann, dieser durch bereits gedachten Be-
            vollmächtigten, daß sie, beziehentlich unter ehemännli-
            cher Genehmigung, einen Kauf mit einander abgeschlossen
            hätten. Es verkaufet nämlich mehrgedachte
            Fr. Johanna Christiane Richter, verw. gew. Böhm,
            mit Zustimmung ihres Ehemannes,
            des Handarbeiters Karl Benjamin Richter alhier,
            als Verkäuferin,
            an
            den Fabrikaufseher und Buchhalter, Hrn. Karl Trau-
            gott Hofmann in Thalheim,
            als Käufern,
            die von ihr bei dem seit dem 126. April 1883. in Lehn ha-
            benden, im Brandversicherungskataster unter No. 81. verzeich-
            neten Hause, Augustusburger Seits, zeither besessenen, zwischen
            des Halbhüfners, Karl Gottfried Hofmanns Guthsfahrwege und
            Grabgarten und an dem Dorfbache in seinen Rainen liegenden
            ---------

            Seite 3:
            ---------
            Gemeindegarten
            welcher Vier Metzen Dresdner Maas Kernaussaat enthält
            und wofür alljährlich ein Gemeindezins von
            Vier Groschen
            zu bezahlen ist, um und für 100_-- buchstäblich
            Einhundert Thaler --
            in hiesigen Orts gangbaren Münzsorten bei der Kaufsbe-
            stätigung baar zu erlegender Kaufsumme.
            Zugleich gab Käufer durch seinen Bevollmächtigten
            zu vernehmen, daß er auf dem erkauften Garten ein Haus
            zu erbauen und, wo möglich, eine Eisendrehmaschine, oder Cy-
            linderdreherei anzulegen gesonnen, zum Betrieb aber den hiesigen
            Dorfbach benöthiget sey, worauf der mitanwesende Gemeindevor-
            steher, Mstr. Karl Gottlieb Nebel alhier,
            und die von uns anwesenden Ortsgerichten zu erkennen ga-
            ben, daß sie ein Bedenken diesfalls nicht heegten und ihm,
            Käufern, die Benutzung des Dorfbachs für einen jährlich
            in die Gemeindekasse zu zahlenden Zins von
            Vier Groschen -
            der bei einer Besitzveränderung jedoch erhöhet werden
            könnte, überlassen wollten.
            Nächstdem erklärte sich auch der mitanwesende Beghütherte,
            Karl Gottfried Hofmann,
            bereit, zu gestatten, daß das Wasser aus dem Dorfbache durch
            seinen Garten laufen und wolle er, gegen Entrichtung eines
            jährlichen Wasserlaufzinses von
            Sechzehn Groschen -
            in sein, das dienstpflichtige Grundstuck, einen Platz von 3. El-
            len Breite dazu einräumen, sollte jedoch mehr Platz dazu er-
            forderlich seyn, so verlange er dafür eine verhältnißmäsige
            höhere Entschädigung.
            Mit diesen sämmtlichen Verhandlungen bezeigten sich Käu-
            fer und die übrigen Kontrahenten übereinverstanden, wor-
            auf dieser Aufsatz vorgelesen, unterschrieben und von
            Käufer ein Beitrag von
            2 Rappen in die Kirche,
            2 Rappen in die Armenkasse,
            ---------


            LG Jens
            Zuletzt geändert von jebaer; 27.10.2023, 20:38. Grund: Formatierung geändert
            Am besde goar ned ersd ingnoriern!

            Kommentar

            • Hofmann1959
              Benutzer
              • 06.04.2023
              • 8

              #7
              Besten Dank - extrem hilfreich! Werde im Laufe des Tages eine konsolidierte Version einstellen

              Kommentar

              • Hofmann1959
                Benutzer
                • 06.04.2023
                • 8

                #8
                Hier wie versprochen der konsolidierte letzte Stand:

                /Seite 1/
                177.

                Kauf- und Lehnschein

                Hrn. Carl Traugott Hofmanns in Gelenau über ein
                Gartengrundstück und darauf erbautes Fabrikgebäude.-

                Wir Adelich Schönbergsche Gerichte zu
                Gelenau mit Thum und Jahnsbach, urkunden und bezeugen hiermit,
                daß, nachdem am 9. März 1838. Inhalts des hierüber aufgenommenen, von den anwesenden Gerichtspersonen, Hrn. Richter Christian Ehrngott Ehrhardts, Hrn. Richter Gottlob Friedrich Mohnen,
                und den Gerichtsschöppen, Johann Traugott Hofmann und Johann Gotthold Richter, mit unterschriebenen Protocolles, B.? 3te Act. sub
                S. II. G. Lit. H. no. 123.

                Johanne Christiane verehel. Richter,
                als Verkäuferin an einem
                mit ihrem Ehemann, Karl Benjamin Richter, Handarbeiter
                und Einwohner alhier, ingleichen
                Hr. Carl Traugott Hofmann, damals in Thalheim
                als Käufer ein andern, und
                Karl Gottfried Hofmann, Begütherter alhier,
                als Interessent am dritten Theile,
                auf dem von Hrn. Karl Traugott Hofmann von der verehel. Rich-
                ter zu einer Cylinderdreherei angekauften Gemeindegarten,
                wohin sich der unterzeichnete Gerichtsdirector in Begleitung ob-
                gedachter Gerichtspersonen wegen Besichtigung des Bauplatzes
                und der vorzunehmenden Besteuerung verfügt, der voran-
                gegangenen Bestellung gemäs, sich eingefunden hatten, diesel-
                ben allerseits auf wörtliches und deutliches Verlesen des zwi-
                schen ihnen vor den Localgerichten verabhandelten Kontrakts
                d.d. Gelenau den 2. März 1838. folgenden Inhalts:
                Bemerkung über etwaige Verpfändungen.
                Am 21. Septbr. 1838.
                dem Begütherten Karl Gottfried Hofmann für
                500 __-- Kapital verpfändet. ________
                Am 17. Mai 1842. sind nebenstehen-
                de 500 __-- zurückgezahlt. ______
                Am 17. Mai 1842.
                a.) für 400 __-- Frau Pastor Hoesel in Krum
                hermersdorf und
                b.) „ 450 „-- Heinrich Herrmann in Schel-
                lenberg verpfändet
                Am 26. Januar 1844
                c.) „ 180 Frau Pastor Hösel verpf. ___
                ad b. mit 260_ dem ___. Baldauf in ______
                Und 150“ der Neubert in ______
                Am 17. Aug. 1844. ____
                abgetreten _______

                /Seite 2/

                Eingeg. den 9. März 1838.
                Gelenau am 2. März 1838.
                Heutigen Tages erschienen vor uns Ortsgerichten
                Frau Johanne Christiane Richter alhier,
                mit ihrem Ehemann
                Karl Benjamin Richter, Einwohner und
                Handarbeiter alhier
                ingleichen
                Hr. Karl Traugott Hofmann, dermalen
                Spinnfabrikaufseher und Buchhalter zu Thalheim,
                durch seinen mittels vorgezeigter Vollmacht
                gerechtfertigten Beauftragten,
                den Hrn. Wundarzt Schimmel von hier,
                ferner
                der Gemeindevorsteher Herrn Gottlieb
                Nebel und
                der Erbbegütherte Karl Gottfried Hofmann,
                beiderseits von hier,
                und erklärten, Fr. Johanne Christiane Richter und Hr. Jo-
                hann Traugott Hofmann, dieser durch bereits gedachten Be-
                vollmächtigten, daß sie, beziehentlich unter ehemännli-
                cher Genehmigung, einen Kauf mit einander abgeschlossen
                hätten. Es verkaufet nämlich mehrgedachte
                Fr. Johanne Christiane Richter, verw. gew. Böhm,
                mit Zustimmung ihres Ehemannes,
                des Handarbeiters Karl Benjamin Richter alhier,
                als Verkäuferin,
                an
                den Fabrikaufseher und Buchhalter, Hrn. Karl Trau-
                gott Hofmann in Thalheim,
                als Käufern,
                die von ihr bei dem seit dem 26. April 1883. in Lehn ha-
                benden, im Brandversicherungskataster unter No. 81. verzeich-
                neten Hause, Augustusburger Seits, zeither besessenen, zwischen
                des Halbhüfners, Karl Gottfried Hofmanns Guthsfahrwege und
                Grabgarten und an dem Dorfbach in seinen Rainen liegenden

                /Seite 3/

                Gemeindegarten
                welcher Vier Metzen Dresdner Maas Kernaussaat enthält
                und wofür alljährlich ein Gemeindezins von
                Vier Groschen
                zu bezahlen ist, um und für 100 __-- buchstäblich
                Einhundert Thaler --
                in hiesigem Orts gangbaren Münzsorten bei der Kaufsbe-
                stätigung baar zu erlegender Kaufsumme.
                Zugleich gab Käufer durch seinen Bevollmächtigten
                zu vernehmen, daß er auf dem erkauften Garten ein Haus
                zu erbauen und, wo möglich, eine Eisendrehmaschine, oder Cy-
                linderdreherei anzulegen gesonnen, zum Betrieb aber den hiesigen
                Dorfbach benöthiget sey, worauf der mitanwesende Gemeindevor-
                steher, Mstr. Karl Gottlieb Nebel alhier,
                und die von uns anwesenden Ortsgerichten zu erkennen ga-
                ben, daß sie ein Bedenken diesfalls nicht heegten und ihm,
                Käufern, die Benutzung des Dorfbachs für einen jährlich
                in die Gemeindekasse zu zahlenden Zins von
                Vier Groschen -
                der bei einer Besitzveränderung jedoch erhöhet werden
                könnte, überlassen wollten.
                Nächstdem erklärte sich auch der mitanwesende Beghütherte,
                Karl Gottfried Hofmann,
                bereit, zu gestatten, daß das Wasser aus dem Dorfbache durch
                seinen Garten laufen und wolle er, gegen Entrichtung eines
                jährlichen Wasserlaufzinses von
                Sechzehn Groschen -
                in sein, das dienstpflichtige Grundstuck, einen Platz von 3. El-
                len Breite dazu einräumen, sollte jedoch mehr Platz dazu er-
                forderlich seyn, so verlange er dafür eine verhältnißmäsige
                höhere Entschädigung.
                Mit diesen sämmtlichen Verhandlungen bezeigten sich Käu-
                fer und die übrigen Kontrahenten übereinverstanden, wor-
                auf dieser Aufsatz vorgelesen, unterschrieben und von
                Käufer ein Beitrag von
                2 Rappen in die Kirche,
                2 Rappen in die Armenkasse,

                /Seite 4/

                ____ in die Gemeindekasse und
                ____ in die Schulkasse.
                erlegt wurde.
                Gelenau am 2. März 1838.
                Karl Trau-
                gott Hofmann
                +++.
                +++.
                Christian Ehrngott Ehrhardt
                Richter.
                Johann Traugott Hofmann.
                Gerichtsschöppe.

                solchen nicht nur für zu Recht beständig und ver-
                bindlich anerkannte und dessen Erfüllung in allen Punk-
                ten und Theilen sich gegenseitig angelobt, sondern auch allen
                diesen Verhandlungen aus irgend einem Rechts-
                grund entgegenzustellenden Einreden, als der List,
                Ueberredung, Uebereilung, des Betrugs, Irrthums,
                Miß- oder Nichtverstandes, anders niedergeschriebe-
                ner, denn verabhandelter Sache, der Verletzung über
                oder unter der Hälfte des wahren Werths,
                der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, der Rechtsregel, daß
                eine allgemeine Vorsicht? nichts helfe, wenn nicht eine be-
                sondere vorausgegangen und wie sie sonst den _____
                haben mögen, ausdrücklich, unter Abstattung des Hand-
                schlags, entsagt haben, insbesondere Hr. Hofmann sich ver-
                bindlich gemacht hat, auf das zu erbauende Fabrikgebäude
                ______ zu einem einfachen Quatember,
                ______ jährlich zu Johannis und Weihnachten an die
                Guthsherrschaft zu Gelenau zu entrichtenden
                Erbzins, wie andere Hausbesitzer Augustusbur
                ger Seits,
                zu übernehmen.
                Sodann aber sind unter heutigem Tage, laut des fer-
                _____ gehaltenen, von den anwesenden Gerichtspersonen,
                Hrn. Richter Christian Ehrngott Ehrhardt und dem Gerichtsschöp-
                pen Johann Traugott Hofmann, mit unterzeichneten Protocolles Bl.
                28e Act. dict. Verkäuferin,
                Johanne Christiane Richter,
                mit ihrem abgedachten Ehemann,
                Karl Benjamin Richter,
                und ihrem Lehnträger,
                dem Begütherten Karl Gottfried Hofmann,

                /Seite 5/
                178b
                und Käufer
                Hr. Fabrikaufseher Karl Traugott Hofmann,
                wiederum an Gerichtsstelle erschienen und es hat Verkäu-
                ferin nicht nur bekannt, wie Käufer die in dem legalgerichtli-
                chen? Aufsatz vom 2. März 1838. bedungene Kaufsumme an
                100. ___-- buchstäblich:
                Einhundert Thaler --
                an sie bezahlt habe und der Ausflucht, das nicht baar, oder
                nicht richtig erhaltenen Geldes, entsagt, sondern auch durch
                ihren Lehnträger, Hofmann, die Lehn an dem verkauften
                Garten in Gerichtshand niedergelegt, Käufer hingegen hat
                dies bestens acceptirt und nun um Beleihung gebeten.
                Wenn nun Käufer sich (d)ennoch in Bezug auf die von ihm
                angelegte Fabrik verbindlich gemacht, daß er, damit
                der Gemeinde Gelenau, rücksichtlich der Armenversor-
                gung nicht eine neue Last erwachse, für Winterk____,
                Unterhalt und Verpflegung der in Gelenau heimathsge-
                hörigen Fabrikarbeiter, falls solche auf irgend eine
                Weise arbeitsunfähig und brodlos werden sollten, aus
                eigenen Mitteln, ohne Zuthun der Gemeinde sorgen wer-
                de, so ist der bereits am 9. März 1838. gerichtlich vorge-
                tragene Kauftrakt?, nachdem die Belegung des neuen Fa-
                brikgebäudes mit ____ zu einem einfachen Quatember
                die kreissteuerräthliche? Genehmigung mittels hoher
                Verordnung vom 28. August 1838. erhalten, Gerichts-
                obrigkeitswegen konfirmiret und Käufer mit dem er-
                kauften Garten samt dem darauf erbauten Fabrik-
                gebäude beliehen und ihm Eigenthum und Besitz daran
                überwiesen,
                hierüber aber gegenwärtige, mit den vor-
                her aufgenommenen und wieder vorgelesenen Pro-
                tocollen allenthalben gleichlautende
                Kaufturkunde und Lehnschein,
                ____ ____ auch beglaubte Abschrift zum Gelenauer
                Kaufbuche
                vom Jahr 1837. Bl. 177 ff

                /Seite 6/


                genommen, unter üblicher Vollziehung endge-
                fertiget worden.
                So geschehen Haus? Gelenau am 21. September
                1838.
                Adel. Schönbergsche Gerichte
                Karl Alexander Gansel?
                L.S.? Ger. Dir.
                Beglaubigt von
                Alexander Gansel
                ____. und _____
                179.

                Kommentar

                • jebaer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.01.2022
                  • 2621

                  #9
                  Na, da fehlt ja kaum noch was. Stur, wie ich als alter Esel nun mal bin, habe ich trotzdem mit Deiner ersten Version weiter gemacht:

                  Seite 4:
                  ----------
                  ____ in die Gemeindekasse und
                  ____ in die Schulkasse.
                  erlegt wurde.

                  Gelenau am 2. März 1838.
                  Karl Traugott Hofmann
                  Christian Ehrengott Ehrhardt
                  Richter.
                  Johann Traugott Hofmann.
                  Gerichtsschöppe.

                  solchen nicht nur für zu Recht beständig und ver-
                  bindlich anerkannte und dessen Erfüllung in allen Punc-
                  ten und Theilen sich gegenseitig angelobt, sondern auch
                  allen diesen Verhandlungen aus irgend einem Rechts-
                  grund entgegenzustellenden Einreden, als der List,
                  Ueberredung, Uebereilung, des Betrugs, Irrthums,
                  Miß- oder Nichtverstandes, anders niedergeschriebe-
                  ner, denn verabhandelter Sache, der Verletzung über
                  oder unter der Hälfte des wahren Werths, der Wieder-
                  einsetzung in den vorigen Stand, der Rechtsregel, daß
                  eine allgemeine Verzicht nichts gelte, wenn nicht eine be-
                  sondere vorausgegangen und wie sie sonst den Namen
                  haben mögen, ausdrücklich, unter Abstattung des Hand-
                  schlags, entsagt haben, insbesondere Hr. Hofmann sich ver-
                  bindlich gemacht hat, auf das zu erbauende Fabrikgebäude

                  ______ zu einem einfachen Quatember?,
                  ______ jährlich zu Johannis und Weihnachten an die
                  Guthsherrschaft zu Gelenau zu entrichtenden
                  Erbzins, wie andere Hausbesitzer Augustus-
                  burger Seits,

                  zu übernehmen.
                  Södann aber sind unter heutigem Tage, laut des fer-
                  nerweit gehaltenen, von den anwesenden Gerichtspersonen,
                  Hrn. Richter Christian Ehrengott Ehrhardt und dem Gerichtsschöp-
                  pen Johann Traugott Hofmann, mit unterzeichneten Protocolles Bl.
                  28e Act. dict. Verkäuferin,
                  Johanne Christiane Richter,
                  mit ihrem abgedachten Ehemann,
                  Karl Benjamin Richter,
                  und ihrem Lehnträger,
                  dem Begütherten Karl Gottfried Hofmann
                  ----------

                  Seite 5:
                  ----------
                  und Käufer,
                  Hr. Fabrikaufseher Karl Traugott Hofmann,
                  wiederum an Gerichtsstelle erschienen und es hat Verkäu-
                  ferin nicht nur bekannt, wie Käufer die in dem localgerichtli-
                  chen Aufsatz vom 2. März 1838 bedungene Kaufsumme an
                  100___ buchstäblich:

                  Einhundert Thaler --

                  an sie bezahlt habe und der Ausflucht, das nicht baar, oder
                  nicht richtig erhaltenen Geldes, entsagt, sondern auch durch
                  ihren Lehnträger, Hofmann, die Lehn an dem verkauften
                  Garten in Gerichtshand niedergelegt, Käufer hingegen hat
                  dies bestens acceptirt und nun um Beleihung gebeten.
                  Wenn nun Käufer sich annoch in Bezug auf die von ihm
                  angelegte Fabrik verbindlich gemacht, daß er, damit
                  der Gemeinde Gelenau, rücksichtlich der Armenversor-
                  gung nicht eine neue Last erwachse, für Winterkammer,
                  Unterhalt und Verpflegung der in Gelenau heimathsge-
                  hörigen Fabrikarbeiter, falls solche auf irgend eine
                  Weise arbeitsunfähig und brodlos werden sollten, aus
                  eigenen Mitteln, ohne Zuthun der Gemeinde sorgen wer-
                  de, so ist der bereits am 9. März 1838. gerichtlich vor-
                  getragene Kauftrakt, nachdem die Belegung des neuen Fa-
                  brikgebäudes mit ____ zu einem einfachen Quatember
                  die kreissteuerräthliche Genehmigung mittels hoher
                  Verordnung vom 28. August 1838. erhalten, Gerichts-
                  obrigkeits wegen konfirmiret und Käufer mit dem er-
                  kauften Garten sammt dem darauf erbauten Fabrik-
                  gebäude beliehen und ihm Eigenthum und Besitz daran
                  überwiesen,

                  hierüber aber gegenwärtige, mit den vor-
                  her aufgenommenen und wieder vorgelesenen Pro-
                  tocollen allenthalben gleichlautende

                  Kaufsurkunde und Lehnschein,

                  wovon Man auch beglaubte Abschrift zum Gelenauer
                  Kaufbuche

                  vom Jahr 1837. Bl. 177 ff
                  ----------

                  Seite 6:
                  ----------
                  genommen, unter üblicher Vollziehung endge-
                  fertiget worden.
                  So geschehen Haus Gelenau am 21. September
                  1838.
                  Adel. Schönbergsche Gerichte
                  Karl Alexander Gansels
                  L.S.
                  Ger. Dir.
                  Beglaubigt von
                  Alexander Gansels
                  GDir. und _____
                  ---------


                  Die Formatierung der Vorlage lässt sich hier im Editor nur unzureichend wiedergeben, insbesondere die Tabelle auf Seite 1. Welche (wohl sächsische)Währung und damit einhergehende Kürzel verwendet wurden, müsste man noch bestimmen, ich vermute,
                  es handelt sich um den sog. Konventionsmünzfuß:



                  LG Jens
                  Am besde goar ned ersd ingnoriern!

                  Kommentar

                  • Hofmann1959
                    Benutzer
                    • 06.04.2023
                    • 8

                    #10
                    Besten Dank an alle Beteiligten für die wertvolle Hilfe! Habe viel gelernt, auch über die effiziente Nutzung dieses tollen Forums :-)

                    Schönes Wochenende

                    Michael Hofmann

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