Gerichtsbuch Geithain die Zweite

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  • Zenobia45
    Erfahrener Benutzer
    • 26.01.2022
    • 123

    [gelöst] Gerichtsbuch Geithain die Zweite

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1791
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Gerichtsbuch Geithain
    Namen um die es sich handeln sollte: Liebing


    Guten Abend zusammen,
    im Zweiten Teil meiner Gerichtsakten Suche bin ich wieder einmal auf Eure Unterstützung angewiesen. Den Text der Kaufurkunde kann ich nicht entziffern.
    Bitte helft mir wieder dabei.
    Dankeschön an alle Mitglieder für die kompetente Unterstützung. Was würden wir Hilfesuchenden nur ohne Euch machen.
    MfG Zenobia
    Angehängte Dateien
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 16863

    #2
    Hallo
    vielleicht versuchst Du mal einiges zu lesen
    Der Text ist sehr leserlich. Buchstaben sehen immer gleich aus.
    Das Alfabet kennst Du ja bereits
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Zenobia45
      Erfahrener Benutzer
      • 26.01.2022
      • 123

      #3
      Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
      Hallo
      vielleicht versuchst Du mal einiges zu lesen
      Der Text ist sehr leserlich. Buchstaben sehen immer gleich aus.
      Das Alfabet kennst Du ja bereits
      Danke für den Hinweis.... Ja ich bin des Lesens mächtig und brauche solch "gutgemeinte" Hilfsbereitschaft nicht.

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 16863

        #4
        Woran liegt's dann, keine Zeit, viele Kinder, schwer berufstätig?
        Ich versuche mich ja immer in den "Kunden" hineinzuversetzen, auch wenn er mir nichts dafür bezahlt
        Viele Grüße

        Kommentar

        • jebaer
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2022
          • 3715

          #5
          Auch von mir ganz für lau
          Ist schon ein gewaltiges Stück Juristenprosa, deshalb mit Unsicherheiten besonders bei den Einheiten, und sicher etlichen Tipp- und Lesefehlern;

          Seite 1:
          Delitsch
          Maria Rosina verw. Libingin
          gebohrne Vollertin (?) kauft
          ihres Ehemannes
          Christian Gottlieb Liebings
          Gärtnerguth ___ ______ (?) Liebing
          __. _, (?) 5/4 1810 (?)


          Wir, die adelich Nitzwitzischen Gerichten zu
          Schloß Königsfeld urkunden und bekennen hier-
          mit, daß nachdem Christian Gottlieb Liebing Gärt-
          ner zu Delitsch durch einen unglücklichen Fall
          in Obergräfenhayn seine Ende gefunden, und nach
          sich eine Witbe und 5 kleine und unerzogene
          Kinder hinter sich gelassen, den letzten das hinter-

          Seite 2:
          bliebene natürliche Gärtnerguth auf keine Weise
          zu erhalten, da die Witbe ihre erwiesenen Illota (?) an
          369 Ms: 7gr.- (?) neben einer Kuh zubächst gefordert
          und der Kinder und Erben Erziehung zu leisten;
          so haben die Erben und Kinder durch ihre Vormün-
          der namentlich
          Johann Gottlieb Liebing durch seinen Vor-
          mund Johann Andreas Liebingin Bauern
          in Delitsch
          Eva Rosina Liebingin durch ihren Vormund
          Tobias ___efferkern (?)
          Christian Gottlieb Liebing durch seinen Vor-
          mund Christian Gottlieb Vollerten Johann Christoph Liebingen Bau-
          ern in Delitsch Obergräfenhayn
          Christian Gottfried Liebing durch seinen Vor-
          mund Christian Gottlieb Vollerten Bauern
          in Delitsch
          sowohl als der während dieser Verabhandlung
          mit Tode abgegangene
          Johann Daniel Liebing, durch seinen Vor-
          mund Gottfried Liebingen, Bauern in
          Obergräfenhayn,
          der Mutter Maria Rosina verw. Liebingin
          gebohrne Vallertin solches Gärtnerguth mit
          allen Zubehör, wie solches an Gebäuden zwischen
          Daniel Gerlachs Guthe und Johann Georg Bier-
          baums Haus innengelegen, und es Defunctus
          am 6.April 1791 von seinem Schwiegervater
          Christian Vallerten erkauft, mit allen dar-
          auf haftenden Recht und Gerechtigkeiten, Nutz

          Seite 3:
          und Beschwerungen insonderheit
          10___ßern (?): und -2gr. 7_ (?) termilnlichen Qua-
          tember (?) Beitrag
          -6gr 6_ (?) Erbzinns,
          benebst den zum Umtrieb der Wirthschaft erfor-
          derlichen Inventaria, auch 2 Kühen, ingleichen, was
          darinnen Erd- Wand- Land- Mauer- Nied- und Na-
          gelfeste ist allenthalben nicht ausgeschloßen, um
          und vor
          Fünfhundert Gülden --
          Meißnischer Währung, ganzer und vollständi-
          ger Haupt- und Kaufsumme, und folgenden Be-
          dingungen erb- und eigenthümlich verkauft
          und überlaßen, und sollen diese Kaufgelder
          folgendermaasen (?) bezahlet werden, als:
          280 Ms_ (?) -- so die Wittbe zu ihrer vollständigen
          Befriedigung ihres Einbringens
          innen behält, und
          a 220 Ms_ (?) -- an Verkäufene (?), zu gleichen Theilen
          oder an jeden Erben 55Ms_ (?) --
          welche Partionen (?) bis jedes das 18te
          Jahr zurück geleget, ohne Zinnsen,
          sub Hypotheken expressa auf den
          Garten stehen bleiben,
          Unbeschadet der Kaufsumme verspricht Käuferin
          mit ihrem Vormunde Christian Vollerten Gärtnern
          zu delitsch, ihre Kinder, jetzige Verkäufene, ohne alle
          Vergütung, bis sie ihr Brod selbst zu verdienen im
          Stande, mit Kost und Kleidung zu versorgen
          und zur Schule Gottesfurcht und Arbeit anzuhal-

          Seite 4:
          ten, hierüber nach jedem Kinde, wenn es sich künftig
          verheyrathen sollte, eine einfachen Kleiderschrank
          und eine verschloßene Lade ohne Entgeld zu geben.
          Und, da es fast nicht anders möglich alss daß Käuferin
          zu einer anderweiten Ehe schreiten muß, wenn sie
          den Garten behaupten und die Kinder erziehen will,
          so soll ihr zwar freistehen, den Lohn deßelben ihren
          Ehemanne anjetzo zu überlaßen, allein wenn
          er oder sie solches Gärnerguth künftig weiter
          verkaufen wollen: so soll und will sie daßelbe
          den Kindern anbieten, und wenn einer oder der
          andere so viel als ein Fremder erweislich geben
          will, ebenfalls geben wollte, solches demselben +ber-
          laßen.
          Gleichwie Käuferin mit ihrem benannten
          Vormunde sich verbindlich erkläret dieses alles
          zu erfüllen, und den Unmündigen auf keine
          Weise besser zu rathen: so ist das Decretum alienandum
          zu ertheilen kein Bedenken gewesen, und hierauf
          Klägerin Käuferin solches Gärtnerguth nachdem sie
          das Lohngeld nach der Kaufsumme zu 5. pr. Cento mit
          -16_. (?) - Siegelgebühren und tagmäßiegen (?) Schrei-
          begebühren bezahlet, erb und eigenthümlich in
          Lohn und Würden gereichet, und ihr ihr Vormund
          besagter Vallert zum Lehnträger bestellet, die
          vorbehaltene Hypothek aber bekennet, und dieser
          Kauf am Gerichtshandelsbuch sub No. VII fol. 68b (?) ein-
          verleibet worden. So geschehen Schloß Königsfeld den 19.
          Feb. 1806 in Gegenwart Johann George Nübels (?) Richters, Gott-
          fried Heinzigs (?), und Johann Michael Krausens Gerichts-
          schöppen zu Delitsch und __rstorf (?).
          Das Adelich Nitzwizische Gerichte allda, n.


          Puh, kleineren Fleißbienchenstock wär's ja schon wert ...
          Der von mir lückenhaft entzifferte und blau wiedergegeben Abschnitt zu Beginn von Seite 1 ist wohl nachträglich eingefügt.

          LG Jens
          Zuletzt geändert von jebaer; 03.10.2023, 23:18.
          Am besde goar ned ersd ingnoriern!

          Kommentar

          • mawoi
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2014
            • 4049

            #6
            Seite 2:
            bliebene väterliche Gärtnerguth

            ihre erwiesenen Illata

            zurück gefordert
            Tobias Pfefferkorn


            ...ten, hierüber noch jedem Kinde, wenn es sich künftig
            verheyrathen sollte, einen einfachen Kleiderschrank
            und eine verschloßene Lade ohne Entgeld zu geben
            und, da es sonst nicht anders möglich, als daß Käuferin
            zu einer andeweiten Ehe schreiten muß, wenn sie
            den Garten behaupten und die Kinder erziehen will,
            so soll ihr zwar freistehen, die Lehn desselben ihrem
            Ehemanne anjetzo zu überlassen, allein wenn
            er oder sie solches Gärtnerguth künftig weiter
            verkaufen wollen, so soll und will sie daßelbe
            den Kindern anbieten, und wenn einer oder derandre so viel als ein Fremder erweislich geben
            will, ebenfalls geben wolle, solches demselben über-
            lassen.
            Gleichwie Käuferin mit ihrem benannten
            Vormunde sich verbindlich erkläret, dieses alles
            zu erfüllen, und den Unmündigen auf keine
            Weise beßer zu rathen, so ist das Decretum alienandi
            zu ertheilen kein Bedenken gewesen, und hierauf
            Klägerin Käuferin solches Gärtnerguth, nachdem sie
            das Lehngeld nach der Kaufsumme zu 5 pr Cents mit
            16 gr Siegelgebühren und taxmäßigen Schrei-
            begebühren bezahlet, erb- und eigenthümlichin
            Lehn und Würden gereichet, und ihr ihr Vormund
            besagter Vollert zum Lehnträger bestellet, die
            vorbehaltene Hypothek aber bekennet und dieser
            Kauf dem Gerichtshandelsbuche sub No VII fol 68 b ein-
            verleibet worden. So geschehen Schloß Königsfeld, den 19.
            Febr.1806 in Gegenwart Johann George Nobels, Richters, Gott-
            fried Heintings, und Johann Michael Krausens, Gerichts-
            schöppen zu Delitsch und Narsdorf
            Adelich Nitzwizische Gerichte alld...


            VG
            mawoi

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            • Zenobia45
              Erfahrener Benutzer
              • 26.01.2022
              • 123

              #7
              Guten Morgen, vielen, vielen Dank an JEBAER und MAWOI für Eure Antworten. Besonders für die Fleißarbeit... Wenn ich könnte würde ich einen ganzen Bienenstock schicken
              Somit habe ich einen neuen Ansatz zu meinem toten Forschungspunkt gefunden.
              Ich wünsche einen angenehmen Tag.
              MfG Zenobia
              Zuletzt geändert von Zenobia45; 04.10.2023, 07:41.

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