Bitte um Korrektur und Ergänzung (teilweise lateinische Abkürzungen)

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  • growa
    Erfahrener Benutzer
    • 23.07.2011
    • 231

    [gelöst] Bitte um Korrektur und Ergänzung (teilweise lateinische Abkürzungen)

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1861
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Roding
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Bitte um Korrektur und Ergänzung (teilweise lateinische Abkürzungen)
    Vielen Dank

    Walter

    Vorzählung des Geldes und machen sich
    verbindlich, die Zinsen jährlich vom
    Tage des erhaltenen Darlehens an ge-
    rechnet zu entrichten, das Capital aber
    mit den etwaigen Stückzinsen nach einer
    viertljähriger beiden Theilen frei-
    stehender Bindauer kostenfrei zu be-
    zahlen. Auch hat die Ehefrau auf die
    ihr zustehenden und gehörig erklärten
    weiblichen Freiheiten und Rechtswohl-
    thaten, ...entlich des sen. cons. Vell.1
    tue der .nth. si qu ...... Ver.......
    leistet und sich als Mitschuldnerin
    und Mitzahlerin des Darlehens erklärt.
    Zu dessen Beglaubigung und
    Urkunde ist der gegenwärtige Brief
    unter Amtshand und Siegel ausge-
    fertiget.
    Roding den 24ten October 1861
    Kgl Landgericht Roding

    Siegel Unterschrift Unterschrift
    Unterschrift

    Daß vorstehender Brief ..sern An-
    trag ausgefertiget, der Inhalt uns
    genau bekannt gemacht und wortdeutlich
    vorgelesen worden wie auch denselben
    als richtig und hieraus verbindlich an-
    erkennen, wird durch unsere eigen-
    händige Unterschrift bekräftiget.
    Roding den 24ten October 1861
    Georg Hecht
    Unterschrift +++ Unterschrift
    Unterschrift
    Meister Georg

    Die Richtigkeit der vorstehenden
    Unterschrift wird hiemit bezeugt.
    Roding den 24ten October 1861
    Kgl Landgericht Roding
    Siegel Unterschrift Unterschrift

    Das obige Kapital ad 1400 fl richtig erhaltenen
    +++ Michl Gollner.
    ..........
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von growa; 25.09.2023, 09:13.
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29966

    #2
    Hallo Walter,

    ich versuche mal zu ergänzen:

    Vorzählung des Geldes und machen sich
    verbindlich, die Zinsen jährlich vom
    Tage des erhaltenen Darlehens an ge-
    rechnet zu entrichten, das Capital aber
    mit den etwaigen Stückzinsen nach einer
    viertljähriger beiden Theilen frei-
    stehender Bindauer kostenfrei zu be-
    zahlen. Auch hat die Ehefrau auf die
    ihr zustehenden und gehörig erklärten
    weiblichen Freiheiten und Rechtswohl-
    thaten, namentlich des sen. cons. Oelle(Quelle??)
    um der anth. si qua mulier Ver__chtungen
    leistet und sich als Mitschuldnerin
    und Mitzahlerin des Darlehens erklärt.
    Zu dessen Beglaubigung und
    Urkunde ist der gegenwärtige Brief
    unter Amtshand und Siegel ausge-
    fertiget.
    Roding den 24ten October 1861
    Kgl Landgericht Roding

    Siegel Unterschrift Unterschrift
    Unterschrift

    Daß vorstehender Brief mit(?) f_unsern An-
    trag ausgefertiget, der Inhalt uns
    genau bekannt gemacht und wortdeutlich
    vorgelesen worden wie auch denselben
    als richtig und hieraus verbindlich an-
    erkennen, wird durch unsere eigen-
    händige Unterschrift bekräftiget.
    Roding den 24ten October 1861
    Georg Hecht
    Unterschrift +++ Unterschrift
    Unterschrift
    Meister Georg

    Die Richtigkeit der vorstehenden
    Unterschrift wird hiemit bezeugt.
    Roding den 24ten October 1861
    Kgl Landgericht Roding
    Siegel Unterschrift Unterschrift

    Das obige Kapital ad 1400 fl richtig erhaltenen
    +++ Michl Gollner.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4049

      #3
      Vorzählung des Geldes und machen sich
      verbindlich, die Zinsen jährlich vom
      Tage des erhaltenen Darlehens an ge-
      rechnet zu entrichten, das Capital aber
      mit den etwaigen Stückzinsen nach einer
      viertljähriger beiden Theilen frei-
      stehender Bindung kostenfrei zu be-
      zahlen. Auch hat die Ehefrau auf die
      ihr zustehenden und gehörig erklärten
      weiblichen Freiheiten und Rechtswohl-
      thaten, namentlich des sen. cons. Oelle(Quelle??)(Oelle vgl. October)
      um der auth(entica) si qua mulier Ver__chtungen
      leistet und sich als Mitschuldnerin
      und Mitzahlerin des Darlehens erklärt.
      Zu dessen Beglaubigung und
      Urkunde ist der gegenwärtige Brief
      unter Amtshand und Siegel ausge-
      fertiget.
      Roding den 24ten October 1861
      Kgl Landgericht Roding

      Siegel Unterschrift Unterschrift
      Unterschrift

      Daß vorstehender Brief mit(?) f_unsern An-
      trag ausgefertiget, der Inhalt uns
      genau bekannt gemacht und wortdeutlich
      vorgelesen worden wir auch denselben
      als richtig und für uns verbindlich an-
      erkennen, wird durch unsere eigen-
      händige Unterschrift bekräftiget.
      Roding den 24ten October 1861
      Georg Hecht
      Unterschrift +++ Unterschrift
      Unterschrift
      Meister Georg

      Die Richtigkeit der vorstehenden
      Unterschrift wird hiemit bezeugt.
      Roding den 24ten October 1861
      Kgl Landgericht Roding
      Siegel Unterschrift Unterschrift

      Das obige Kapital ad 1400 fl richtig erhaltenen
      +++ Michl Gollner.


      VG
      mawoi

      Kommentar

      • growa
        Erfahrener Benutzer
        • 23.07.2011
        • 231

        #4
        Vielen Dank Xtine und mawoi.

        Jetzt wird ein Schuh daraus.

        Sen(ator) cons(ultimo) Vell(ejanum):
        Freiheiten, weibliche/vellejanische (Weibsfreiheit) Recht der Ehefrau, über ihr eingebrachtes Heiratsgut frei zu verfügen (und damit nicht für die Schulden des Ehemanns zu haften).


        auth(entica) si qua mulier:
        Urschrift mit voller Rechtsgültigkeit, wenn, insofern, in der Eigenschaft als Frau, Gattin, Verzicht geleistet

        Quelle: Riepl Reinhard, Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich.

        Vielen Dank noch einmal.

        LG
        Walter
        Zuletzt geändert von growa; 25.09.2023, 11:55.

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