Spalte Bemerkungen Heirat Stettin 1843

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  • davecapps
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2015
    • 1903

    [gelöst] Spalte Bemerkungen Heirat Stettin 1843

    Quelle bzw. Art des Textes: Heirat
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1843
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Stettin, Schlosskirch

    Namen um die es sich handeln sollte: Krüger/Gamp


    Hallo
    In der Spalte Bemerkungen steht

    "geschieden durch
    Erkenntniß vom
    5 Juli 1842
    Attest der Rechts
    kraft vom 21
    März 1843
    und zwar unbedingt"

    Verstehe ich es richtig?
    1 die Scheidung erfolgt aufgrund eines Ereignisses im Jahre 1842


    2 was bedeuted unbedingt
    3 wo könnte man die Scheidungspapiere eventuell finden


    Danke
    Gruß
    Dave
    Angehängte Dateien
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 21621

    #2
    mMn:

    Erkenntniß = Anerkenntnis = recognition
    unbedingt = unconditional (geht in die Richtung von rechtskräftig)
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15602

      #3
      Hallo
      Es ist die "richterliche Scheidungserkenntnis" gemeint, d.h. am 5.7.1842 hat der Richter entschieden, dass die beiden geschieden werden.
      Allerdings wurden Scheidungen erst rechtskräftig, wenn der Standesbeamte es danach vollzogen hatte, unter Anwesenheit der Eheleute im Standesamt


      Quelle: Das Recht der Ehescheidung in Deutschland, 1891, von Eduard Hubrich
      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 22.09.2023, 15:09.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15602

        #4
        Scheidungserkenntnis im österreichischen Scheidungsrecht des 19. Jht.:
        Angehängte Dateien
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15602

          #5
          Ein Aspekt der Scheidungserkenntnis ist auch die Klärung der Schuldfrage
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 22.09.2023, 15:27.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • davecapps
            Erfahrener Benutzer
            • 13.10.2015
            • 1903

            #6
            vielen dank an alle
            Gruß
            Dave

            Kommentar

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