Quelle bzw. Art des Textes: Kredit(?)/Schuldschein im Gerichtsbuch
Jahr, aus dem der Text stammt: 1749
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Tuttendorf, Freiberg/Sachsen
Namen um die es sich handeln sollte: Emanuel Nicolai
Jahr, aus dem der Text stammt: 1749
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Tuttendorf, Freiberg/Sachsen
Namen um die es sich handeln sollte: Emanuel Nicolai
Nun dann: ich möchte mich an mein ersten Kredit/Schuldschein etc. wagen; habe allerdings sowohl bei Lesen als auch beim Verständnis der Formulierungen Probleme.
Über eine Lesehilfe würde ich mich sehr freuen - es muss ja nicht gleich alles auf einmal sein.
Vorab wie immer recht herzlichen Dank!

Nachdem bei uns denen XXX Wichman
x x zu Tuttendorf acto x
nabends (?) den 12. Aprilis ao 1749, Emanuel
Nicolai Gärtner und Inwohner allhier in
Person erschienen x sind xgebracht, x
x zu seinen Bedürfniß und zu Fortse,
tzung seiner Nahrung ein CAPITAL von
Fünffzig Gülden bei Gottlieb Köglern XX
des(?) XX in Niederschöna als Vormund
und Tutor des unmündigen Marien
Rosinen Einselin(?) xx xx xx
xx xx xx xx xx aufzu,
nehmen um dafür gexx sey xx xx
xx allhierx Jurisdiction in XX= und
Würden xxx Garten und Stücke Feld
unterpfändlichxx, und xx zux
xx xx xx in die Ver,
pfändung Gerichtsx zu confentiren.
Weil ein nach dem xx
fol:280 sich befunden, dass Emanuel
Nicolai sein Haus, Garten und Feld um
220 X -- Kauff=Summa angenom
men und xbaar bezahlet und Niemandem
verpfändet. So ist Gerichtsx x x kein Ein,
drucken gewesen(?) in XX
xx zu xx
dannach dergestealt und also, dass xx Debi,
tor nach x x
xx 50 ? -- Capital in guten xx
x x mit Zinßen nicht
minderbedfriedigen sollte, auch(?) des Creditoris
Köglers Anxx ihm x x zum Capital
als Zinßen, und dießx x x
x aus den xgepfändetem Garten und
Feld x x werden soll. Zu,
mahl x Debitor Nicolai, den x
Empfang der 50 ? - - x in guten
x x x unter Begebung(?)
der x nicht erhaltenen x em,
pfangen x quittierx x
unter abgegebenen Handschlag sein Haus, Gar,
ten und Feld von nur x und x
x Capital, künftigen Zinßen x
x unterpfändlich eingex und consti,
tuiret. Urkundlich ist dieser Consens dem
Consens-Buch Fol. 8 x und in
qualitate producta unter x
x x ausgestellet und gegeben
worden. So geschehen Tuttendorf Loco, die,
etamo ut supra
xx Wichmann xx Gerichten
allda und
xx xx
xx
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