Lesehilfe Schuldschein/Kredit 1749

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  • Leberecht
    Erfahrener Benutzer
    • 15.03.2009
    • 684

    [gelöst] Lesehilfe Schuldschein/Kredit 1749

    Quelle bzw. Art des Textes: Kredit(?)/Schuldschein im Gerichtsbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1749
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Tuttendorf, Freiberg/Sachsen
    Namen um die es sich handeln sollte: Emanuel Nicolai



    Nun dann: ich möchte mich an mein ersten Kredit/Schuldschein etc. wagen; habe allerdings sowohl bei Lesen als auch beim Verständnis der Formulierungen Probleme.



    Über eine Lesehilfe würde ich mich sehr freuen - es muss ja nicht gleich alles auf einmal sein.


    Vorab wie immer recht herzlichen Dank!





    Nachdem bei uns denen XXX Wichman
    x x zu Tuttendorf acto x
    nabends (?) den 12. Aprilis ao 1749, Emanuel
    Nicolai Gärtner und Inwohner allhier in
    Person erschienen x sind xgebracht, x
    x zu seinen Bedürfniß und zu Fortse,
    tzung seiner Nahrung ein CAPITAL von
    Fünffzig Gülden bei Gottlieb Köglern XX
    des(?) XX in Niederschöna als Vormund
    und Tutor des unmündigen Marien
    Rosinen Einselin(?) xx xx xx
    xx xx xx xx xx aufzu,
    nehmen um dafür gexx sey xx xx
    xx allhierx Jurisdiction in XX= und
    Würden xxx Garten und Stücke Feld
    unterpfändlichxx, und xx zux
    xx xx xx in die Ver,
    pfändung Gerichtsx zu confentiren.
    Weil ein nach dem xx
    fol:280 sich befunden, dass Emanuel
    Nicolai sein Haus, Garten und Feld um
    220 X -- Kauff=Summa angenom
    men und xbaar bezahlet und Niemandem
    verpfändet. So ist Gerichtsx x x kein Ein,
    drucken gewesen(?) in XX
    xx zu xx



    dannach dergestealt und also, dass xx Debi,
    tor nach x x
    xx 50 ? -- Capital in guten xx
    x x mit Zinßen nicht
    minderbedfriedigen sollte, auch(?) des Creditoris
    Köglers Anxx ihm x x zum Capital
    als Zinßen, und dießx x x
    x aus den xgepfändetem Garten und
    Feld x x werden soll. Zu,
    mahl x Debitor Nicolai, den x
    Empfang der 50 ? - - x in guten
    x x x unter Begebung(?)
    der x nicht erhaltenen x em,
    pfangen x quittierx x
    unter abgegebenen Handschlag sein Haus, Gar,
    ten und Feld von nur x und x
    x Capital, künftigen Zinßen x
    x unterpfändlich eingex und consti,
    tuiret. Urkundlich ist dieser Consens dem
    Consens-Buch Fol. 8 x und in
    qualitate producta unter x
    x x ausgestellet und gegeben
    worden. So geschehen Tuttendorf Loco, die,
    etamo ut supra
    xx Wichmann xx Gerichten
    allda und
    xx xx
    xx
    Angehängte Dateien
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 3775

    #2
    Ein paar Ideen für den Anfang:

    Nachdem bei uns denen Hochadel. Wichmanns-
    hausischen (?) Gerichten zu Tuttendorf acto Son-
    nabends den 12. Aprilis a(nn)o 1749, Emanuel
    Nicolai Gärtner und Inwohner allhier in
    Person erschienen an- und vorgebracht, wie
    er zu seinen Bedürfniß und zu Fortse-
    tzung seiner Nahrung ein CAPITAL von
    Fünffzig Gülden bei Gottlieb Köglern Pachter
    des Frey-Guths in Niederschöna als Vormund
    und Tutor der unmündigen Marien

    Was Du da jeweils am Zeilenende als Komma siehst, ist die altmodisch Version eines Bindestrichs.


    LG Jens
    Zuletzt geändert von jebaer; 18.08.2023, 00:13.
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4049

      #3
      Nachdem bei uns denen Hochadel.Wichmanns-
      hausischen Gerichten zu Tuttendorf acto Son-
      nabends den 12. Aprilis ao 1749, Emanuel
      Nicolai Gärtner und Inwohner allhier in
      Person erschienen an- und vorgebracht, wie
      er zu seinen Bedürfniß und zu Fortse-
      tzung seiner Nahrung ein CAPITAL von
      Fünffzig Gülden bei Gottlieb Köhlern, Pachter
      des Frey Guths in Niederschöna als Vormund
      und Tutor der unmündigen Marien
      Rosinen Einselin(?) darlehns-
      weise gegend land-
      übliche Verzinsung auf 1 Jahr lang aufzu-
      nehmen um dafür gesonnen sey, sein un-
      ter allhiesiger Jurisdiction in Lehn und
      Würden habenden Garten und Stücke Feld
      unterpfändlich stehen , und haften zu lassen.
      Als wolle er gebethen haben, in die Ver,
      pfändung gerichtswegen zu consentiren.
      Weil nun nach dem Gerichtl. Handels -Buch
      fol:280 sich befunden, dass Emanuel
      Nicolai sein Haus, Garten und Feld um
      220 X -- Kauff=Summa angenom
      men und baar bezahlet und Niemandem
      verpfändet. So ist Gerichtswegen kein Be-,
      denken gewesen, in Imploranten Nico-
      lai Ansuchen zu consentiren....
      VG
      mawoi

      Kommentar

      • Leberecht
        Erfahrener Benutzer
        • 15.03.2009
        • 684

        #4
        Recht herzlichen Dank euch beiden!


        Vielleicht ist ja noch jemand so nett und würde die 2. Seite fortsetzen?

        Kommentar

        • Scriptoria
          Erfahrener Benutzer
          • 16.11.2017
          • 3117

          #5
          Hallo,
          zum zweiten Teil.

          demnach dergestalt und also, daß diesem Debi-
          tor nach Verfließung? eines? Jahres des Anlehn
          derer 50 f. - - * Capital in guten empfan--
          genen Steuer Sorten mit Zinßen nicht
          minderbefriedigen sollte, auf des Creditoris
          hlers Ansuchen ihm so wohl zum Capital
          als Zinßen, und dießfalls causirten (= verursachten) Unko-
          sten aus den verpfändetem Garten und
          Feld schleunig verholffen werden soll. Zu-
          mahl zugleich Debitor Nicolai, den würckl[ichen]
          Empfang der 50 f. - - Anlehn in guten
          Sächs.[ischen]? Steuern Sorten unter Begebung*1)
          der Ausflucht nicht erhaltenen Geldes em-
          pfangen zuhaben quittirende bekennet und
          unter abgegebenen Handschlag sein Haus, Gar-
          ten und Feld von nur berührtes? und erhal-?
          tenes Capital, künftigen Zinßen und Un-
          kosten unterpfändlich eingesezet? und consti-
          tuiret. Urkundlich ist dieser Consens dem
          Consens-Buch Fol. 8 einverleibet und in
          qualitate producta unter vorgedruckten
          Gerichts Zusiegel ausgestellet und gegeben
          worden. So geschehen Tuttendorff Loco, die,
          et anno ut supra
          Hochadl. Wichmannshausische Gerichten
          allda und
          Christiani Friedrich Hoffen amt[licher]
          Gerichts Verwalter

          *50 f..- -: 50 Gulden (Floren) , die Striche bedeuten, dass die Summe glatt ist, keine weiteren Kreuzer und Pfennige.
          *1) „Unter Begebung der Ausflucht“ : eine Formel für Schuldverschreibungen.

          Verzicht auf die Ausrede des nicht erhaltenen Geldes.


          Grüße
          Scriptoria
          Zuletzt geändert von Scriptoria; 18.08.2023, 10:45. Grund: Link eingefügt

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          • M_Nagel
            Erfahrener Benutzer
            • 13.10.2020
            • 2113

            #6
            Gerichts Insiegel
            Schöne Grüße
            Michael

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            • Leberecht
              Erfahrener Benutzer
              • 15.03.2009
              • 684

              #7
              Klasse!


              Vielen herzlichen Dank!

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