Auszug aus einer Amtsgerichtakte

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  • ihw
    Erfahrener Benutzer
    • 05.01.2008
    • 131

    [ungelöst] Auszug aus einer Amtsgerichtakte

    Quelle bzw. Art des Textes: aus einer Gerichtsakte
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1907
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Amtsgericht Triberg
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Ich habe hier die letzten 2 Seiten aus einer Akte. Ich habe das was ich lesen kann als Lückentext schon mal geschrieben. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen und bedanke mich schon mal im voraus.
    Angehängte Dateien
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4046

    #2
    läge
    Behörde
    von Amts wegen aufnehmen
    Falls...


    VG
    mawoi

    Kommentar

    • jebaer
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2022
      • 3562

      #3
      Sinn und Zweck des Lückentexts ist, dass evtl. Helfer den aus Deinem Post per copy/paste übernehmen können, ohne ihn mühsam abtippen zu müssen. Nur, wie macht man das wohl mit einem Bildschirmfoto? Außerdem sollten wegen der besseren Vergleichbarkeit bei dessen Erstellung unbedingt die Zeilenumbrüche übernommen werden!

      Zu lesen meine ich, noch mit großen Lücken und ein paar Unsicherheiten:

      Wenn die fürsorgliche Unterbringung
      angeordnet würde
      bevor das Verfahren
      anhängig ist, so läge
      es nicht in der Macht
      des Vormundschafts-
      gerichts, die Ver-
      waltungsbehörde
      zur Stellung des
      Antrags zu ver-
      anlassen. Es bliebe
      nur übrig, daß
      das Vormundschafts-
      gericht das Verfahren
      __ ____ _____
      aufnehmen würde.
      Falls aber das Vor-
      mundschaftsgericht
      zum _______ das (?)
      Verfahren ___ ____-
      ______keine Ver-
      anlassung hätte, würde
      das Verfahren ruhen

      u. es könnte der
      Fall eintreten, daß
      jemand sich tatsächlich (?) in Zwangs- (?)
      erziehung (?) befindet,
      obwohl es einer
      Erkenntnis hierüber
      fehlt.
      Sofern wir früher
      einen anderen Stand-
      punkt vertreten
      haben, können wir
      denselben nach
      wiederholter Prüfung
      der in Betracht kom-
      menden Bestimmun-
      gen nicht mehr
      aufrechterhalten.
      Wir halten übri-
      gens im vorliegen-
      den Fall im Hinblick

      Da der Text mitten im letzten Satz abbricht, kann das wohl nicht die letzte Seite des Dokuments sein.


      LG Jens
      Zuletzt geändert von jebaer; 26.06.2023, 01:20.
      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

      Kommentar

      • ihw
        Erfahrener Benutzer
        • 05.01.2008
        • 131

        #4
        Vielen herzlichen Dank für die Mühe. Es gibt noch eine Seite, aber ich möchte es erst mal selber versuchen, erst wenn ich kurz davor bin vor Verzweiflung in die Tischkante zu beißen bitte ich nochmals um Hilfe .

        Kommentar

        • Jürgen Wermich
          Erfahrener Benutzer
          • 05.09.2014
          • 5692

          #5
          Nur zu den Lücken bei Jens, ich habe seinen Text allerdings nicht Korrektur gelesen:

          von Amts wegen
          ...
          zum Betrieb (?) des
          Verfahrens von Amts
          wegen ...
          Zuletzt geändert von Jürgen Wermich; 26.06.2023, 18:46.

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