Heirat 1817

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  • Graf69
    Erfahrener Benutzer
    • 09.09.2015
    • 870

    [ungelöst] Heirat 1817

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1817
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Jozefow
    Namen um die es sich handeln sollte: Weinheimer


    Wenn der zu transkribierende Text nicht in deutscher Sprache verfasst ist, sind Sie hier falsch! Siehe gelbe Hinweisbox oben!

    Guten Morgen liebe Helfer und Experten
    Ich befasse mich mal wieder mit dem Fall meine Ur-Ur-Ur-Grosseltern.
    Linke Seite, dritter Eintrag von oben (Nummer 9)


    Am Ende des Eintrages steht:
    ".... Gubernial Dispens wegen naher Verwandtschaft als Geschwister Kind, ein Pyradin, Bruder dort"

    Stimmt denn "ein Pyradin"? Und wenn ja.... wer oder was ist das? Wenn es sich auf "Antonin ad Peratyn" bezieht müsste es doch "aus" und nicht "ein" heissen.

    Die nächste Frage: Onkel / Nichte oder Vetter / Base?
    Einzahl "Geschwister Kind" klingt eher nach Onkel / Nichte, bei Vetter / Base würde ich "Geschwister Kinder" schreiben
    Aber wenn der "dortige Bruder" ein Bruder von Peter ist... dann wäre es ja wieder Onkel / Nichte. Oder ist es doch der Bruder von Peters Vater = Vetter/Base?


    Ich habe schon heftigste Hirnverknotungen......

    Vielen Dank für eure Hilfe :-)
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 3622

    #2
    Kann man auch lesen als "von Pyradin", für den Ort gab es wohl mehrere Schreibweisen:

    Wenn ich das Alter der zu vermählenden richtig lese - er 26 Jahre, sie 14 - kommt Onkel/Nichte durchaus hin. Der Bräutigam wäre also ein Bruder des vaters der Braut, und Geschwister Kind bezöge sich auf sie.


    LG Jens
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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    • GiselaR
      Erfahrener Benutzer
      • 13.09.2006
      • 2257

      #3
      ja, ich lese "von Pyradin".
      Im übrigen sehe ich die Situaion auch so, dass Onkel und Nichte mit einem Altersunterschied von 12 Jahren geheiratet haben
      Grüße
      Gisela
      Grüße Gisela

      Kommentar

      • Jürgen Wermich
        Erfahrener Benutzer
        • 05.09.2014
        • 5692

        #4
        Ich sehe die Angaben in diesem Eintrag nicht als hinreichend an, um auf das genaue Verwandtschaftsverhältnis der Eheleute schließen zu können, der Altersunterschied spricht weder für noch gegen eine der beiden Konstellationen.
        Allerdings kann ich mich an keinen Fall einer Onkel-Nichte-Heirat während eigener Recherchen erinnern, dafür aber durchaus zwischen Cousin und Cousine.

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        • Graf69
          Erfahrener Benutzer
          • 09.09.2015
          • 870

          #5
          Vielen Dank für eure Hilfe

          Die Frage ist ja auch ob damals überhaupt eine Onkel/Nichte-Ehe erlaubt war?
          Ich bin von "ein Pyradin" ausgegangen da es so aussieht als wäre über dem zweiten Buchstaben ein i-Punkt.... aber vlt ist es auch nur ein Fliegendreck

          Kommentar

          • jebaer
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2022
            • 3622

            #6
            Zitat von Jürgen Wermich Beitrag anzeigen
            Ich sehe die Angaben in diesem Eintrag nicht als hinreichend an, um auf das genaue Verwandtschaftsverhältnis der Eheleute schließen zu können, der Altersunterschied spricht weder für noch gegen eine der beiden Konstellationen.
            Allerdings kann ich mich an keinen Fall einer Onkel-Nichte-Heirat während eigener Recherchen erinnern, dafür aber durchaus zwischen Cousin und Cousine.
            Ich kann mich an keinen Fall erinnern, in dem ein Mädchen mit dem Segen der Kirche im Alter von 14 Jahren vermählt worden wäre. Schon gar nicht im Jahr 1817!
            Leider erinnere ich mich nur dunkel an die Bestimmungen des Trienter Konzils, denke aber, dass dem zufolge beides wenigstens problematisch wäre.


            LG Jens
            Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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