Erbitte Lesehilfe / Trauregister 1740 / Oberstedten

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  • Ed Gonzalez
    Erfahrener Benutzer
    • 18.12.2021
    • 444

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe / Trauregister 1740 / Oberstedten

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort und Gegend der Text-Herkunft:
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Liebe Gemeinde,

    Ein Auszug aus dem Trauregister meiner Obergroßeltern aus Oberstedten von 1740.
    Ich habe es mal so gut vorbereitet wie ich konnte.


    5.) Fischer, Joh. Conrad, dermaliger Knecht auf der herrschaftl. Meyerey, ist
    mit Anna Catharia Rubin (?), welche Er geschwängert, und _____ auch
    in voriger Nacht ein Töchterlein zur Welt geboren, heute d 3n 8br Domini
    XIV. p. Trinit. im Hause am bette copulirt ward.

    X3. d 19.te 8br __. c. ward die herrschaftl. Erlaubniß zu dieser copulation gegeben,
    war also feste gesetzt (?), _____ A. Cath. Raabin _____, daß sie zu ___=
    frau, _____ Juris Diction, wo sie gebar, mit _____ Beibringung (?) _____ _____
    _____, soll sie,_____ _____ _____ _____ gleich catholischer Religion mit Johann Con=
    rad Fischer offentl. Kirchenbuß gethan, alsdan copulirt _____, da _____
    fügte, daß d. 22tn das Zeugniß beybrachte (?), _____ die _____ ans Kind=
    bette kam, _____ _____ _____ coppulirt, und das Kind darauf _____
    _____ in der Kirche getauft: die _____ Buß über bis zur Gene=
    sung des Kind___ verschobe.


    Eine Eintragung dieser Art hatte ich auch noch nicht und bin aufgrund der familiären Nähe an jedem Buchstaben interessiert. Zur besseren Lesbarkeit habe ich noch einen Screenshot der Eintragung angehängt.

    Merci im Voraus,
    Gruß
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Ed Gonzalez; 28.04.2023, 12:44.
    Johannes SCHMITZ oo Anna WETTLÖPER im Großraum Ahaus; mglw. Niederlande, um 1750 (kath.)
    Jacob LAUPENMÜHLEN oo Anna Catharina WILDENHAUS im Kreis Mettmann, um 1813 (ev.)
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 3854

    #2
    Änderungs-/Ergänzungsvorschläge, noch mit Lücken:

    5.) Fischer, Joh. Conrad, dermaliger Knecht auf der herrschaftl. Meyerey, ist
    mit Anna Catharia Rubin (?), welche Er geschwängert, und welche auch
    in voriger Nacht ein Töchterlein zur Welt geboren, heute d 3n 8br Domini
    XIV. p. Trinit. im Hause am bette copulirt worden.

    X3. d 19.te 8br a.c. ward die herrschaftl. Erlaubniß zu dieser copulation gegeben,
    war also feste gesetzt (?), man A. Cath. Raaben beybrächt, daß sie zu Grieß (?)=
    heim, mainzischer (?) Juris Diction, wo sie geboren, mit beider Leibeigenschaft ___ge=
    than, ____ solle sie man sie, ob sie gleich catholischer Religion, mit Johann Con=
    rad Fischer offentl. Kirchenbuß gethan, alsdan copulirt werden da sichs nun
    fügte, daß d. 22tn das Zeugniß beybrachte (?), worauf die nicht ins Kind=
    bette kam, wurden sie nun (?) Haus coppulirt, und das Kind darauf of=
    fentl. in der Kirche getauft: die Kirchen=Buß aber bis zur Gene=
    sung der Kindbettern verschoben.


    LG Jens
    Zuletzt geändert von jebaer; 28.04.2023, 19:07.
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • Ed Gonzalez
      Erfahrener Benutzer
      • 18.12.2021
      • 444

      #3
      Hallo Jens,

      Vielen Dank für die Hilfe. Da kommt etwas mehr Licht ins Dunkle.
      Durch den Text stolpere ich noch ein wenig aber inhaltlich steht da wohl:

      Bräutigam: Joh. Conrad FISCHER, Knecht in der herrschaftlichen Meierei (wahrscheinlich Gutshof und keine Molkerei)

      Braut: A. Cath. RAAB (Name wird in jüngeren Dokumenten bestätigt) aus Griesheim bei Darmstadt oder Frankfurt-Griesheim.

      Erlaubnis: Am 19.10.1740 gab es die Erlaubnis zur Trauung von der "Herrschaft"
      Trauung: Häusliche Trauung am Kindbett am 03.10.1740 (wahrscheinlich eher der unlesbare 23.10.1740 sonst passt die Erlaubnis nicht ins Bild)

      Interesse erweckt die ´beider Leibeigenschaft´ (Brautpaar?) und die damalige Art und Weise einer ´Kirchenbuße´. Wäre diese Buße höher/schlimmer ausgefallen, wenn das Kind nicht nur ´frühzeitig´ sondern auch noch unehelich gewesen wäre?

      Zwischenzeitlich habe ich den Taufeintrag des Kindes gefunden. Ursula Elisabetha wurde geboren in der Nacht vom 22. auf den 23.10.1740 und starb den 18.4.1818. Die Meierei war in Homburg.

      Großen Dank bis hierhin; die Familie wächst weiter :-)
      Zuletzt geändert von Ed Gonzalez; 28.04.2023, 20:54.
      Johannes SCHMITZ oo Anna WETTLÖPER im Großraum Ahaus; mglw. Niederlande, um 1750 (kath.)
      Jacob LAUPENMÜHLEN oo Anna Catharina WILDENHAUS im Kreis Mettmann, um 1813 (ev.)

      Kommentar

      • Jürgen Wermich
        Erfahrener Benutzer
        • 05.09.2014
        • 5692

        #4
        5.) Fischer, Joh. Conrad, dermaliger Knecht auf der herrschafft(lichen) Meyerey, ist
        mit Anna Catharina Rabin, welche Er geschwängert, und welche auch
        in voriger Nacht ein Töchterlein zur Welt geboren, heute den 3ten 8br Domin(ica)
        XIV. p. Trinit. im Hause am Bette copulirt worden.

        NB (Nota Bene) den 19ten 8br a(nni) c(urrentis) ward die herrschafft. Erlaubnuß zu dieser copulation gegeben,
        war also feste gesetzt, wan A. Cath. Raaben beybrächt, daß sie zu Grieß-
        heim, maintzischer Jurisdiction, wo sie geboren, mit keiner Leibeigenschaft zuge-
        than seye, solle sie, wan sie - ob sie gleich catholischer Religion - mit Johann Con-
        rad Fischer offent(lich) Kirchenbuß gethan, alsdan copulirt werden(.) Da sichs nun
        fügte, daß den 22ten das Zeugnuß beybrachte, u. darauf die Nacht ins Kind-
        bette kam, wurden sie im Haus copulirt, und das Kind darauf of-
        fent(lich) in der Kirche getauft: die Kirchen-Buß aber bis zur Gene-
        sung der Kindbetterin verschoben.

        Worte und Wortteile werden heute durch einen Bindestrich verbunden;
        dafür ein "=" allein aufgrund der Zeichenähnlichkeit zur jahrhundertealten Vorlage zu verwenden ist eine leider verbreitete Gedankenlosigkeit.

        Kommentar

        • Ed Gonzalez
          Erfahrener Benutzer
          • 18.12.2021
          • 444

          #5
          Danke Jürgen,


          Schrift und Inhalt kann ich jetzt wunderbar nachvollziehen.
          Danke, dass ihr euch die Mühe gemacht habt.


          Und zum Bindestrich. Nun ja ... ich habe es in der Grundschule auch noch so gelernt und daher gehört es für mich noch zum normalen Schriftbild. Ich versuche solche Text halt zeichengenau zu entziffern; auch wenn Groß-/Kleinschreibung, Rechtschreibung oder Zeichensetzung darunter leiden. Da möchte ich mit der heutigen Tastatur möglichst nahe an die Formulierungen voriger Tage heranreichen. Danke für den Hinweis und allen ein schönes Wochenende.


          Gruß, Ed
          Johannes SCHMITZ oo Anna WETTLÖPER im Großraum Ahaus; mglw. Niederlande, um 1750 (kath.)
          Jacob LAUPENMÜHLEN oo Anna Catharina WILDENHAUS im Kreis Mettmann, um 1813 (ev.)

          Kommentar

          • Jürgen Wermich
            Erfahrener Benutzer
            • 05.09.2014
            • 5692

            #6
            Meine Bemerkung zum Bindestrich war nicht persönlich gemeint, sondern mehr an die mitlesende Allgemeinheit gerichtet.

            Natürlich kann jeder bei der Übertragung der Handschriften selbst gewählten Regeln folgen.

            Worauf ich nur aufmerksam machen möchte, ist, dass die Transkription nicht dadurch "richtiger" wird, dass man ein Gleichheitszeichen zum Verbinden von Wortteilen verwendet.

            Wie man z. B. für den Laut G früher ganz absonderliche Zeichen verwendet hat, die mit unserer Schreibweise eines G keine Ähnlichkeit haben,
            so gab es auch für die Funktion eines Bindestrichs eben ein anderes Zeichen.

            Auch das ist eine "zeichengenaue" Übertragung, nämlich durch das sinngemäß richtige Zeichen.
            Auch den Einschub "ob sie gleich catholischer Religion" habe ich der Bedeutung nach in Gedankenstriche gesetzt und nicht in Schrägstriche.

            Bei Verwendung der Originalzeichen habe ich häufig das Gefühl, dass die Auffassbarkeit eines Textes darunter leidet, er wirkt irgendwie "geschwollen";
            wenn man die modernen Entsprechungen verwendet, erleichtert das die Lesbarkeit, ohne Genauigkeit einzubüßen.

            Aus einer Transkription lässt sich in der Regel auch nicht das Original rekonstruieren,
            so geht z. B. verloren, ob deutsche oder lateinische Buchstaben verwendet werden,
            auch Schluss- und Lang-s unterscheiden wir nicht mehr in heutiger Schrift.

            Eine Transliteration hingegen ermöglicht durch Sonderzeichen prinzipiell eine Rekonstruktion der Vorlage,
            für genealogische Zwecke wäre das aber ein kaum zu rechtfertigender Aufwand.

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