Urkunde von 1724, deutscher Text mit lateinischen Fachwörtern

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  • PetraZey123
    Erfahrener Benutzer
    • 19.02.2023
    • 289

    [gelöst] Urkunde von 1724, deutscher Text mit lateinischen Fachwörtern

    Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1724
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Bamberg
    Namen um die es sich handeln sollte: Gesamttext


    Liebe Helfende,

    nachdem ich 5 Stunden versucht habe die Urkunde zu entziffern (ich habe nur Fotos) stelle ich nun den Text hier ein, in der Hoffnung dass sich jemand diesen langen Text mal anschaut. Es handelt sich um eine Urkunde zur Erlaubnis ein Gasthaus zu eröffnen. (Zumindest interpretiere ich das so). Wenn mir jemand den Text berichtigen würde, fände ich das toll. Wenn mir jemand die lateinischen Wörter auch noch erklären würde, hätte ich Chancen den Text zu verstehen. Gerne kann mir auch jemand grob den Text übersetzen. Ich verstehe da dass ein Hann Niclaus Müller Bäcker in Zeyern ein Gasthaus eröffen möchte und davor eine ruinöse Bäckerei gekauft hat. Irgend ein Haus hat er renoviert und es geht um ein Schild das er an dem Gasthaus anbringen darf. Ich stell mal die Gesamturkunde und ein paar Einzelfotos ein. Vielen lieben Dank


    Unsers gnädigsten Churfürsten und Herrns zu
    Maintz auch Bischoffens zu Bamberg anbeies gelaßene Stadthalter, hoffraths-Präsident,
    Vice-Cantzlar, Ehebeime (?) und Dorfräthe – fügen hiermit federmänniglich zuwi?en:
    ………. Hanns Niclaus Müller Beck zu Zeyhern in der …….schaft Cronach un-
    Terthänigst Supplicanto vorgestellet, ……hergestallten er vor einigen Jahren an einer
    Gemeines-Dorfstadt und gleich daneben gelegen, ihren erblich zugefallenen ruinöse Bäckers-Häuß-
    Lein zu gedachten Zeyhern, mit impendirung ziemlichen Kösten, an ansehnliches Haus von Grund
    auf erbaut und ……..maßen eingerichtet habe, daß darinnen das WirtschaftsRecht und ……….
    nahen der Reisenden …………. als niedrigen Standts zu exeroieren die besondere Gelegenheit vorhan-
    den, mit unterthänigster Bitte, ihren einen Schild aushängen zu dürfen, in gnaden zuerrstatten.
    Und nun Commandant zu Cronach, Castner und Vogt darselbst berichtet ……… sie nicht finde-
    ten, daß hierdurch ein dritter geschienert, oder diesfalls einige contradiction mit bestand
    erhoben werden könnte, anmaßen werden Niemand in gedachen Zeyhern noch selbiger O..-
    ……. mit dem jure privativo hospitandi versehen …….. ………..käufeliche …………-
    …….. und Zeiger- …………, gegen über aber …….das Suppacantens Einhausung das
    Wirtschaftses würdlichen exercitii berechtiget, …… hat man bey ……… Umbständen
    Keinen Zustand gefunden,den Suppliciranden Hans Niclaus Müller zu anhergedachtes
    Zeyern in diesen seinen Ansuchen zu deferiren, gestalten dann demselben hiermit
    Und in Kraft gegenwärtige Concession von hoher Obrigkeits……….., einen Schild auszuhängen
    verstattet wird zu dem Ende ? wir angedachten Comendantes, Capturen und Vogten zu Cronach
    hierdurch befehlen, wehe besagtes Suplicantes darbey kräftig zu schützen, und nicht zu gestatten,
    daß selbigen hierwerider ……. Im Weg geleget werde. Inßen zu ………. Haben wir als
    Vice Stadhalter auß………gehändig unterschrieben und das D……….gt: Bamberg größere
    Cantzley=Zusiegel hieranhängen laßen. So geben und geschehen. Bamberg des 25. Septemr
    1724.
    Angehängte Dateien
  • Jürgen Wermich
    Erfahrener Benutzer
    • 05.09.2014
    • 5692

    #2
    Unsers gnädigsten Churfürsten und Herrns zu
    Mayntz, auch Bischoffens zu Bamberg anheims gelaßene Stadhalter, Hoffraths-Präsident,
    Vice-Cantzlar, Geheime- und HoffRäthe etc. Fügen hiermit jedermänniglich zuwißen:
    Demnach Hannß Niclaus Müller Beck zu Zeyhern in der Hauptmannschafft Cronach un-
    Terthänigst Supplicanto vorgestellet, welchergestallten er vor einigen Jahren aus einer
    Gemeins-Hoffstadt und gleich darneben gelegen - ihme erblich zugefallenen ruinosen Backers Häuß-
    lein zu gedachten Zeyhern, mit impendirung ziemlichen Kösten, ein ansehnliches Hauß von Grund
    auff erbauet, und dermaßen eingerichtet habe, daß darinnen das Wirthschaffts Recht und Auff-
    nahm der Reißenden so sich als niedrigen Standts zu exerciren die besondere Gelegenheit vorhan-
    den, mit unterthänigster Bitte, ihme einen Schild aushängen zu dörffen, in gnaden zuverstatten.
    Und nun Commendant zu Cronach, Castner und Vogt daselbst berichtet, wie sie nicht finde-
    ten, daß hierdurch ein dritter beschweret - oder dießfalls einige contradiction mit bestand
    erhoben werden könnte, inmaßen Niemand weder in gedachten Zeyhern noch selbiger Ge-
    gend mit dem jure privativo hospitandi versehen, sondern ... willkührliche Bierschen-
    cken und Zeiger-Wirthe seyen, gegen über aber sein des Supplicantens Behausung des
    wirthschaffts würcklichen exercitii berechtiget; Als hat man bey so Thanen Umbständen
    Keinen Anstand gefunden,den Supplicirenden Hannß Niclaus Müller in zu mehrgedachten
    Zeigern in diesem seinem unterthänigsten Ansuchen zu deferiren, gestallten dann demselben hiermit
    und in Krafft gegenwärtiger Concession von hoher Obrigkeits wegen einen Schild auszuhängen
    verstattet wird. Zu dem Ende wir vorgedachten Commendantes, Castnern und Vogten zu Cronach
    hierdurch befehlen, mehrbesagten Supplicanten darbey kräfftig zuschützen, und nicht zu gestatten,
    daß selbigen hierwider ...twas im weg geleget werde. Deßen zu uhrkund haben Wir als
    Vice-Stadhalter unß eigenhändig unterschrieben, und das Hochfürst(lich) Bamberg(isch)e größere
    Cantzley-Insiegel hieran hängen laßen. So geben und geschehen Bamberg des 25. Septembr(is)
    1724.

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    • Gastonian
      Moderator
      • 20.09.2021
      • 3482

      #3
      Hallo:





      Zusammenfassend:


      Der Hans Niclaus Müller hat eine ererbte Bäckerei, welche in schlechtem Zustand war, so weit ausgebaut, daß sie jetzt auch als Gasthaus dienen könnte, und ersucht nun die Genehmigung, es dem Publikum durch ein Schild als Gasthaus ausweisen zu dürfen. Der Vicestatthalter hat von den örtlichen Beamten (Commendant, Castner, und Vogt) Bericht erstatten lassen, daß dies nicht die Rechte anderer in Zeyhern oder Gegend verletzen würde, und erteilt daher dem Hans Niclaus die ersuchte Genehmigung und befehlt den genannten Beamten, dies zu unterstützen.


      VG


      --Carl-Henry
      Zuletzt geändert von Gastonian; 20.04.2023, 23:18.
      Wohnort USA; z. Zt. auf Archivreise in Deutschland

      Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15111

        #4
        Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen
        ... befehlt den genannten Beamten, dies zu unterstützen ...
        Hallo
        noch radikaler: "... nicht zu gestatten, daß selbigen hierwider etwas im weg geleget werde"

        Also klar der Befehl, dass ihm nichts in den Weg gestellt werden darf
        Viele Grüße

        Kommentar

        • PetraZey123
          Erfahrener Benutzer
          • 19.02.2023
          • 289

          #5
          Lieber Jürgen,
          vielen lieben Dank dass Du Dir die Arbeit gemacht hast und den Text verbessert und ergänzt hast. Ich weiß wieviel Arbeit es macht erst in so eine Schrift reinzukommen und es ist wirklich nicht gut zu lesen. Es hat mir auch Ahnenforschungsmäßig weitergeholfen das ich bis jetzt in der Ortschaft keinen passenden "Müller" gefunden habe. Da er die Bäckerei aber ererbt hat muss es da ja eine Verbindung geben. Nochmals tausend Dank.


          Liebe Carl-Henry und liebe Anna Sara,
          auch Euch vielen Dank für Eure mithilfe. Der Text ist für meine Begriffe schon sehr schwer zu verstehen. Was ist den eine Gemeins-Hofstatt und gleich daneben eine ruinöse Bäckerei. Handelt es sich da um 2 Gebäude?

          Vielen herzlichen Dank und ein schönes Wochenende


          Eure Petra

          Kommentar

          • Gastonian
            Moderator
            • 20.09.2021
            • 3482

            #6
            Hallo:


            Ich verstehe das als eine gemeine Hofstätte (also ein leeres Grundstück, auf dem ein Hof errichtet werden könnte - siehe https://drw-www.adw.uni-heidelberg.d...&term=hofstatt) und gleich daneben das ruinöse Bäckerhäuslein - da hat er wohl das bestehende verfallene Gebäude niedergerissen und dann auf den zwei nebeneinanderliegenden Parzellen ein ansehnliches Haus gebaut.


            VG


            --Carl-Henry
            Wohnort USA; z. Zt. auf Archivreise in Deutschland

            Meine Ahnentafel: https://gw.geneanet.org/schwind1_w?iz=2&n=schwind1&oc=0&p=privat

            Kommentar

            • PetraZey123
              Erfahrener Benutzer
              • 19.02.2023
              • 289

              #7
              Hallo Carl-Henry,
              Der link beschreibt das ja sehr ausführlich. Es steht heute an der Stelle noch ein sehr stttliches Gebäude. Im Keller ist sogar am eingangsbogen die Jahreszahl 1683 eingemeiselt. Scheinbar hat man den keller weiterverwendet und ein neues haus darauf errichtet. Vielen lieben dank für deie hilfe.
              Viele grüsse petra.

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