Lesehilfe Hochzeitsdispens 1704

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  • Günter Oehring
    Erfahrener Benutzer
    • 31.08.2012
    • 1014

    [gelöst] Lesehilfe Hochzeitsdispens 1704

    Quelle bzw. Art des Textes: Archiv Sigmaringen
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1704
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Seekirch
    Namen um die es sich handeln sollte: Jacob Stöhr


    Liebe Forenmitglieder,

    leider kann ich den Text nur teilweise lesen.
    Anbei mein Versuch:

    Seekirch Heirats Anndbestand, auch Leibgeding und anders betul:
    Gesetz, den 21. April 1704
    Jacob Stöhr von Seekirch ver…. Sich mit gütig herschaftlicher Konsens mit Maria Markhin gleichfalls von Seekirch und bestehet den Hochzeitstermin zu Benningen im folgenden Messengeld 100 K(reuzer?), dass … Hälfte Messengeld 50 K gleich …. Legen, die andere Hälfte aber solle vermög des Kontrakts jährlichen mit 10 Kreuzer abgestottert

    Wäre toll wenn jemand korrigieren bzw. ergänzen könnte.
    Der Text ist auf der rechten Seite unten

    Vielen Dank
    Günter

    Wenn der zu transkribierende Text nicht in deutscher Sprache verfasst ist, sind Sie hier falsch! Siehe gelbe Hinweisbox oben!

    Bitte tippen Sie hier den Text Zeile für Zeile ein, soweit Sie diesen selbst entziffern können. Sie können unsichere Wörter mit einem Fragezeichen und fehlende Stellen mit Punkten kennzeichnen. Nennen Sie zumindest unbedingt die Orts- und Familiennamen, die im Text vorkommen (sofern lesbar bzw. bekannt)!
    Eine Anrede, eine freundliche Bitte und am Schluss ein netter Gruß erhöhen die Motivation der Helfer!
    Angehängte Dateien
  • Jürgen Wermich
    Erfahrener Benutzer
    • 05.09.2014
    • 5692

    #2
    Bitte zukünftig Zeilenumbrüche beibehalten.

    Seekürch
    Heurath unnd be-
    stand, auch Leib-
    geding und anders
    betrf.

    Actum den 21. April 1704
    Jacob Stöhr von Seekürch verhewrathet Sich mit gnädig Herrschafft(lichem)
    Consens mit Maria Merthin (?) gleichfahls von Seekürch, unnd bestehet
    der Hochzeiterin zue Bringen im volgendtem, Alß an geltd 100 f.
    daran (?) die Helffte Alß 50 f. gleich paar zue erlegen, die ander Helffte
    aber solle vermög des Contracts Jährlichen mit 10 f abgestattet

    Kommentar

    • Günter Oehring
      Erfahrener Benutzer
      • 31.08.2012
      • 1014

      #3
      Hallo Jürgen,

      ja mach ich und vielen Dank

      Liebe Grüße
      Günter

      Kommentar

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