Eheversprechen aus dem Jahr 1683 zweiter Teil

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  • hessischesteirerin
    Erfahrener Benutzer
    • 08.06.2019
    • 1563

    [gelöst] Eheversprechen aus dem Jahr 1683 zweiter Teil

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1687
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Breckenheim Taunus
    Namen um die es sich handeln sollte: Völker und Stemmler


    Ihr Lieben, nachdem mir beim ersten Teil des Eheversprechens so gut geholfen wurde, bitte ich beim zweiten ebenfalls um Hilfe.

    Das das Paar geheiratet hat, obwohl wie 1684 nicht mehr wollte, ist bewiesen, der beste Beweis bin ich

    aber leider kann ich auch hier nicht alles entziffern, ich habe mal geschrieben, was ich lesen kann, macht aber nicht immer Sinn. Inhaltlich ist es auch nicht einfach zu verstehen, weiß jemand mehr

    "Ob nun wohl eine geraumer Zeit herauf Johann Stemmler als Vater xxx. und die Zacharias Völker, dessen Eheweib und Tochter in beysen Pfarrer und Senior angeredet, hat er das für ein Bewandtnis hab mit dem Verxxx so in seiner Abwesenheit seinem Sohn xxx und daher dieser Formalie : ES zu kein zuxxx oder ehelich xxxx von ihnen gesehen, die Wollen's auf ihr geheiss xxx, gebrauch er sich heraus gelassen und hätte des Zar längst gern gesehen, das sein Sohn Johann Wilhelm zum ehelich heirat xxx, in dem er aber nun xxx ihr Gemüt und WAndelhaftigen sinn, der wegen xxx er nun sich, dass sein sohn bey ihm sich xxx und die Geisinam xxx indem er woschon absente doch nicht invito parem, so hat man das Kinderspiel wegen dieser Sache hierdurch erörtert , seien gehalten sondern einen Consistorial Baht ehe und xxx von dieser Person naderertlich xxx die exxx für genommen werden xxx erwarten Wollen"
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  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 2919

    #2
    Erst mal dengel ich mir das so zurecht:

    Ob nun wohl eine geraume Zeit hernach Johann Stemmler als Vatter erschienen(?).
    undt sie Zachar Völker, dessen Ehweib und Tochter in beysein Pfarrer und Senior,
    angeredet, was es das für ein Bewandtnis hab mit dem Versprechen(?) so in seiner
    Abwesenheit seinem Sohn geschehe? Undt da sie diese formalia: Es sey keine Zusag
    oder ehlich Versprechen(?) von ihnen geschehe, sie Woltes auf ihr gewiss nehmen, gebraucht(?)
    er sich heraus gelassen, er hätte es zwar längst gern gesehen, das sein Sohn Johann
    Wilhelm zum ehelichen heurath schritte, in dem er aber nun merke(?), ihr gemüth
    und Wandelhaftigen sinn, deswegen xxx er nun nicht, das sein sohn bey ihm
    sich einliese und die Christinam(?) heurathete; indem er obschon absente doch nicht invito parens (unwillig folgend),
    so hat man doch Keinesweges diese Sach (eingefügt: )xx geschehen hierdurch erörtert zu sein gehalten,
    sondern einen Consistorial Bescheidt ehe und bevor von diesen Personen anderwortlich xxx
    die ehbetreffendt fürgenommen werden können, erwarten wollen.


    LG Jens
    Zuletzt geändert von jebaer; 20.03.2023, 19:26.
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • Tinkerbell
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2013
      • 10454

      #3
      Hallo.
      Ich lese noch:

      "Ob nun wohl eine geraumer Zeit hernach Johann Stemmler als Vater erschienen,
      und sie Zachan Völker, dessen Ehweib und Tochter in beysein Pfarrer und Senioren ?,
      angeredet, was es doch für ein Bewandtnis hab mit dem Versprechen so in seiner
      Abwesenheit seinem Sohn geschehe? Und da sie dieser Formalia : Es sey keine Zusag
      oder ehlich Versprechen von ihnen gesehe, sie Wolten's auf ihr gewissen nehmen, gebraucht,
      er sich heraus gelassen, er hätte es Zwar längst gern gesehen, das sein Sohn Johann
      Wilhelm zum ehelich heurath schritte, in deme er aber nun mercke, ihr Gemüt
      und Wandelhaftigen sinn, deswegen Wolle er nun nicht, das sein sohn bey ihnen
      sich einliese und die Christinam heurathete. indem es obschon absente doch nicht ...? ...?
      geschehen
      ,
      So hat man doch keinesweges diese Sach hierdurch erörtert , Zu sein gehalten,
      sondern einen Consistorial Bescheidt, ehe und bevor von diesen Personen anderwertlich etwas
      die ehbetreffend fürgenommen werden könne, erwarten wollen"

      LG und bleib gesund
      Marina
      Zuletzt geändert von Tinkerbell; 20.03.2023, 19:18. Grund: Schreibfehler korrigiert.

      Kommentar

      • jebaer
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2022
        • 2919

        #4
        Statt "invito parens" muss es natürlich heißen: "invito parente".
        Marina hat also recht, indem sie die Einfügung "te geschehen" hier verortet:
        "indem es obschon absente doch nicht invito paren=
        te geschehen
        ,"


        LG Jens
        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

        Kommentar

        • hessischesteirerin
          Erfahrener Benutzer
          • 08.06.2019
          • 1563

          #5
          vielen herzlichen Dank ihr Lieben

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