Erbitte Lesehilfe: Erbregister ab 1613

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7517

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe: Erbregister ab 1613

    Quelle bzw. Art des Textes: Erbregister
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1613 und später
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Jerxheim


    Guten Morgen!

    Hier noch so ein lausiges Foto. Wer kann die Lücke schließen?

    Heinrich Schliephake
    Anno 1642 diesen
    Hoff vf eine ..................
    angenommen.
    jetzo Hans Schliep=
    haken senior
    ietzo Hans Heinrich
    Schliephake
    1761

    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von consanguineus; 18.03.2023, 08:33.
    Daten sortiert, formatiert und gespeichert!
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7517

    #2
    Hallo zusammen!

    An anderer Stelle dieses Register habe ich - besser lesbar - gefunden, daß jemand "diesen Hoff vf eine Wardierung angenommen" habe.

    Der komplette Text würde nun lauten:

    Heinrich Schliephake
    Anno 1642 diesen
    Hoff vf eine Wardierung
    angenommen.
    jetzo Hans Schliep=
    haken senior
    ietzo Hans Heinrich
    Schliephake
    1761

    Schön und gut, aber was ist eine Wardierung???

    Viele Grüße
    consanguineus
    Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

    Kommentar

    • Scriptoria
      Erfahrener Benutzer
      • 16.11.2017
      • 3239

      #3
      Hallo,


      eine Wardirung ist bei den Grimms eine amtliche Wertbestimmung.


      Bisher konnte ich für diesen Begriff keine Definition finden, die auf eine bestimmte Form des Besitzens hinweist. Deshalb vermute ich, dass
      "uf eine Wardierung" " nach Schätzung des Wertes" bedeutet.

      Grüße
      Scriptoria
      Zuletzt geändert von Scriptoria; 21.03.2023, 18:26.

      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 7517

        #4
        Hallo Scriptoria,

        vielen Dank, das könnte hinkommen. In dem anderen - besser lesbaren - Fall verhielt es sich so, daß der Besitzer des Hofes, der "vf eine Wardierung angenommen" wurde, ganz schlicht und einfach finanziell am Ende war. Der Hof wurde dann an einen anderen Bauern verkauft, wofür ja zunächst eine Wertermittlung hat stattfinden müssen.

        Viele Grüße
        consanguineus
        Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

        Kommentar

        Lädt...
        X