Kaufvertrag v. 1887, einige Lücken

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  • Alwine2
    Erfahrener Benutzer
    • 16.07.2020
    • 349

    [gelöst] Kaufvertrag v. 1887, einige Lücken

    Quelle bzw. Art des Textes: Kaufvertrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1887
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Eggersdorf, Sachsen-Anhalt
    Namen um die es sich handeln sollte: Helge und Assel


    Wenn der zu transkribierende Text nicht in deutscher Sprache verfasst ist, sind Sie hier falsch! Siehe gelbe Hinweisbox oben!

    Bitte tippen Sie hier den Text Zeile für Zeile ein, soweit Sie diesen selbst entziffern können. Sie können unsichere Wörter mit einem Fragezeichen und fehlende Stellen mit Punkten kennzeichnen. Nennen Sie zumindest unbedingt die Orts- und Familiennamen, die im Text vorkommen (sofern lesbar bzw. bekannt)!
    Eine Anrede, eine freundliche Bitte und am Schluss ein netter Gruß erhöhen die Motivation der Helfer!


    Liebe Helfer,

    in diesem Kaufvertrag habe ich einige Lücken, die ihr hoffentlich ergänzen könnt und bitte auch das von mir gelesenen überprüfen:

    Seite 1:

    Kauf Vertrag
    Zwischen
    1. dem Maurer Friedrich Helge hier als
    Verkäufer …..............und

    2.dem Häusler Christian Assel hier als
    Käufer …....... ist
    heute folgender Kaufvertrag geschlossen worden.

    § 1
    Es verkauft und übereignet hiermit der
    Maurer Friedrich Helge der ihm
    belegene und im Grundbuche Flur (Gr. Salze) Eggersdorf
    Grund XXIII Blatt 801 verzeichnete Grundstück
    nämlich die 2 Morgen Acker von dem
    Flurbuch nb N. 837 verzeichnete Plan N. 123
    der …........... im I …......... Feldz........ an der
    Eggersdorfer Grenze von dem Häusler Christian
    Assel unter folgenden näheren …...........
    ungen:

    § 2
    Der Kaufpreis für das verkaufte Grundstück
    ist auf – 2.050 Mark -

    Seite 2


    schreibe: Zweitausendundfünfzig Mark
    festgesetzt.
    Die Entrichtung der Kaufgelder erfolgt
    in folgender Weise:
    1. Käufer zahlte am 6.April M. 200
    2. Käufer zahlt am 1. Juli a ct. M 1850

    nebst 41/2 % Zinsen …....... seit dm 6. April
    d.J.

    § 3
    Die Übergabe des verkauften Grund
    stückes erfolgte am 4. April ar. Und
    sind von diesem Tage ab, Kosten und Abgaben, sowie
    die Nutzungen auf den Käufer übergegangen.
    Für Größe und …...beschaffenheit des Grund
    stückes wird dem Käufer keine Gewähr geleistet
    ich erhalte so wie es liegt verkauft?

    §4
    Das verkaufte Grundstück übernimmt Käufer
    schuldenfrei und hat alle die auf dem Grund
    stück lastenden Hypotheken, der Verkäufer …..
    ….....und ….. …..... der Auflassung auf
    seine Kosten zur Erhöhung? bringen zu lassen.

    § 5
    die Stempel und Kosten dieses Vertrages, sowie
    die Kosten der künftigen Besitz.......berechtigung trägt
    Käufer, welcher dem Ein........... der Verletzung über
    die Hälfte ….........

    Eggersdorf 9. April 1887


    (Unterschriften)
    Angehängte Dateien
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 2066

    #2
    Ergänzungen zur

    Seite 1:

    Kauf-Vertrag
    Zwischen
    1. dem Maurer Friedrich Helge hier als
    Verkäufer einerseits und

    2.dem Häusler Christian Assel hier als
    Käufer andererseits ist
    heute folgender Kaufvertrag geschlossen worden.

    § 1
    Es verkauft und übereignet hiermit der
    Maurer Friedrich Helge das ihm
    eigenthümlich zugehörige in Gr. Sälzer Feldmark
    belegene und im Grundbuche Flur Eggersdorf Gr. Salze
    Grund XXIII Blatt 801 verzeichnete Grundstück
    nämlich die 2 Morgen Acker von dem
    im Flurbuche sub N. 837 verzeichneten Plane N. 123
    der Karte im I Hauptplane Feldgegend an der
    Eggersdorfer Grenze von dem Häusler Christian
    Assel unter folgenden näheren Bestimm=
    ungen:

    § 2
    Der Kaufpreis für das verkaufte Grundstück
    ist auf – 2.050 Mark -



    LG Jens
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • jebaer
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2022
      • 2066

      #3
      Und zur


      Seite 2


      schreibe: Zweitausendundfünfzig Mark
      festgesetzt.
      Die Entrichtung der Kaufgelder erfolgt
      in folgender Weise:
      1. Käufer zahlte am 6.April M. 200
      2. Käufer zahlt am 1. Juli a ct. M 1850

      nebst 41/2 % Zinsen davon seit dm 6. April
      d.J.

      § 3
      Die Übergabe des verkauften Grund
      stückes erfolgte am 4. April ar. Und
      sind von diesem Tage ab, Lasten und Abgaben, sowie
      die Nutzungen auf den Käufer übergegangen.
      Für Größe und Bodenbeschaffenheit des Grund
      stückes wird dem Käufer keine Gewähr geleistet
      da dasselbe so wie es liegt verkauft ist.

      §4
      Das verkaufte Grundstück übernimmt Käufer
      schuldenfrei und hat alle die auf dem Grund
      stück lastenden Hypotheken, der Verkäufer abzu=
      zahlen und vom Tage der Auflassung auf
      seine Kosten zur Löschung bringen zu lassen.

      § 5
      die Stempel und Kosten dieses Vertrages, sowie
      die Kosten der künftigen Besitztitelberichtigung trägt
      Käufer, welcher dem Einwande der Verletzung über
      die Hälfte entsagte.

      Eggersdorf 9. April 1887




      LG Jens
      Zuletzt geändert von jebaer; 10.03.2023, 21:35.
      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

      Kommentar

      • jebaer
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2022
        • 2066

        #4
        p.s.:


        Zu "Verletzung über die Hälfte" siehe:





        LG Jens
        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

        Kommentar

        • Alwine2
          Erfahrener Benutzer
          • 16.07.2020
          • 349

          #5
          Hallo Jens,
          ganz lieben Dank für die Ergänzungen und Berichtigungen. Und auch für die Anfügung der Erklärung zum letzten Absatz .
          Das wäre dann nämlich meine nächste Frage gewesen.

          Viele Grüße
          Alwine

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