Bitte um Lesehilfe einzelner Wörter in einem Gerichtsakt; 1825 zu Freiburg

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  • WastelG
    Erfahrener Benutzer
    • 09.04.2021
    • 660

    [gelöst] Bitte um Lesehilfe einzelner Wörter in einem Gerichtsakt; 1825 zu Freiburg

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsakt wegen Beleidigung
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1825
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Waldkirch
    Namen um die es sich handeln sollte: Franz Guerin sen. und jun.


    Guten Abend liebes Forum,

    Ich bin seit Montag auf meiner diesjährigen Archivreise in BaWü und habe bereits mit der Transkription der von mir eingesehenen Akten angefangen. Bei nachfolgenden Text handelt es sich um einen Gerichtsakt der Universität Freiburg bezüglich einer an seinen Vater, Franz Guerin sen., gerichteten Beleidigung von Franz Guerin jun. (Theol. Stud.). Ein wirklich bemerkenswertes, leider aber auch trauriges Zeitzeugnis, welches sehr aufschlussreich für die näheren Familienverhältnise ist. Anbei hänge ich nur die einzelnen unklaren Passagen an, da es sonst zu lang wird.

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Universitätsamt Freyburg.
    Vergehen.
    Injurierklage des prakt.[icirenden] Arztes Dr= Guerin v. Waldkirch
    gegen seinen Sohn den Theol. Stud. Franz Guerin
    Jahr 1825.
    (nachträglich mit Bleistift: ) 1825 Februar 5 – 1825 Mai 11

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Actum Freiburg 8 Febr 1825.
    Vor Großhz. Universitätsamt

    Auf die beiliegende schriftliche
    Klage vom 1ten d.??. (diesen Monats oder Woche?) an[t]wor“
    (...)
    (siebte Zeile von unten: )

    Umtriebe (?) erlaubte, die

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    (letzter Absatz: )

    Beschluß
    Wird dem lztn (letzteren) Dr Guerin eine Ab=
    schrift dieses mit der Bemerkung
    mitgetheilt, daß man den Fall nicht
    geeigenschaftet finde, den Zeugen
    Max Dietz eidlich abzuhören

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Die Anhänge sind in übereinstimmender Reihenfolge!


    Liebe Grüße aus Karlsruhe,
    Sebastian
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von WastelG; 24.02.2023, 18:04.
  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4049

    #2
    des prakt. Arztes


    VG
    mawoi

    Kommentar

    • WastelG
      Erfahrener Benutzer
      • 09.04.2021
      • 660

      #3
      Hallo,


      prakt.[icierenden] kommt hin. Danke schonmal für die rasche Ergänzung!
      Zuletzt geändert von WastelG; 24.02.2023, 00:35.

      Kommentar

      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2011
        • 4070

        #4
        doppelt..
        Zuletzt geändert von sternap; 24.02.2023, 00:58.
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




        Kommentar

        • sternap
          Erfahrener Benutzer
          • 25.04.2011
          • 4070

          #5
          geeigenschaftet findet....


          solche erbstreitigkeiten wären,laut dem buch,jurg, apatin, häufig vor oder nach einer auswanderung ins ungarnland vorgekommen.
          freundliche grüße
          sternap
          ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
          wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




          Kommentar

          • sternap
            Erfahrener Benutzer
            • 25.04.2011
            • 4070

            #6
            die kinder hatten wohl nach dem tod der mutter ihre sorgsam gesparte mitgift wie ein erbe als hypothek auf den väterlichen besitz eingetragen bekommen, das wie ich mutmaße, erst für die erziehung reichen und zum tod des vaters gut verwaltet und vermehrt,den kindern zufallen sollte.womöglich gab es in finanziellen belangen bis zur volljährigkeit einen vormund,den man nun zeugenschaftlich hören wolle.


            in deinem schriftstück nimmt der schreiber bezug darauf,dass schon länger forderungen der kinder bzw. geschwister an den vater bestünden, das erbe aktuell herauszugeben,da er die summe unredlich und zum nachteil der kinder minderte. es stehe zu befürchten, dass schlussendlich gar nichts überbleibe.


            die kommunen sicherten sich mehr und mehr dagegen ab, dass mütterliches erbe verjubelt oder heruntergewirtschaftet werde und die zu versorgenden kinder und enkelkinder dann der gemeinde zur last fielen, sichernd wirken konnte man zum beispiel durch vormünder oder eine art außerfamiliärer finanzverwalter..
            hier scheinen die kinder fallbezogen auf eine äußere kontrolle drängen zu müssen, was vermuten lässt, dass es noch keine gesicherten schutzschirme gab.
            Zuletzt geändert von sternap; 24.02.2023, 01:30.
            freundliche grüße
            sternap
            ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
            wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




            Kommentar

            • WastelG
              Erfahrener Benutzer
              • 09.04.2021
              • 660

              #7
              Guten Morgen Sternap,

              Danke für die Ergänzung!

              solche erbstreitigkeiten wären,laut dem buch,jurg, apatin, häufig vor oder nach einer auswanderung ins ungarnland vorgekommen.
              Das kann ich mir gut vorstellen. Insbesondere nach der Ansiedlung war das Geld ja häufig mehr als knapp durch diverse Zahlungen wie Befreiung aus der Leibeigenschaft, Begleichung der Schulden und so weiter. Mein Ungarn-Kolonist Augustin G. reiste sogar 1806 nochmal zurück in die Heimat, wobei ich leider nicht 100%ig rekonstruieren kann warum er das tat. Es liegt aber Nahe, dass er sich das angefallene Erbe seines 1801 verstorbenen Vaters holte.

              Franz Guerin (+1826, Waldkirch) aber war der Bruder dieses Augustin, und er hat sich den diversen Gerichtsakten zufolge mehreres zu schulden kommen lassen. So war er nicht nur 1802/1803 in einem Verfahren verwickelt, weil er auf einen (durch den Krieg) zugezogenen Chriurgen schoss, sondern wurde 1826 aus dem Dienst wegen unrechtmäßiger Geschenknahme und Diäten-Bezugs aus seinem ärztlichen Dienst entlassen und in ein Korrektionshaus geschickt.


              Liebe Grüße,
              Sebastian

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              • sternap
                Erfahrener Benutzer
                • 25.04.2011
                • 4070

                #8
                Zitat von WastelG Beitrag anzeigen
                Franz Guerin (+1826, Waldkirch) aber war der Bruder dieses Augustin, und er hat sich den diversen Gerichtsakten zufolge mehreres zu schulden kommen lassen. So war er nicht nur 1802/1803 in einem Verfahren verwickelt, weil er auf einen (durch den Krieg) zugezogenen Chriurgen schoss, sondern wurde 1826 aus dem Dienst wegen unrechtmäßiger Geschenknahme und Diäten-Bezugs aus seinem ärztlichen Dienst entlassen und in ein Korrektionshaus geschickt.


                Liebe Grüße,
                Sebastian

                da blieb auf der ganzen familie ein schlechter ruf hängen.
                gut, wenn das mit der auswanderung abgelegt werden konnte.
                die kolonisten kamen entweder als werber, als erfolgreich erbende oder später, als der staat das erbe nicht mehr rauszugeben erlaubte, als klagende zurück.
                freundliche grüße
                sternap
                ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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                • sternap
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.04.2011
                  • 4070

                  #9
                  Zitat von WastelG Beitrag anzeigen
                  Guten Morgen Sternap,

                  Danke für die Ergänzung!

                  Das kann ich mir gut vorstellen. Insbesondere nach der Ansiedlung war das Geld ja häufig mehr als knapp durch diverse Zahlungen wie Befreiung aus der Leibeigenschaft, Begleichung der Schulden und so weiter.

                  die in der heimat hatten häufig falsche vorstellungen von ungarn, sie bildeten sich ein, die auswanderer lebten in luxus. ein von dir früher eingestellter brief dagegen, strotzt vor ehrlichkeit,wiewohl mir der neu- ungar doch um sein geld zu betteln schien, das zu holen er einen mittler schickte.
                  freundliche grüße
                  sternap
                  ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                  wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




                  Kommentar

                  • WastelG
                    Erfahrener Benutzer
                    • 09.04.2021
                    • 660

                    #10
                    da blieb auf der ganzen familie ein schlechter ruf hängen.
                    gut, wenn das mit der auswanderung abgelegt werden konnte.
                    die kolonisten kamen entweder als werber, als erfolgreich erbende oder später, als der staat das erbe nicht mehr rauszugeben erlaubte, als klagende zurück.
                    So habe ich das mit den Ruf noch gar nicht gesehen! Kannst du zu den romantisierten Ungarn-Bilder unter den Deutschen Literatur oder Quellen empfehlen? Ich kann mir gut vorstellen, dass die Werber hierbei einen nicht unerheblichen Anteil daran hatten. Immerhin wurden sie ja von der Monarchie selbst angeheuert, und für ihre Arbeit von eben diesen entlohnt; kurzum desto mehr Kolonisten, desto besseres Geld (?).

                    Mittlerweile ist die eigentlich angefragte Lesehilfe etwas aus dem Fokus dieses Themas geraten (was ich keinesfalls bedaure). Hier nochmal die drei noch ausständigen Textstellen:

                    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

                    Actum Freiburg 8 Febr 1825.
                    Vor Großhz. Universitätsamt

                    Auf die beiliegende schriftliche
                    Klage vom 1ten d.??. (diesen Monats oder Woche?) an[t]wor“
                    (...)
                    (siebte Zeile von unten: )

                    Umtriebe (?) erlaubte, die

                    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

                    (letzter Absatz: )

                    Beschluß
                    Wird dem lztn (letzten?) Dr Guerin eine Ab=
                    schrift dieses mit der Bemerkung
                    mitgetheilt, daß man den Fall nicht
                    geeigenschaftet finde, den Zeugen
                    Max Dietz eidlich abzuhören

                    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

                    Liebe Grüße aus dem Zug zurück nach Hause,
                    Sebastian

                    Kommentar

                    • sternap
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.04.2011
                      • 4070

                      #11
                      ltztn, stehend für letzteren.
                      freundliche grüße
                      sternap
                      ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                      wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




                      Kommentar

                      • M_Nagel
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.10.2020
                        • 2111

                        #12
                        Hallo, Sebastian,

                        hier meine Lesung:

                        Actum Freiburg 8 Febr 1825.
                        Vor Großhtz. Universitätsamt

                        Auf die beiliegende schriftliche
                        Klage vom 1ten d. M. an[t]wor-
                        tet der Beklagte Academiker...

                        ... Weil
                        mein Vater sich bei der
                        ihm obrigkeitlich auferleg-
                        ten Herausgabe meines
                        mütterlichen Vermögens
                        Umtriebe erlaubte, ...

                        S. einen Link unten:

                        Zuletzt geändert von M_Nagel; 24.02.2023, 21:10.
                        Schöne Grüße
                        Michael

                        Kommentar

                        • M_Nagel
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.10.2020
                          • 2111

                          #13
                          (letzter Absatz: )

                          Beschluß

                          Wird dem Hrn. Dr. Guerin eine Ab-
                          schrift dieses mit der Bemerkung
                          mitgetheilt, daß man den Fall nicht
                          geeigenschaftet (=geeignet) finde, den Zeugen
                          Max Dietz eidlich abzuhören.
                          Schöne Grüße
                          Michael

                          Kommentar

                          • WastelG
                            Erfahrener Benutzer
                            • 09.04.2021
                            • 660

                            #14
                            Vielen Dank Michael!


                            Damit ist das Thema gelöst. M.E. könnte der Umtrieb nicht nur in dem von dir vorgeschlagenen rechtlichen Sinne gedeutet werden, sondern auch so wie er heute noch gebräuchlich ist. Also quasi kostspielige und verschwenderische Umgänge.


                            Liebe Grüße und schönes Wochenende,

                            Sebastian

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