Lesehilfe bei einer Heiratsurkunde erbeten

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  • Martin S..
    Benutzer
    • 13.03.2009
    • 82

    [gelöst] Lesehilfe bei einer Heiratsurkunde erbeten

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Quelle bzw. Art des Textes: Landesarchiv NRW
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1852
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Barmen

    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe die Heiratsurkunde meiner Ururgroßeltern gefunden.
    Ich habe mich daran versucht, die Schrift auf der ersten Seite zu entschlüsseln.
    Leider habe ich dieses nur unvollständig geschafft, sodass die Urkunde von mir zur zum Teil verstanden werden kann.
    Ich würde mich hier über Hilfe freuen, damit auch ich in Zukunft Sütterlin und Kurentschrift besser lesen kann.


    Das was ich lesen konnte ist:

    Nr 89
    Bürgermeisterei Barmen, Kreis Elberfeld, Regierungs-Departement Düsseldorf

    Im Jahr tausend achthundert zwei und fünfzig am sieben und zwanzigsten April Nachmittags drei Uhr, erschienen vor mir Johann Wilhelm Brinck … des Bürgermeisters von Barmen als Beamter des Personenstandes, der Peter Meuer, dreißig Jahre alt, geboren zu Untershausen, Herzogthum Nassau, Standes Maurer, wohnhaft zu Barmen, Regierungs-Departement Düsseldorf, großjähriger Sohn, des zu Untershausen … (Gärtner) Johann Adam Meuer, und der zu Nomborn … Eva Brag, … wohnhaft zu Untershausen, Herzogthum Nassau … Bräutigam übergab er … mir … Bescheinigung seiner Heimathlehen seiner Behörde zum 26 Merz jüngst im seiner der allerhöchsten … … zum 28 April 1841 und die Jungfrau Johanna Hülsenbeck dreißig Jahre alt, geboren zu Schwelm, Regierungs-Departement Arnsberg, Standes ohne Gewerbe, Wohnhaft zu Barmen, Regierungs-Departement Düsseldorf, großjährige Tochter des zu Schwelm … Taglöhners David Hülsenbeck und der … … Johanna Flocke, wohnhaft zu Schwelm, Regierungs-Departement Arnsberg, … letztere mit … der … zu ... … demselben und den … … die … Erklärung … Seiner des … 30. des … zum 12. November 1809 genehmigt. Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verbredete Heirat gesetzlich abzuschließen: und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen wirklich vor der Hauptthüre des Gemeinde=Hauses Barmen Statt gehabt haben, nämlich die erste am zweiten und die andere am dritten Sonntage dieses Monats, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich daß mir kein Widerspruch gegen diese Verheiratung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, den schon genannten Erschienenen in Gegenwart der nachbenannten vier Zeugen die mir überreichten, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten Urkunden, so wi auch das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen. Jene Urkunden sind: beige?: Geburtschein des Bräutigams, … dessen Eltern … der … Verkündigung zu Untershausen respective Holler. … … Urkunde des Bräutigams … … der Allerhöchsten … … zum 28. April 1841, … „geburt-schein der Braut und … deren … .


    p.s.: Der Name des Ortes war damals schon Untershausen. Ist also ein Schreibfehler in Bramen gewesen.


    Danke für die Hilfe

    GLG Martin
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Martin S..; 20.11.2022, 00:13.
  • Martin S..
    Benutzer
    • 13.03.2009
    • 82

    #2
    ...

    Kommentar

    • Upidor
      Erfahrener Benutzer
      • 10.02.2021
      • 2469

      #3
      Ich fang mal an:
      Brinck Beigeordeten des …; Untershausen verlebten Hirten; Nomborn verlebten Eva Brag im Leben; Nassau genannter Bräutigam übergab als Ausländer eine Bescheinigung seiner heimathlichen Behörde; Schwelm verlebten Taglöhners David Hülsenbeck und der gewerbslosen Johanna Flocke
      Zuletzt geändert von Upidor; 19.11.2022, 23:27.

      Kommentar

      • Martin S..
        Benutzer
        • 13.03.2009
        • 82

        #4
        Danke, das du das ähnlich liest. Aber was heißt verlebt?
        Ist mit verlebt, verstorben gemeint?

        LG Martin

        Kommentar

        • Upidor
          Erfahrener Benutzer
          • 10.02.2021
          • 2469

          #5
          Ja, ist gleichbedeutend wie verstorben

          Kommentar

          • Martin S..
            Benutzer
            • 13.03.2009
            • 82

            #6
            und kann ich davon ausgehen, das "Nomborn verlebten Eva Brag im Leben" dieser Eintrag als verwitwet gilt?
            Zuletzt geändert von Martin S..; 20.11.2022, 00:02.

            Kommentar

            • jebaer
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2022
              • 2891

              #7
              Vorweg die Bitte, bei der Abschrift den Zeilenumbruch beizubehalten, und auch (vermeintliche) Rechtschreibfehler - das erleichtert die Vergleichbarkeit mit dem Original ungemein!


              Noch mit Lücken:



              Nr 89
              Bürgermeisterei Barmen, Kreis Elberfeld, Regierungs-Departement Düsseldorf

              Im Jahr tausend achthundert zwei und fünfzig am sieben und zwan-
              zigsten April Nachmittags drei Uhr, erschienen vor mir Johann Wilhelm
              Brinik, Beigeordneten des Bürgermeisters von Barmen
              als Beamter des Personenstandes, der Peter Meuer, dreißig
              Jahre alt, geboren zu Unterhausen, Herzogthum Nassau, Standes Maurer
              wohnhaft zu Barmen, Regierungs-Departement Düsseldorf, großjähriger
              Sohn des zu Unterhausen verlebten Hirten Johann Adam Meuer
              und der zu Nomborn verlebten Eva Brag, im Leben
              wohnhaft zu Unterhausen, Herzogthum Nassau, ge-
              nannter Bräutigam übergab als Ausländer mir Bescheinigung
              seiner heimathlichen Behörde vom 26 Merz jüngst im
              Sinne der allerhöchsten Kabinets Ordre vom 28 April
              1841,
              und die Jungfrau Johanna Hülsenbeck dreißig
              Jahre alt, geboren zu Schwelm, Regierungs-Departement
              Arnsberg, Standes ohne Gewerbe, wohnhaft zu Barmen
              Regierungs-Departement Düsseldorf, großjährige Tochter des zu Schwelm
              verlebten Taglöhners David Hülsenbeck und der
              gewerblosen Johanna Flocke, wohnhaft
              zu Schwelm, Regierungs-Departement Arnsberg, welch letztere mit
              anwesend den Consens zu diesem Acte ertheilt, ueber das
              Absterben respective die Abwesenheit aller Großeltern des
              Bräutigams wurde von demselben und den vier Zeugen die
              eidliche Erklärung im Sinne des Artikels 30. des Decrets
              vom 12. November 1809. gemacht.
              Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen: und in
              Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen wirklich vor der Hauptthüre
              des Gemeinde=Hauses Barmen Statt gehabt haben, nämlich die erste am
              zweiten und die
              andere am dritten Sonntage dieses Monats
              daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich daß
              mir kein Widerspruch gegen diese Verheiratung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung
              zu willfahren, den schon genannten Erschienenen in Gegenwart der nachbenannten vier Zeugen die mir
              überreichten, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgt aufgezählten Urkunden, so wie auch das
              sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen.
              Jene Urkunden sind: beigebracht:
              Geburtschein des Bräutigams, Todtesschein dessen
              Eltern, Bescheinigung der geschehenen Verkündigung zu
              Unterhausen respective Holler. Heimaths=Berechtigungs
              Urkunde des Bräutigams im Sinne der allerhöchsten
              Kabinets Ordre vum 28. April 1841, ferner Geburt-
              schein der Braut und Todtesschein deren Vaters.


              LG Jens
              Zuletzt geändert von jebaer; 20.11.2022, 20:11.
              Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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              • jebaer
                Erfahrener Benutzer
                • 22.01.2022
                • 2891

                #8
                Zitat von Martin S.. Beitrag anzeigen
                und kann ich davon ausgehen, das "Nomborn verlebten Eva Brag im Leben" dieser Eintrag als verwitwet gilt?

                verlebt=gestorben


                In diesem Fall beide Elternteile.


                LG Jens


                Edit: Die Eva Brag ist wohl nicht an ihrem Wohnort gestorben, deshalb hier der Zusatz: "im Leben wohnhaft ..."
                Zuletzt geändert von jebaer; 20.11.2022, 00:33.
                Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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                • Martin S..
                  Benutzer
                  • 13.03.2009
                  • 82

                  #9
                  Also verstehe ich das richtig:

                  Er ist in Untershausen geboren, wohnhaftgewesen und gestorben.
                  Sie wurde in Nomborn geboren, war im Leben wohnhaft in Untershausen.
                  ... also ebenda gestorben?


                  GLG Martin

                  Kommentar

                  • jebaer
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.01.2022
                    • 2891

                    #10
                    Sohn des zu Unterhausen verlebten Hirten Johann Adam Meuer
                    und der zu Nomborn verlebten Eva Brag, im Leben
                    wohnhaft zu Unterhausen
                    Der Hirte Johann Adam Meuer ist also in Unter(s)hausen verstorben.
                    Da nicht anders vermerkt, war das wohl auch sein Wohnort.
                    Seine Frau Eva, geb. Brag, ist dagegen in Nomborn verstorben, während ihr Wohnort derselbe war, wie der ihres Mannes, nämlich Unter(s)hausen.
                    Damit ist keinerlei Aussage getroffen, wer von den beiden länger gelebt hat, oder wo sie jeweils geboren sind.
                    Festgehalten ist nur, dass ihr gemeinsamer Wohnort auch der Geburtsort ihres Sohns, des Bräutigams Peter Meuer war.


                    LG Jens
                    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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                    • Martin S..
                      Benutzer
                      • 13.03.2009
                      • 82

                      #11
                      Danke, diese Infos bringen mich zunächst weiter, da ich die nächsten Infos (hoffentlich) im Bistumsarchiv Limburg finden werde.

                      GLG Martin

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                      • jebaer
                        Erfahrener Benutzer
                        • 22.01.2022
                        • 2891

                        #12
                        So, habe in der Niederschrift unter #7 noch kleinere Korrekturen vorgenommen und die Lücken geschlossen.

                        Hoffe, jetzt ist sie vollständig und korrekt!


                        LG Jens
                        Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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                        • Martin S..
                          Benutzer
                          • 13.03.2009
                          • 82

                          #13
                          Danke für die Hilfe

                          LG Martin

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