Ob disponiert zum Tode ?

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  • Klingerswalde39_44
    • Heute

    [gelöst] Ob disponiert zum Tode ?

    Quelle bzw. Art des Textes: Totenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1871
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Kreis Allenstein


    Hallo.
    was bedeutet diese Spalte und wie lautet der Eintrag dort für Mathias Deklerski (männlich Nr. 7)?
    Er hinterlässt Frau Helena und 4 ??? Kinder.
    Was bedeutet in der Spalte Bemerkungen "gratis"?

    Und wieder Danke im Voraus.

    Gruss, Gabi
    Zuletzt geändert von Gast; 21.07.2013, 19:24.
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7902

    #2
    Hallo Gabi,

    er hinterlässt 4 major[enne] Kinder, d.h. sie waren bereits volljährig

    Liebe Grüße
    Friederike
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • Klingerswalde39_44

      #3
      Liebe Friederike,



      Herzlichen Gruss, Gabi

      PS. Kann noch jemand meine Fragen beantworten?

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        Er war, das steht unter dem Namen, Ortsarmer

        Bei "Gefälle der Kirche", d.h. Beerdigungskosten steht nichts.
        Bei Bemerkungen: gratis, d.h. er wurde umsonst beerdigt.

        Gruß Konrad

        Kommentar

        • Klingerswalde39_44

          #5
          Hallo Konrad,
          Danke für die Aufklärung.
          "Ortsarmer" - und das trotz 4 volljähriger Kinder?
          Die Bezeichnung hab ich noch nicht gehört. Man lernt nie aus.

          Jetzt fehlt nur noch eine hilfreicher Kopf zur Erklärung
          "Ob disponiert zum Tode"
          Vermutlich, ob jemand krank war obwohl Krankheit ja in der Spalte daneben steht. Oder sehe ich das falsch?

          Viele Grüße, Gabi

          Kommentar

          • Silke Schieske
            Erfahrener Benutzer
            • 02.11.2009
            • 4488

            #6
            Hallo Gabi,

            Genau habe ich es nicht verstanden, aber disponieren kann soviel wie "rechtlich verfügen" heißen. Im Zusammenhang mit dem Toten könnte man disponieren, also auch verfügen (Über Konto verfügen).

            Gruß Silke
            Wir haben alle was gemeinsam.
            Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

            Kommentar

            • Klingerswalde39_44

              #7
              Hallo Silke,
              genau. das könnte es sein: ob jemand vor seinem Tod Vorkehrungen/Absprachen für die Beerdigung getroffen hat.

              Das erscheint mir logisch, oder ?

              Gruss, Gabi

              Kommentar

              • niederrheinbaum
                Gesperrt
                • 24.03.2008
                • 2567

                #8
                Hallo!

                Der Ausdruck "Disponiert zum Tode" bedeutet hier, ob der Tod in gewisser Weise vorhersehbar
                war, also nicht plötzlich und unerwartet geschah.

                Bestimmte Faktoren wie hohes Alter oder vorherige schwere Krankheit usw. ließen den Todesfall
                "logisch" und nachvollziehbar erscheinen, siehe z.B. die Todesursachen "Altersschwäche" und
                "Krebs".

                Andere Todesursachen hingegen wie z.B. "Schlagfluß" usw. traten plötzlich auf und waren nicht
                vorher absehbar.
                Diese Personen verstarben also unerwartet und waren nicht "zum Tod disponiert".

                Viele Grüße, Ina

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                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4847

                  #9
                  Liebe Gemeinde,
                  "disponiert zum Tode"; Was heißt das hier?

                  Interessiert der Kirche, die den Vordruck geliefert hat, oder den Pfarrer, ob er
                  sein Erbe evtl. durch ein Testament gesichert hat oder der Tod vorhersehbar war.

                  Der Kirche und dem Seelsorger interessiert nur, ob er im christl. Sinn auf den Tod vorbereitet war,
                  d.h. ob er vom Pfarrer vorher versehen war
                  ob er durch die Beichte und Kommunion gestärkt (SS. sacramentis munitus, confirmatus) gestorben ist
                  Das heißt hier: disponiert
                  Ein Pfarrer war schweren Gewissensnöten, wenn jemand ohne Priester gestorben ist.
                  Bei dem Eintrag "Schlagfluss" heißt es "nein", weil er plötzlich gestorben ist. Da könnte natürlich der Pfarrer nichts dafür, aber sonst..

                  Das wollte der Bischof bei der Visititation des Sterbebuchs wissen, und war für ihn die wichtigste Spalte.

                  Gruß Konrad

                  Kommentar

                  • Klingerswalde39_44

                    #10
                    Lieber Konrad,
                    excellent, da wär ich dann doch nicht drauf gekommen.

                    Viel Dank und herzlichen Gruss, Gabi

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