Brief einer Witwe an den Landesfürsten Teil 2

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Brief einer Witwe an den Landesfürsten Teil 2

    Quelle bzw. Art des Textes: Brief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1702
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Brötzingen (Pforzheim)
    Namen um die es sich handeln sollte: Kempf


    Der 2. Teil
    Danke
    Gruß Harald

    vnd diß auß dieser Ursach, weilen sein gentzer Verdienst alda
    außer 12. ƛ . die von Gnädigst Herrschaft er wegen
    der Winterschul gehabt, vnd von einem Schulkind den
    ein … be.... deme Er aber wegen seiner
    Fourfälligkeit nicht können nachkommen, vnd der
    …. ..ligkeit alles müssen überlassen, das über
    kommens aber mit grossen Uncosten Zusammen tragen,
    Heim...., vnd an.... lassen Zugeschweigen
    des Hauszinnses vndt der Beholtzung, so er alleß
    von dem seinigen auch endlihen by zugestandener
    Schwachheit die Medicamenta zu bezahlen gehabt, daß
    als Mir vndt denen noch kleinen unerzogenen
    Waisen Zu unseren Sustentation [Unterstützung], die gedingste
    Mittel nicht in Handes geblieben.

    Als nehms mittels dieses zu Höchst„ Erleücht Ewer:
    Hochfürstl: Durchlt: Hohe Gnad sampt Meinen Waisen;
    meine demüthigster recours, Vilselbe vnterthänigst,
    fußfälligt implorirende [jammern], Ewer. Hochfürstl: Durchlt:
    wolten gnädigst geruhen, Mir …. des vidual-
    Quartal, bertreffendt so wohl die personal- Gnad
    des Leibgedings, alß Schul- vnd ….Inerdiensts,
    annoch? ausser Hoher Frstl: gnad vnd Commiseration angedeyen
    Angehängte Dateien
  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 2104

    #2
    vnd diß auß dieser Ursach, weilen sein gantzer Verdienst alda
    außer 12. f . die von Gnädigster Herrschaft er wegen
    der Winterschul gehabt, vnd von einem Schulkind den
    Winter durch 12. d. oder 5. k. Schulgelt genossen,
    ein Veld bestanden deme Er aber wegen seiner
    Bawfälligkeit nicht können nachkommen, vnd der
    Bawern edligkeit alles müssen überlassen, das über-
    kommene aber mit grossen Uncosten Zusammen tragen,
    Heimführen, vnd ausdröschen lassen.
    Zuletzt geändert von M_Nagel; 04.11.2022, 12:47.
    Schöne Grüße
    Michael

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 1409

      #3
      Danke !!!

      Kommentar

      Lädt...
      X