Brief eines Lehrers im Ruhestand an seinen Landesfürsten

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 1409

    [gelöst] Brief eines Lehrers im Ruhestand an seinen Landesfürsten

    Quelle bzw. Art des Textes: Brief
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1699
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Pforzheim
    Namen um die es sich handeln sollte:Kempff


    Es fehlen nur ein paar wenige Worte. Stellen sind rot angemarkert.
    Danke
    Gruß Harald



    …. d 10ten 9bris 1699
    Durchleüchtigter Fürst vnd Herr,
    Gnädigster Herr!
    Ich unterthänigster Suppticant habe äußerlich vernomen, wie das die
    Gemeinde deß Fleckhens Brötzingen, Pfortzheimer Ambts, mit ihrem dismahlig
    Schulmeister, welcher deß Schultheißen Sohn, vnd eigenen gefallens handelt
    wegen gesngs vnd information mir unvergnügt, sondern auch umb willen
    derselbe beynahe der Vornembste an Mitteln, vnd Vormöglichste güttern,
    auch mit dem meistem vnd besten Zugvieh versehen, waßer vnd waid mehr
    als Sie geeußert, vnd dennoch der gemeinen bürgerlichen Beschwernuß,
    besonder in reactibus [Rektanten] nicht will unter wortten seyn; sie aber hingegen
    als sie doch durch den Krieg an Mannschafft Zimlich schwach, vnd am Vermögen
    arm worden, diselbe allein tragen sollen, vnd manchmal damit dermaßen
    überhäuffet werden, daß sie ihren Feldgeschäfften mit behörig abwarten können
    wodurch sowohl Euer Hochfürstl: Dchlt an Schuldigkeit abgehe, als auch sie
    ihren selbstigen Schaden darab merckhlich spüren müßen in nicht geringen Differentzen
    schon lange Zeit gesch..., und zu abhelfung solcher allerdings erheblich be-
    fundener Klagen Euer Hochfürstl: Dchtl gudt gemeint seyen, diesen Schuldienst
    mit einem andern ohnfrohnbaren Subjecto, nebst auflegung daselbstig Zolls,
    damit noch eine Persohn befreyet würde, zubestellen.
    Demnach ich dann der Pfortzh. lateinischen Schul, vnd deren anfangender beschwehr-
    ligkeit halber, die ich biß 47. jahr hoffentlich ohne klag ausgedauret
    in gnaden erlaßen bin, mein mir ad dies Vita gudt geschöpffte Besoldung aber
    vor welche doch nach allzeit unterthsten d...statte, derge... beschnitten
    vnd beschaffen, daß ich von 45 gld:[Gulden] mit Haußzins, Holz, vnd andern Hauß auch
    leibes Notturfft in dem ich sonst ohn einigs accideus weder dato geringste stücklein
    Vieh Zihen vnd halten, noch etwas erwerben kan mich kümerlich außbringen muß.
    Wann aber Euer hochfürstl: Dchlt diesen Schul- vnd Zolldienst, oder nur
    der Einen der selben, nach gedst beliebigen Verordnung in betrachtung, daß
    die gedste intention der Frohnver...hung wegen auch abhelffung diser
    der Bürgerschaffft gravamimun, [schmerzlich] damit erreichet werden möchte, mit
    adjungizung [Zusatz] dieser geringen, in 12. gld. geld, vnd etlich malter Zehend-
    fünften? Bestehender Besoldung, womit sich sonst ohne einen Handwerkh? Oder
    andere beyhülffe Niemand erhalten kan, /: ohne unterthänigste maaßgab:/
    mir, als welche ich ohngehindert meiner Leibsdisposition nach wohl
    ohnklagbar Zuverrichten getraue, gnädigst gedeyen laßen wolten,
    Angehängte Dateien
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29948

    #2
    Hallo,

    ich lese:

    St(?) _ent d 10ten 9bris 1699
    Durchleüchtigter Fürst vnd Herr,
    Gnädigster Herr!
    Ich unterthänigster Suppticant habe äußerlich vernomen, wie das die
    Gemeinde deß Fleckhens Brötzingen, Pfortzheimer Ambts, mit ihrem dismahlig
    Schulmeister, welcher deß Schultheißen Sohn, vnd eigenen gefallens handelt
    wegen gesngs vnd information mir unvergnügt, sondern auch umb willen
    derselbe beynahe der Vornembste an Mitteln, vnd Vormöglichste güttern,
    auch mit dem meistem vnd besten Zugvieh versehen, waßer vnd waid mehr
    als Sie geeußert, vnd dennoch der gemeinen bürgerlichen Beschwernuß,
    besonder in reactibus [Rektanten] nicht will unter wortten seyn; sie aber hingegen
    als sie doch durch den Krieg an Mannschafft Zimlich schwach, vnd am Vermögen
    arm worden, diselbe allein tragen sollen, vnd manchmal damit dermaßen
    überhäuffet werden, daß sie ihren Feldgeschäfften mit behörig abwarten können
    wodurch sowohl Euer Hochfürstl: Dchlt an Schuldigkeit abgehe, als auch sie
    ihren selbstigen Schaden darab merckhlich spüren müßen in nicht geringen Differentzen
    schon lange Zeit geschwebet, und zu abhelfung solcher allerdings erheblich be-
    fundener Klagen Euer Hochfürstl: Dchtl gudt gemeint seyen, diesen Schuldienst
    mit einem andern ohnfrohnbaren Subjecto, nebst auflegung daselbstig Zolls,
    damit noch eine Persohn befreyet würde, zubestellen.
    Demnach ich dann der Pfortzh. lateinischen Schul, vnd deren anfangender beschwehr-
    ligkeit halber, die ich biß 47. jahr hoffentlich ohne klag ausgedauret
    in gnaden erlaßen bin, mein mir ad dies Vita gudt geschöpffte Besoldung aber
    vor welche doch nach allzeit unterthsten dankh erstatte, dergestalt beschnitten
    vnd beschaffen, daß ich von 45 gld:[Gulden] mit Haußzins, Holz, vnd andern Hauß auch
    leibes Notturfft in dem ich sonst ohn einigs accideus weder dato geringste stücklein
    Vieh Zihen vnd halten, noch etwas erwerben kan mich kümerlich außbringen muß.
    Wann aber Euer hochfürstl: Dchlt diesen Schul- vnd Zolldienst, oder nur
    der Einen der selben, nach gedst beliebigen Verordnung in betrachtung, daß
    die gedste intention der Frohnverstärckhung wegen auch abhelffung diser
    der Bürgerschaffft gravamimun, [schmerzlich] damit erreichet werden möchte, mit
    adjungizung [Zusatz] dieser geringen, in 12. gld. geld, vnd etlich malter Zehend-
    fünften? Bestehender Besoldung, womit sich sonst ohne einen Handwerkh? Oder
    andere beyhülffe Niemand erhalten kan, /: ohne unterthänigste maaßgab:/
    mir, als welche ich ohngehindert meiner Leibsdisposition nach wohl
    ohnklagbar Zuverrichten getraue, gnädigst gedeyen laßen wolten,






    P.S. ich habe mir nur die roten Stellen angesehen
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 1409

      #3
      Danke Christine.

      Kommentar

      • Wolfg. G. Fischer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.06.2007
        • 5384

        #4
        Hallo,

        kleine Ergänzung:

        "[Prae]sent[iert] d 10ten 9bris 1699"

        Mit besten Grüßen
        Wolfgang

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