Quelle bzw. Art des Textes: Brief
Jahr, aus dem der Text stammt: 1699
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Pforzheim
Namen um die es sich handeln sollte:Kempff
Jahr, aus dem der Text stammt: 1699
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Pforzheim
Namen um die es sich handeln sollte:Kempff
Es fehlen nur ein paar wenige Worte. Stellen sind rot angemarkert.
Danke
Gruß Harald
…. d 10ten 9bris 1699
Durchleüchtigter Fürst vnd Herr,
Gnädigster Herr!
Ich unterthänigster Suppticant habe äußerlich vernomen, wie das die
Gemeinde deß Fleckhens Brötzingen, Pfortzheimer Ambts, mit ihrem dismahlig
Schulmeister, welcher deß Schultheißen Sohn, vnd eigenen gefallens handelt
wegen gesngs vnd information mir unvergnügt, sondern auch umb willen
derselbe beynahe der Vornembste an Mitteln, vnd Vormöglichste güttern,
auch mit dem meistem vnd besten Zugvieh versehen, waßer vnd waid mehr
als Sie geeußert, vnd dennoch der gemeinen bürgerlichen Beschwernuß,
besonder in reactibus [Rektanten] nicht will unter wortten seyn; sie aber hingegen
als sie doch durch den Krieg an Mannschafft Zimlich schwach, vnd am Vermögen
arm worden, diselbe allein tragen sollen, vnd manchmal damit dermaßen
überhäuffet werden, daß sie ihren Feldgeschäfften mit behörig abwarten können
wodurch sowohl Euer Hochfürstl: Dchlt an Schuldigkeit abgehe, als auch sie
ihren selbstigen Schaden darab merckhlich spüren müßen in nicht geringen Differentzen
schon lange Zeit gesch..., und zu abhelfung solcher allerdings erheblich be-
fundener Klagen Euer Hochfürstl: Dchtl gudt gemeint seyen, diesen Schuldienst
mit einem andern ohnfrohnbaren Subjecto, nebst auflegung daselbstig Zolls,
damit noch eine Persohn befreyet würde, zubestellen.
Demnach ich dann der Pfortzh. lateinischen Schul, vnd deren anfangender beschwehr-
ligkeit halber, die ich biß 47. jahr hoffentlich ohne klag ausgedauret
in gnaden erlaßen bin, mein mir ad dies Vita gudt geschöpffte Besoldung aber
vor welche doch nach allzeit unterthsten d...statte, derge... beschnitten
vnd beschaffen, daß ich von 45 gld:[Gulden] mit Haußzins, Holz, vnd andern Hauß auch
leibes Notturfft in dem ich sonst ohn einigs accideus weder dato geringste stücklein
Vieh Zihen vnd halten, noch etwas erwerben kan mich kümerlich außbringen muß.
Wann aber Euer hochfürstl: Dchlt diesen Schul- vnd Zolldienst, oder nur
der Einen der selben, nach gedst beliebigen Verordnung in betrachtung, daß
die gedste intention der Frohnver...hung wegen auch abhelffung diser
der Bürgerschaffft gravamimun, [schmerzlich] damit erreichet werden möchte, mit
adjungizung [Zusatz] dieser geringen, in 12. gld. geld, vnd etlich malter Zehend-
fünften? Bestehender Besoldung, womit sich sonst ohne einen Handwerkh? Oder
andere beyhülffe Niemand erhalten kan, /: ohne unterthänigste maaßgab:/
mir, als welche ich ohngehindert meiner Leibsdisposition nach wohl
ohnklagbar Zuverrichten getraue, gnädigst gedeyen laßen wolten,
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