Hallo Alter Mansfelder!
Wenn meine Zeilen dramatisch klangen, so war das keine Absicht!
Natürlich ging es um Geld! Die Frage ist, ob es sich tatsächlich um Dienste gehandelt hat, wie der Text des Briefes nahelegt, oder von vorneherein "nur" um Zinsen, Abgaben etc. Am Ende wird es um eine monetäre Entschädigung gegangen sein, denn Tilman Questenberg hätte eventuell nicht geleistete Dienste ohnehin nicht mehr abgeleistet. Aber so einfach ist es nicht, wie ich finde. Ging es wirklich um Dienste, so darf man wohl davon ausgehen, daß Tilman Bauer war. Nichtbäuerliche Aftervasallen hätten keine Dienste leisten müssen, da sie den Besitz ihrerseits an Bauern ausgetan hätten. Andererseits fällt mir kein Grund ein, warum ein nichtbäuerlicher Aftervasall persönlich unfrei gewesen sein könnte. Eigenbehörigkeit ist etwas, was man mit Bauern in Verbindung bringt.
Im übrigen bin ich auch weit davon entfernt zu glauben, daß der Bauer damaliger Zeiten wie ein Stück Vieh behandelt wurde. Mitunter wurde einem diese Sichtweise im Geschichtsunterricht eingepflanzt, aber die eine oder andere Lehrkraft war weltanschaulich auch sehr links angehaucht und insofern natürlich befangen.
Nein, daß Tilman als Person zurückgeholt werden soll habe ich keinen Augenblick angenommen. Die Leibeigenschaft wurde im Herzogtum Braunschweig ohnehin 1433 faktisch abgeschafft, also genau im Zeitraum. in dem er in Köln lebte. Ob Tilman bei seinem Fortzug nicht unvermögend und frei war, kann ich natürlich nicht beurteilen. Über ein gewisses Vermögen wird er vermutlich verfügt haben um sich als Kaufmann betätigen zu können. Was die Freiheit betrifft, so verstehe ich nicht, warum die Bortfeld ihn überhaupt haben gehen lassen, wenn er doch ihr Eigenbehöriger war. Vielleicht doch "unerlaubtes Entfernen vom Dienstort"? Mir ist auch gar nicht hunderprozentig klar, ob die Bortfeld Tilman 1441 überhaupt noch als ihren Eigenbehörigen betrachtet haben, oder ob sie nur zum Ausdruck bringen wollten, daß er einer Familie entstammt, die seit über hundert Jahren eigenbehörig war.
Daß Tilman diese Freiheiten ersessen hat, wird den Bortfeld mit Sicherheit bekannt gewesen sein. Aber das waren ja lediglich persönliche Freiheiten. Waren denn vom schuldrechtlichen Standpunkt her gesehen alle Forderungen an jemanden nichtig, der die mit dem Leben in einer Stadt verbundene Freiheit ersessen hat?
Viele Grüße
consanguineus
Zitat von Alter Mansfelder
Zitat von Alter Mansfelder
Im übrigen bin ich auch weit davon entfernt zu glauben, daß der Bauer damaliger Zeiten wie ein Stück Vieh behandelt wurde. Mitunter wurde einem diese Sichtweise im Geschichtsunterricht eingepflanzt, aber die eine oder andere Lehrkraft war weltanschaulich auch sehr links angehaucht und insofern natürlich befangen.
Zitat von Alter Mansfelder
Zitat von Alter Mansfelder
Viele Grüße
consanguineus
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