Erbitte Lesehilfe Ort bei Kauf Bauerngut 1696

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  • Concilla
    Erfahrener Benutzer
    • 21.08.2009
    • 599

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe Ort bei Kauf Bauerngut 1696

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtshandelsbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1696
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Ulbersdorf, Sebnitz, Sächs. Schweiz
    Namen um die es sich handeln sollte: Martin Schaffrath


    Liebe Lesehelfer, ich benötige bitte Eure Hilfe beim Entziffern eine Ortes. Es handelt sich um den Ort, aus dem MARTIN SCHAFFRATH stammt, der 1696 das Bauerngut von Matz Dieze kauft. Ich denke, der Ort sollte sich wohl in der näheren Umgebung befinden.

    Desweiteren, kann hier jemand zufällig eine familiäre Beziehnung Käufer / Verkäufer herauslesen? Der Text ist für mich sehr schwer zu entziffern. Ggfls. könnt Ihr mehr lesen?

    Ich danke Euch vielmals im Voraus. Und hier ist der Text. Habe absichtlich eine ganze Seite genommen, wegen Buchstabenvergleich.

    Link zum Bild

    Concilla
  • Scriptoria
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2017
    • 3109

    #2
    Hallo Concilla.

    Loßdorff lese ich den Ort.

    Gruß
    Scriptoria

    Kommentar

    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 16740

      #3
      Hi
      hier ist der Ort Loßdorff in der Sächsischen Schweiz
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Concilla
        Erfahrener Benutzer
        • 21.08.2009
        • 599

        #4
        Herzlichen Dank! Das passt.


        Aber eine verwandtschaftliche Beziehung im Text konnte niemand irgendwie herauslesen?

        Kommentar

        • Zita
          Moderator
          • 08.12.2013
          • 6810

          #5
          Hallo concilia,

          ich finde in dem Text keinen Verkäufernamen. Könnte es sein, dass davor etwas fehlt? Es irritiert mich auch, dass es keine Überschrift gibt, wie es in Büchern dieser Art meist der Fall ist.

          Liebe Grüße
          Zita

          Kommentar

          • Horst von Linie 1
            Erfahrener Benutzer
            • 12.09.2017
            • 23030

            #6
            In den Zeilen oberhalb des roten Striches meine ich zu lesen:
            ...wie er und vorigen Besie(-für mich kein T-)zers Solches gewertiget...
            Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
            Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
            Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

            Und zum Schluss:
            Freundliche Grüße.

            Kommentar

            • Concilla
              Erfahrener Benutzer
              • 21.08.2009
              • 599

              #7
              Zita, doch, aber der Verkäufer steht auf dem vorherigen Blatt. Martin Schaffrath kauft "Matz Diezes Guth". Der Erbkauf befindet sich hier ab Scan Nr. 0087. Was mich auch immer irritiert, ist "Erbkauf". Wenn der Verkäufer kein Verwandter des Käufers ist? Könnte er ja dann der Schwiegersohn sein? Oder wird ein Verkauf an fremde Personen auch "Erbkauf" genannt?

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