Lesehilfe Kaufvertrag Grundbuch meines 4-fach Urgroßvaters 1814-Seite

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  • stemuh
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2010
    • 490

    [gelöst] Lesehilfe Kaufvertrag Grundbuch meines 4-fach Urgroßvaters 1814-Seite

    Grundbuch Bd 1 Blatt 24, Segenthin, Kr. Schlawe, POM, Seite 3


    Liebe Lesehelfer, ich habe nun die 3. Seite des Kontakts transkipiert und ein paar Fragezeichen beim Lesen habe ich noch. Bestimmt könnt ihr es lesen und ich bedanke mich schon jetzt erneut für Eure Hilfe. Vielen Dank. Beste Grüße, Stefan

    14

    muß er die Anweisung der Herrschaft je-
    desmal befolgen.

    § 7
    Erbzinsmann ist frei von allen Natural-
    Diensten und wenn er solche leistet, sollen
    dieselben ihm baar bezahlt oder auf seinen
    Kanon abgerechnet werden. Die Festsetzung
    der Entschädigung bleibt dem jedesmaligen
    Uebereinkommen überlassen. Jedoch ? sich
    Erbzinsmann ausdrücklich hierdurch verbindlich
    in jeder Erndte auf Veranlassung der Herrschaft
    derselben gegen das im Dorfe übliche Tagelohn
    Handdienste zu leisten, und denselben der
    Herrschaft jedes mal zuvor anzubieten wenn
    sich für ihn andere Arbeit in dafür Zeit fin-
    den sollte.

    § 8
    Erbzinsmann ist gehalten, die allgemeine Dorfs-
    lasten in Betreff der Errichtung neuer und
    der Reparaturen alter Gebäude im Gute
    selbst und in der Mühle, sowie beider ge-
    meinschaftlichen Wiesengraben = Aufräumung
    und bei der Ausbesserung der Wiesen-
    dämme und der Bewässerungs Graben
    gleich seinem Nachbaren und ohne Rück-
    sicht auf die ihm eingeräumte Morgen ?
    ?
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von stemuh; 03.08.2022, 21:55.
    Dank und Grüsse, Stefan Muhtz

    suche Muhtz aus Wiesenthal, Krs. Schlawe, Pommern
    suche Last, Behnke aus Parpart, Krs. Schlawe, Pommern
    suche Qualmann, Ahrens,Dellwall, Bull, Rahn aus MV, Klützer Winkel
    suche von Jutrzenka, Wach aus Groß Gustkow, nahe Bütow, Pom.
    Cichosz, Czech aus Parchau, Krs. Karthaus, WPR
  • LutzM
    Erfahrener Benutzer
    • 22.02.2019
    • 3188

    #2
    viel nicht:

    Jedoch ? sich
    Erbzinsmann ausdrücklich hierdurch verbindlich
    in jeder Erndte auf Veranlassung der Herrschaft
    derselben gegen das im Dorfe übliche Tagelohn
    Handdienste zu leisten, und denselben der
    Herrschaft jedes mal zuvor anzubieten wenn
    Herrschaft jedes mal zuvor anzubieten wenn
    sich für ihn andere Arbeit in dafür Zeit fin-
    den sollte.


    § 8
    Erbzinsmann ist gehalten, die allgemeine Dorfs-
    lasten in Antreff der Erwirkung? neuer? und
    der Reparaturen alter Gebäude im Gute
    selbst und der der Mühle, sowie beider ge-
    meinschaftlichen Wiesengraben = Aufräumung
    und bei der Ausbesserung der Wiesen-
    dämme und der Bewässerungs Graben
    gleich drinrm Nachbaren und ohne Rück-
    sicht auf die ihm eingeräumte Morgen ?
    Land
    Lieben Gruß

    Lutz

    --------------
    mein Stammbaum
    suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

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    • Upidor
      Erfahrener Benutzer
      • 10.02.2021
      • 2868

      #3
      §8 … Dorfslasten in Betreff der Errichtung neuer und …

      Kommentar

      • stemuh
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2010
        • 490

        #4
        Ganz herzliches Dankeschön an Upidor und LutzM. Vielen Dank, dass ihr mir geholfen habt. Grüße, Stefan
        Dank und Grüsse, Stefan Muhtz

        suche Muhtz aus Wiesenthal, Krs. Schlawe, Pommern
        suche Last, Behnke aus Parpart, Krs. Schlawe, Pommern
        suche Qualmann, Ahrens,Dellwall, Bull, Rahn aus MV, Klützer Winkel
        suche von Jutrzenka, Wach aus Groß Gustkow, nahe Bütow, Pom.
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