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Nr. 1
Dem Tischler meister Henck, Suplican-
ten, wird auf seine Bitte vom 20. d. M. be-
treffend die Fassung des Entlassungscheins
für seinen Lehrburschen, reszandiert ?: daß
er, da er einmal in die Entlassung seines
Burschen Meyer, so wie auch darin, daß
derselbe einem andern hiesigen Mei-
ster auslernen gewilligt, schuldig sei, dem
Burschen den Entlassungsschein unbedingt zu
ertheilen, indem weder ihm nach dem Amte
die Berechtigung zustehe, dem Burschen
einen neuen Meister aufzudringen.
Jushu Judicii Gewettae. Rostock den 23. Mai 1838
…..
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Liebe Grüße
Friederike
Viele Grüße
Friederike
______________________________________________ Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg __________________________________________________ ____
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