Speyerer Ratsprotokolle 1630 - wer kann die Amtssprache lesen und verstehen?

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  • Seelmis
    Erfahrener Benutzer
    • 18.08.2021
    • 149

    [gelöst] Speyerer Ratsprotokolle 1630 - wer kann die Amtssprache lesen und verstehen?

    Quelle bzw. Art des Textes: Ratsprotokolle Speyer
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1630/31
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Speyer
    Namen um die es sich handeln sollte: Ezechias Meiß


    Hallo liebe Mitforschende,

    ich beschäftige mich seit einer Weile mit dem Stammbaum zu Ezechias Meiß, der ab 1649 Kurpfälzischer Keller auf der Burg Wersau bei Reilingen war. Ich habe Taufen seiner Kinder in Speyer gefunden und einige Einträge zu ihm in den Ratsprotokollen. Und genau die sind sehr schwierig, denn selbst, wenn ich die meisten Wörter lesen kann, kann ich oft nicht verstehen, worum es geht, da viel Latein und Amtssprache dabei ist. Kennt sich von euch jemand damit aus?
    Eine wörtliche Übersetzung wäre nicht nötig, aber ich würde gern verstehen, worum es geht, um zu sehen, ob diese Informationen mich in Bezug auf die Familienforschung irgendwie weiterbringen. Z.B. ist irgendwo Heidelberg erwähnt - aber warum? Und welche Rolle spielte Ezechias Meiß in Speyer, da er ja doch ziemlich oft im Ratsprotokoll erwähnt ist?
    Ich hänge die fraglichen Ausschnitte an; bei 1631-1 geht es um den Eintrag rechts unten. Alle sind von FamilySearch.

    Viele Grüße,
    Simone
    Angehängte Dateien
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15682

    #2
    Zitat von Alter Mansfelder
    ... Erbittet auf Supplikation einen Bescheid für eine citatio ad vitendum (was immer das auch sein mag) ...
    Hallo

    Hier ist ein "citatio ad vivendum" bei einer Erbstreitigkeit erwähnt https://www.arcinsys.niedersachsen.d...ailid=v2596758

    Aber der Begriff muss wohl nichts mit Erbe zu tun haben, sondern bedeutet vielleicht nur "als lebend zu deklarieren" oder so ähnlich
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 21.07.2022, 10:34.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • M_Nagel
      Erfahrener Benutzer
      • 13.10.2020
      • 1963

      #3
      Hallo zusammen,

      Richtig sollte der Ausdruck "citatio ad videndum" heißen.

      ---

      "Videndum jurare testes citiren , ad , einen zur Ver-
      eidung der Zeugen vorladen - damit er mit ansehe , wie die Zeu-
      gen vereidet, wie sie mit dem Zeugeneide beleget werden."


      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von M_Nagel; 21.07.2022, 12:29.
      Schöne Grüße
      Michael

      Kommentar

      • Seelmis
        Erfahrener Benutzer
        • 18.08.2021
        • 149

        #4
        Hallo an alle,

        vielen, vielen Dank für eure tollen Beiträge!

        LG, Simone

        Kommentar

        • Seelmis
          Erfahrener Benutzer
          • 18.08.2021
          • 149

          #5
          Alter Mansfelder, find ich super, was du rausgelesen hast, und das genügt mir völlig! Tausend Dank! Ich hätte noch mehr aus den Ratsprotokollen, zu anderen Personen, falls du dir noch mehr davon antun möchtest. Ich würde mich freuen.
          Die Speyerer Ratsprotokolle sind in der Tat sehr umfangreich und zahlreich, viele mit Indexen, viele leider auch nicht. Man kann sich sehr lange damit beschäftigen.
          Herzliche Grüße, Simone
          Zuletzt geändert von Seelmis; 21.07.2022, 12:27.

          Kommentar

          • Seelmis
            Erfahrener Benutzer
            • 18.08.2021
            • 149

            #6
            Das mache ich, aber vermutlich nicht vor Samstag. Insgesamt habe ich zu vier Personen Einträge aus den Protokollen gesammelt, drei davon gehörten zur Familie Meiß. Das Kelleramt war wohl Familientradition...

            [QUOTE=Alter Mansfelder;1475642]Du kannst gerne noch mehr einstellen, am besten neuen Threads.

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