Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkunde
Jahr, aus dem der Text stammt: 1859
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Köln
Namen um die es sich handeln sollte:
Jahr, aus dem der Text stammt: 1859
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Köln
Namen um die es sich handeln sollte:
Als wir die Heiratsurkunde gemeinsam zu entziffern versuchten, wurden wir an eine Seifenoper erinnert:
ein überaus schreibfreudiger, penibler Standesbeamte, zwei verwitete Eheleute, ein uneheliches Kind und eine Braut, die nicht Schreiben kann.
schwarz = gedruckter Text in der Urkunde
blau = entziffert, unsicher mit (?) bitte Korrektur lesen
rot = war von uns nicht zu entziffern
Im Jahre tausend achthundert neun und fünfzig den siebenzehnten
des Monats Februar, vor mittags zehn Uhr erschienen
vor mir Jacob Rennen, ..... ….. ….. ….. des Oberbürgermeisters als
Beamten des Personenstandes der Oberbürgermeisterei Köln:
1. der Peter Reuter, Witwer von Anna Elisabeth Letschert,
achttunddreissig
Jahre alt, geboren zu Köln, Regierungsbezirk Köln,
Standes Schuster(?), wohnhaft zu Köln,
Regierungsbezirk Köln, groß jähriger Sohn der zu
Köln ….. Eheleute und Tagelöhner Hubert Reuter und Maria
Theresia Herschel.
2. die Catharina Kurth, Witwe von Johann Rehbender,
neunundzwanzig
Jahre alt, geboren zu Köln, Regierungsbezirk Köln,
Standes ohne, wohnhaft zu Köln,
Regierungsbezirk Köln, groß jährige Tochter der zu
Köln ….. ….. Heinrich Kurth und der zu
Düsseldorf ….. ….. Margaretha Winges, …..
Eheleute.
Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen, und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen gesetzlichen Ankündigungen dieser heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Köln Statt gehabt haben, nämlich:
Die erste am sechsten(?) laufenden Monats Februar
und die andere am dreizehnten(?) des nämlichen Monats
daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gesetzlichen Bestimmungen gemäß öffentlich
angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung gewesen ist;
….. …. der Geburtsurkunden der Brautleute, ….. Bräutigams unter dem zwölften März …..
….. und die der Braut unter dem neunundzwanzigsten August
eintausendachthundertfünfundfünzig(?) in der hiesigen Geburts Registratur sich be-
findet; der Sterbeurkunde des Vaters des Bräutigams, …..
undzwanzigsten Februar eintausendachthundertfünfundfünzig(?), der seiner Mutter,
….. unter dem dreiundzwanzigsten(?) März tausendachthundertfünfundzwanzig(?),
jenner des Vaters der Braut, ….. unter dem sechsundzwanzigsten (?)
July tausendachthundert ….. und der des ….. Johann
Rehbender, welcher unter dem drittem März tausendachthundert …..
….. in der hiesigen Sterbe registratur eingetragen ist; ….. ….. ….. ….. ….. …..
….. Urkunden ….. ….. ….. Strebeurkunde der genannten Ehefrau des Bräutigams
….. der Mutter der Braut und sodann auf die ….. ….. …..
….. der Brautleute gemeinsam, daß ihre Großeltern ebenfalls tot, deren Sterbe
Urkunden aber unmöglich zu beschaffen seien, ….. ….. ….. der Braut …..,
daß die abweichendenden Namen „Wingen“ und „Winges“, ….. ….. ….. ….. …..,
in der ….. ihrer Mutter(?) ….. sein und nachdem die untengenannten Zeugen
….. ….. daß ihnen diese von den Brautleuten angegebenen Um-
stände bekannt seien,
habe ich, um jenen Gesuche zu willfahren, nachdem ich die ….. Urkunden
so wie ich auch das sechste Kapitel des vom Ehestande han-
delnden Titels des Bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen hatte, hierauf den benannten
Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten?
Da nun jeder von den Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im
Namen des Gesetzes, daß
Peter Reuter und Catharina Kurth
Hierdurch miteinander gesetzlich verheirathet sind.
Sofort haben beide erklärt, hiermit als ihren gemeinsamen Sohn als Kind anzuerkennen,
welches von der Braut ….. am ….. August vorherigen Jahres geboren worden
und in der hiesigen Geburts Registratur besagten Jahres auf den Namen der Mutter mit dem
Vornamen Bernhard eingeschrieben sei.
Also verhandelt in der Gegenwart des Carl Breier, achtunddreissig
Jahre alt, Standes …..
wohnhaft zu Köln welcher Bekannter der neuen Ehegatten,
des Bernard Hild, achtunddreissig Jahre alt,
Standes ….. wohnhaft zu Köln welcher
Bekannter der neuen Ehegatten, des Johann Nettesheim, zweiund-
zwanzig Jahre alt, Standes …..
wohnhaft zu Köln welcher Bekannter der neuen Ehegatten,
und des Franz Bettenhaufen, neunundzwanzig Jahre alt,
Standes ….. wohnhaft zu Köln,
welcher Bekannter der neuen Ehegatten zu sein erklärte, und wurde nach geschehener Vor-
lesung und Genehmigung gegenwärtige Urkunde unterzeichnet von mir dem Personenstands-
beamten, der neuen Ehegatten und der Zeugen; die neue Ehegattin erklärte, Schreibens unkundig zu
sein. ….. ….. ….. ….. wird genehmigt.
Wie immer Danke vorab für Eure Hilfe!
Matthes
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