Lesehilfe Ungwöhnliche Heiratsurkunde aus Köln 1859

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  • Matthes-GE
    Erfahrener Benutzer
    • 14.06.2022
    • 147

    [gelöst] Lesehilfe Ungwöhnliche Heiratsurkunde aus Köln 1859

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsurkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1859
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Köln
    Namen um die es sich handeln sollte:

    Als wir die Heiratsurkunde gemeinsam zu entziffern versuchten, wurden wir an eine Seifenoper erinnert:
    ein überaus schreibfreudiger, penibler Standesbeamte, zwei verwitete Eheleute, ein uneheliches Kind und eine Braut, die nicht Schreiben kann.

    schwarz = gedruckter Text in der Urkunde
    blau = entziffert, unsicher mit (?) bitte Korrektur lesen
    rot = war von uns nicht zu entziffern

    Im Jahre tausend achthundert neun und fünfzig den siebenzehnten
    des Monats Februar, vor mittags zehn Uhr erschienen
    vor mir Jacob Rennen, ..... ….. ….. ….. des Oberbürgermeisters als
    Beamten des Personenstandes der Oberbürgermeisterei Köln:
    1. der Peter Reuter, Witwer von Anna Elisabeth Letschert,
    achttunddreissig
    Jahre alt, geboren zu Köln, Regierungsbezirk Köln,
    Standes Schuster(?), wohnhaft zu Köln,
    Regierungsbezirk Köln, groß jähriger Sohn der zu
    Köln ….. Eheleute und Tagelöhner Hubert Reuter und Maria
    Theresia Herschel.
    2. die Catharina Kurth, Witwe von Johann Rehbender,
    neunundzwanzig
    Jahre alt, geboren zu Köln, Regierungsbezirk Köln,
    Standes ohne, wohnhaft zu Köln,
    Regierungsbezirk Köln, groß jährige Tochter der zu
    Köln ….. ….. Heinrich Kurth und der zu
    Düsseldorf ….. ….. Margaretha Winges, …..
    Eheleute.
    Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen, und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen gesetzlichen Ankündigungen dieser heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Köln Statt gehabt haben, nämlich:
    Die erste am sechsten(?) laufenden Monats Februar
    und die andere am dreizehnten(?) des nämlichen Monats
    daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gesetzlichen Bestimmungen gemäß öffentlich
    angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung gewesen ist;
    ….. …. der Geburtsurkunden der Brautleute, ….. Bräutigams unter dem zwölften März …..
    ….. und die der Braut unter dem neunundzwanzigsten August
    eintausendachthundertfünfundfünzig(?) in der hiesigen Geburts Registratur sich be-
    findet; der Sterbeurkunde des Vaters des Bräutigams, …..
    undzwanzigsten Februar eintausendachthundertfünfundfünzig(?), der seiner Mutter,
    ….. unter dem dreiundzwanzigsten(?) März tausendachthundertfünfundzwanzig(?),
    jenner des Vaters der Braut, ….. unter dem sechsundzwanzigsten (?)
    July tausendachthundert ….. und der des ….. Johann
    Rehbender, welcher unter dem drittem März tausendachthundert …..
    ….. in der hiesigen Sterbe registratur eingetragen ist; ….. ….. ….. ….. ….. …..
    ….. Urkunden ….. ….. ….. Strebeurkunde der genannten Ehefrau des Bräutigams
    ….. der Mutter der Braut und sodann auf die ….. ….. …..
    ….. der Brautleute gemeinsam, daß ihre Großeltern ebenfalls tot, deren Sterbe
    Urkunden aber unmöglich zu beschaffen seien, ….. ….. ….. der Braut …..,
    daß die abweichendenden Namen „Wingen“ und „Winges“, ….. ….. ….. ….. …..,
    in der ….. ihrer Mutter(?) ….. sein und nachdem die untengenannten Zeugen
    ….. ….. daß ihnen diese von den Brautleuten angegebenen Um-
    stände bekannt seien,
    habe ich, um jenen Gesuche zu willfahren, nachdem ich die ….. Urkunden
    so wie ich auch das sechste Kapitel des vom Ehestande han-
    delnden Titels des Bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen hatte, hierauf den benannten
    Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten?
    Da nun jeder von den Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im
    Namen des Gesetzes, daß
    Peter Reuter und Catharina Kurth
    Hierdurch miteinander gesetzlich verheirathet sind.
    Sofort haben beide erklärt, hiermit als ihren gemeinsamen Sohn als Kind anzuerkennen,
    welches von der Braut ….. am ….. August vorherigen Jahres geboren worden
    und in der hiesigen Geburts Registratur besagten Jahres auf den Namen der Mutter mit dem
    Vornamen Bernhard eingeschrieben sei.
    Also verhandelt in der Gegenwart des Carl Breier, achtunddreissig
    Jahre alt, Standes …..
    wohnhaft zu Köln welcher Bekannter der neuen Ehegatten,
    des Bernard Hild, achtunddreissig Jahre alt,
    Standes ….. wohnhaft zu Köln welcher
    Bekannter der neuen Ehegatten, des Johann Nettesheim, zweiund-
    zwanzig Jahre alt, Standes …..
    wohnhaft zu Köln welcher Bekannter der neuen Ehegatten,
    und des Franz Bettenhaufen, neunundzwanzig Jahre alt,
    Standes ….. wohnhaft zu Köln,
    welcher Bekannter der neuen Ehegatten zu sein erklärte, und wurde nach geschehener Vor-
    lesung und Genehmigung gegenwärtige Urkunde unterzeichnet von mir dem Personenstands-
    beamten, der neuen Ehegatten und der Zeugen; die neue Ehegattin erklärte, Schreibens unkundig zu
    sein. ….. ….. ….. ….. wird genehmigt.


    Wie immer Danke vorab für Eure Hilfe!
    Matthes
    Angehängte Dateien
  • Wolfg. G. Fischer
    Erfahrener Benutzer
    • 18.06.2007
    • 5362

    #2
    Hallo Matthes,

    ich lese:

    "Im Jahre tausend achthundert neun und fünfzig den siebenzehnten
    des Monats Februar, vor mittags zehn Uhr erschienen
    vor mir Jacob Rennen, ersten Beigeordneten, in Abwesenheit des Oberbürgermeisters als
    Beamten des Personenstandes der Oberbürgermeisterei Köln:
    1. der Peter Reuter, Witwer von Anna Elisabeth Letschert,
    achttunddreissig
    Jahre alt, geboren zu Köln, Regierungsbezirk Köln,
    Standes Schuster, wohnhaft zu Köln,
    Regierungsbezirk Köln, großjähriger Sohn der zu
    Köln verlebten Eheleute und Taglöhner Hubert Reuter und Maria
    Theresia Herschel.
    2. die Catharina Kurth, Witwe von Johann Rehbender,
    neunundzwanzig
    Jahre alt, geboren zu Köln, Regierungsbezirk Köln,
    Standes ohne, wohnhaft zu Köln,
    Regierungsbezirk Köln, großjährige Tochter der zu
    Köln verlebten SeidenwebersHeinrich Kurth und der zu
    Düsseldorf geschäftlos verlebtenMargaretha Winges, gewesene
    Eheleute.

    Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen, und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen gesetzlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Köln Statt gehabt haben, nämlich:
    Die erste am sechsten laufenden Monats Februar
    und die andere am dreizehnten des nämlichen Monats
    daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gesetzlichen Bestimmungen gemäß öffentlich
    angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung gewesen ist;
    auf Einsicht der Geburtsurkunden der Brautleute, wovon die des Bräutigams unter dem zwölften May(!) tausendachthundertzwanzig
    und die der Braut unter dem neunundzwanzigsten August
    eintausendachthundertneunundzwanzig in den(!) hiesigen Geburts- Registern(!) sich be-
    findet; der Sterbeurkunde des Vaters des Bräutigams, welche sich unter dem acht-
    undzwanzigsten Februar eintausendachthundertsechsundfünzig(!), der seiner Mutter,
    welche unter dem dreiundzwanzigsten März tausendachthundertfünfundzwanzig,
    jener des Vaters der Braut, welche unter dem sechsundzwanzigsten
    Julii tausendachthundertneunundvierzig und der des genannten Johann
    Rehbender, welcher unter dem dritten März tausendachthundert sechsundfünfzig

    (Wiederholung des Wortes fünfzig)in den hiesigen Sterberegistern eingetragen ist; ferner auf Einsicht der gegenwär-
    tigen Urkunden als Belege genommenen Sterbeurkunden der genannten Ehefrau des Bräutigams
    sowie der Mutter der Braut und sodann auch die eidesstattliche Versicherung so-
    wohl der Brautleute gemeinsam, daß ihre Großeltern ebenfalls tot, deren Sterbe-
    Urkunden aber unmöglich zu beschaffen seien, als auch seitens der Braut insbesondere,
    daß die abweichendenden Namen „Wingen“ und „Winges“, wovonletzterer der richtige sei,
    in der Person ihrer Mutter identischseien(!) und nachdem die untengenannten Zeugen
    eidesstattlich versichert, daß ihnen diese von den Brautleuten angegebenen Um-
    stände bekannt seien,
    habe ich, um jenen Gesuche zu willfahren, nachdem ich die vorbezeichneten Urkunden
    so wie ich auch das sechste Kapitel des vom Ehestande han-
    delnden Titels des Bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen hatte, hierauf den benannten
    Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten?

    Da nun jeder von den Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im
    Namen des Gesetzes, daß
    Peter Reuter und Catharina Kurth
    Hierdurch miteinander gesetzlich verheirathet sind.

    Sofort haben beide erklärt, hiermit als ihren gemeinsamen Sohn als Kind anzuerkennen,
    welches von der Braut dahier am vierzehnten August vorigen(!) Jahres geboren worden
    und in den hiesigen Geburts Registern besagten Jahres auf den Namen der Mutter mit dem
    Vornamen Bernhard eingeschrieben sei.

    Also verhandelt in der Gegenwart des Carl Breier, achtunddreißig
    Jahre alt, Standes Schreiber,
    wohnhaft zu Köln, welcher Bekannter der neuen Ehegatten,
    des Bernard Hild, achtunddreißig Jahre alt,
    Standes Schuster, wohnhaft zu Köln, welcher
    Bekannter der neuen Ehegatten, des Johann Nettesheim, zweiund-
    vierzig(!) Jahre alt, Standes Schuster,
    wohnhaft zu Köln welcher Bekannter der neuen Ehegatten,
    und des Franz Bettenhausen(!), neunundvierzig(!) Jahre alt,
    Standes Pumpenmacher, wohnhaft zu Köln,
    welcher Bekannter der neuen Ehegatten zu sein erklärte, und wurde nach geschehener Vor-
    lesung und Genehmigung gegenwärtige Urkunde unterzeichnet von mir dem Personenstands-
    beamten, der neuen Ehegatten und der Zeugen; die neue Ehegattin erklärte, Schreibens unkundig zu
    sein. Die Löschung eines Druckwortes wird genehmigt.

    Peter Reuter
    Bernhard Hild Carl Breier
    Frantz Bettenhausen
    John Nettesheim"


    Mit besten Grüßen
    Wolfgang
    Zuletzt geändert von Wolfg. G. Fischer; 12.07.2022, 20:12.

    Kommentar

    • Scriptoria
      Erfahrener Benutzer
      • 16.11.2017
      • 3109

      #3
      Hallo,
      die erste Seite.


      Im Jahre tausend achthundert neun und fünfzig den siebenzehnten
      des Monats Februar, vor mittags zehn Uhr erschienen
      vor mir Jacob Rennen, erster Beigeordneter des Oberbürgermeisters als
      Beamten des Personenstandes der Oberbürgermeisterei Köln:
      1. der Peter Reuter, Witwer von Anna Elisabeth Letschert,
      achttunddreissig
      Jahre alt, geboren zu Köln, Regierungsbezirk Köln,
      Standes Schuster, wohnhaft zu Köln,
      Regierungsbezirk Köln, groß jähriger Sohn der zu
      Köln verlebten Eheleute und Tagelöhner Hubert Reuter und Maria
      Theresia Herschel.
      2. die Catharina Kurth, Witwe von Johann Rehbender,
      neunundzwanzig
      Jahre alt, geboren zu Köln, Regierungsbezirk Köln,
      Standes ohne, wohnhaft zu Köln,
      Regierungsbezirk Köln, groß jährige Tochter des zu
      Köln verlebten Seidenwebers Heinrich Kurth und der zu
      Düsseldorf geschäftslos verlebten Margaretha Winges, gewesene
      Eheleute.
      Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen, und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen gesetzlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Köln Statt gehabt haben, nämlich:
      Die erste am sechsten laufenden Monats Februar
      und die andere am dreizehnten des nämlichen Monats
      daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gesetzlichen Bestimmungen gemäß öffentlich
      angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung gewesen ist;
      auf Einsicht der Geburtsurkunden der Brautleute, wovon die des Bräutigams unter dem zwölften May tausenacht-
      hundertzwanzig und die der Braut unter dem neun und zwanzigsten August
      tausendachthundertneun und zwanzig in den hiesigen Geburths-Registern sich be-
      findet; der Sterbeurkunde des Vaters des Bräutigams, welche unter dem acht-
      und zwanzigsten Februar tausend achthundertsechsund fünzig, der seiner Mutter,
      welche unter dem dreiund zwanzigsten März tausend achthundertfünfundzwan-
      zig, jener des Vaters der Braut, welche unter dem sechsund zwanzigsten
      July tausend achthundertneun und vierzig der des genannten Johann
      Rehbender, welche unter dem drittem März tausendachthundertsechs und
      fünfzig

      Gruß
      Scriptoria

      Kommentar

      • benangel
        Erfahrener Benutzer
        • 09.08.2018
        • 4696

        #4
        Hallo,

        hier mal ein Teil:

        fünfzig in den hiesigen Sterbe Registern eingetragen ist; ferner auf Einsicht der zu gegenwär-
        tigen Urkunden als Beläge genommenen Strebeurkunden der genannten Ehefrau des Bräu-
        tigams sowie der Mutter der Braut und sodann auf die eidesstattliche Versicherung so-
        mahl der Brautleute gemeinsam, daß ihre Großeltern ebenfalls tot, deren Sterbe
        Urkunden aber unmöglich zu beschaffen seien, als auch seitens der Braut insbesondere,
        daß die abweichendenden Namen „Wingen“ und „Winges“, wovon letzterer der richtige sei,
        in der Person ihrer Mutter identisch seien und nachdem die untengenannten Zeugen
        eidesstattlich versichert, daß ihnen diese von den Brautleuten angegebenen Um-
        stände bekannt seien,


        Sofort haben beide erklärt, hiermit als ihren gemeinsamen Sohn das Kind anzuerkennen,
        welches von der Braut dahier am vierzehnten August vorrigen Jahres geboren worden
        und in den hiesigen Geburts Registern besagten Jahres auf den Namen der Mutter
        mit dem Vornamen Bernhard eingeschrieben sei.
        Zuletzt geändert von benangel; 12.07.2022, 20:01.
        Gruß
        Bernd

        Kommentar

        • Upidor
          Erfahrener Benutzer
          • 10.02.2021
          • 2879

          #5
          fünfzig in den hiesigen Sterbe-Registern eingetragen ist; fernerauf Einsicht der zu gegenwär-
          tigerUrkunden als Beläge genommenen Strebeurkunden der genannten Ehefrau des Bräu-
          tigams sowieder Mutter der Braut und sodann auf die eidestattliche Versicherung so-
          mahlder Brautleute gemeinsam, daß ihre Großeltern ebenfalls todt, deren Sterbe-
          Urkunden aber unmöglich zu beschaffen seien, als auch seitens der Braut insbesondere,
          daß die abweichenden Namen „Wingen“ und „Winges“, wovon letzterer der richtige sei,
          in der Personihrer Mutter identisch sein und nachdem die untengenannten Zeugen
          eidestattlich versichert, daß ihnen diese von den Brautleuten angegebenen Um-
          stände bekannt seien,
          habe ich, um jenen Gesuche zu willfahren, nachdem ich die vorbezeichnetenUrkunden
          so wie ich auch das sechste Kapitel des vom Ehestande han-
          delnden Titels des Bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen hatte, hierauf den benannten
          Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten?
          Da nun jeder von den Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im
          Namen des Gesetzes, daß
          Peter Reuter und Catharina Kurth
          Hierdurch miteinander gesetzlich verheirathet sind.
          Sofort haben beide erklärt, hiermit als ihren gemeinsamen Sohn als Kind anzuerkennen,
          welches von der Braut dahier am vierzehnten August vorherigen Jahres geboren worden
          und in der hiesigen Geburts-Registratur besagten Jahres auf den Namen der Mutter mit dem
          Vornamen Bernhard eingeschrieben sei.
          Also verhandelt in der Gegenwart des Carl Breier, achtunddreißig
          Jahre alt, Standes Schreiber
          wohnhaft zu Köln welcher Bekannter der neuen Ehegatten,
          des Bernard Hild, achtunddreißigJahre alt,
          Standes Schuster wohnhaft zu Köln welcher
          Bekannter der neuen Ehegatten, des Johann Nettesheim, zweiund-
          vierzigJahre alt, Standes Schuster
          wohnhaft zu Köln welcher Bekannter der neuen Ehegatten,
          und des Franz Bettenhaufen, neunundvierzigJahre alt,
          Standes Pumpenmacherwohnhaft zu Köln,
          welcher Bekannter der neuen Ehegatten zu sein erklärte, und wurde nach geschehener Vor-
          lesung und Genehmigung gegenwärtige Urkunde unterzeichnet von mir dem Personenstands-
          beamten, dem neuen Ehegatten und den Zeugen; die neue Ehegattin erklärte Schreibens unkundig zu sein. Die Löschung eines Druckwertes wird genehmigt.
          Zuletzt geändert von Upidor; 12.07.2022, 20:08.

          Kommentar

          • Matthes-GE
            Erfahrener Benutzer
            • 14.06.2022
            • 147

            #6
            Vielen Dank an Euch alle!
            Und wieder habe ich etwas gelernt: den Begriff "verlebten" den kannte ich auch noch nicht.
            Matthes

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