Erbitte Lese- und Verständnishilfe: Traueintrag von 1789

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7432

    [ungelöst] Erbitte Lese- und Verständnishilfe: Traueintrag von 1789

    Quelle bzw. Art des Textes: Traueintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1789
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Ahlshausen


    Hallo zusammen!

    Der nachstehende Text ist eigentlich nicht allzu schwierig zu lesen. Ich benötige im Wesentlichen nur eine Rückversicherung bei den Bezeichnungen für die Währungseinheiten. Wie lautet die korrekte Abkürzung für die Transkription?

    Johann Ernst Muller, ein angehender hiesiger
    Ackermann und Gastwirth, des zu Wiershausen ver=
    storbenen Kothsaßen Johann Christian Mullers
    und Hanne Dorothee Hoyer ehelicher Sohn,
    ist mit Dorothee Christiane Hagerodt, des allhier
    verstorbenen Gastwirths und Ackermanns An-
    dreas Christian Hagerodts nachgelaßener
    Witwe, geborne Goerges, Feria IIda Pentecostes
    et Festo Trinitatis proclamiret und darauf d(en). 9ten
    Junius Nachmittages um 2 Uhr, nach erhaltener
    Concession von Hochfürst(lichem). Consistorio, wofür dem=
    selben 4 (Reichstaler?) dem Waisenhause zu Holzminden
    aber 1 (Reichstaler?) 8 Gutegroschen bezahlet sind, im Hause copuliret.

    Interessanter ist die Frage, ob es üblich war, eine Gebühr für die Erlaubnis des Konsistoriums zu bezahlen. Und weswegen musste das Konsitorium überhaupt zustimmen? Soweit mir bekannt ist, waren die Brautleute nicht miteinander verwandt.

    Die allerspannendste Frage aber ist, warum die Witwe fast acht Jahre nach dem Tode ihres ersten Ehemannes hat verstreichen lassen, bevor sie erneut geheiratet hat. Es gab einige teils noch sehr kleine Kinder. So etwas habe ich noch nie gesehen.

    Vielen Dank für Eure Hilfe und Eure Ideen und viele Grüße
    consanguineus
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  • mawoi
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2014
    • 4049

    #2
    Hallo Consanguineus,
    die Währungseinheiten lese ich wie du.
    Vielleicht mussten Gebühren entrichtet werden, weil die

    Zeremonie nicht öffentlich, sondern im Hause privat vollzogen wurde?


    VG
    mawoi

    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 7432

      #3
      Hallo mawoi,

      na klar, das wird die Erklärung sein. Hab vielen Dank dafür! Mich würde der Gebührenkatalog des Konsistoriums in Braunschweig mal interessieren...

      Viele Grüße
      consanguineus
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