Testament von 1796 aus Stralsund

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Scriptoria
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2017
    • 3121

    #16
    Bild 5


    Daß der hiesige Bürger und Schwerdfeger
    Benjamin Schmaltz zwar bettlägerig und krank
    jedoch bey völliger Vernunft in meiner und vor
    mitunterschriebenen Zeugen Gegenwart decla-
    riert, daß das auf diese Bogen geschriebene
    Testament, welches ich ihm vorher vorgelesen
    seynem wahren Willen gemäß abgefasset sey,
    ferner daß derselbe hierauf solches sowohl als
    die sämtlichen E[hrsamen]? Zeugen eigenständig unter-
    schrieben, ihre Pethschaften (= Siegelstempel) aber durch mich
    beydrucken lassen, und daß daraufsteht?
    m… et sigilla in meiner und der undt
    unterschriebenen Instruments Zeugen Gegenwart
    recognoscieret und richtig befunden, auf daß
    dieser
    Zuletzt geändert von Scriptoria; 15.06.2022, 12:49. Grund: Bildzählung geändert Pethschaft geändert

    Kommentar

    • Scriptoria
      Erfahrener Benutzer
      • 16.11.2017
      • 3121

      #17
      Hallo Daniel,

      das ist der letzte Teil. Mein Latein ist schon zu rostig, die Profis machen das besser. Entsprechende Stellen und auch die juristischen Wendungen kannst du dort erfragen. Wahrscheinlich löst das auch hier noch jemand.



      Bild 6
      dieser … testandi uno …
      … nullo alio … …
      geschafen? solches alles habe hierdurch
      ratione officii? mei publici attestieren
      und documentieren wollen.
      Actum Secundä? in der Wohnstube
      des Testori am 16ten May 1795.
      Nachmittags zwischen 5 und 7 Uhr.
      In fidem
      … Testamento
      … …
      Eschfritz?
      … Notarier …
      … … …

      Jacob Friedrich Brünslow
      als Irstrament Zeuge

      Johann Balthaser Roose
      als Instrumet Zeuge

      Rechter Teil des Bildes:
      Lateinischer Text

      Hierinn ein letzter Wille
      des hiesigen Bürgers und
      Schwerdtfegers Benjamin
      Schmaltz errichtet zu
      Stralsund am 16ten May
      1795





      Grüße
      Scriptoria
      Zuletzt geändert von Scriptoria; 15.06.2022, 10:23. Grund: Bildzählung geändert

      Kommentar

      • Scriptoria
        Erfahrener Benutzer
        • 16.11.2017
        • 3121

        #18
        Geänderte Bildnummerierung

        Die Bildzählungen habe ich an die Nummerierung in den Scans angepasst, ich hatte sie vorher einfach durchgezählt.
        Scan 2 und 3 sind identisch.

        Die Bildzählung ist jetzt: 3, 4, 5 und 6.
        Gruß
        Scriptoria
        Zuletzt geändert von Scriptoria; 15.06.2022, 10:52.

        Kommentar

        • Daniel84
          Erfahrener Benutzer
          • 04.02.2022
          • 239

          #19
          Ich habe eure Transskripte mal zu einer Version zusammengesetzt. Vielen Dank für all eure Mühe. Ich kann euch gar nicht sagen, wie dankbar ich bin, dass sich noch Menschen für andere die Mühe machen, ohne Erwartungshaltung. Ich schätze das sehr!

          Könntet ihr vielleicht erläutern was so interessant ist an der selbstbeschreibenden Tätigkeit unter den Zeugenunterschriften? Da steht doch nur als erbetener Zeuge? Vielleicht bedenke ich ja hierbei etwas nicht.

          War es üblich, dass jeder zu Ende des 18Jhd. ein Testament aufsetzt? Ich habe sowas bisher in meiner Forschung noch nie gefunden.

          Was ist das denn für ein Siegel neben Benjamin Schmaltz? Finde ich sehr interessant, da dies ja auch noch mein Nachname ist.


          Also nochmals vielen Dank an Alle,
          hier die zusammengesetzte Version:

          148

          1798
          Testamentum
          des Schwerdtfegers B. Schmalz
          errichtet den 16ten May
          1795


          Im Namen Gottes
          Da ich Benjamin Schmaltz Bürger und Schwerdfeger
          alhier, seit Jahr und Tag hir auf dem Krankenbette gelegen
          und keine Besserung zur Gesundung verspüre: so habe ich wohl nicht
          anders zu erwarten als daß meine gegenwärtige Krankheit ein
          Ruf? zu einem besseren Leben seyn wird, und bin daher entschlossen
          bey annoch gottlob völligem Verstande mein Haus zu bestellen
          und freywillig und ungezwungen durch gegenwärtige Dispo-
          sition festzusetzen, wie es nach meinem Gott gebe seligen Ableben
          mit meinem zeitlichen Nachlasse gehalten werden solle
          1. Zuerst sage ich dem grundgütigen Gott für alle mir
          auf diese Welt erzeigte Wohlthaten meinen demüthigsten
          Dank und emphehle mich seiner frommen Liebe in Zeit und
          Ewigkeit.
          2. Zu Stegen und Wegen vermache ich 32 Reichstaler? und an die
          wahren? Armen zu St. Johannis auch 32 Reichstaler? als welche beide
          Legata nach meinem seel. Ableben von meinen Erben
          sofort zu entrichten sind.
          3. Meiner jetzigen Ehefrau Maria Louisa Seedorff
          praelegiere ich das in meiner Wohnstube stehende Schapp (= Schrank), so
          unten und oben mit einer Thüre versehen, und mit allen
          darin zur Zeit meines seel. Absterbens sich befindenden
          fertigen und unfertigen Waaren, eingleichen alle zu
          zu meinem Metier gehörigen Geräthschaften und
          Werckzeugen, nichts davon ausgenommen, damit sie
          damit sie im Stande sey, meine Profession fortzusetzen und sich und
          ihre drey unmündigen Kindern den nöthigen Unterhalt
          zu verschaffen, auch praeclegiere ich derselben …funfzig R[eichs]th[aler] in 2? geg..?
          zu gleichem Behuf?.
          4. Zu Erben meines übrigen ganzen Nachlasses
          [Einschub vom Rand:
          jedoch nach
          Abzug der
          in §? 2.3. et 6.
          gedachten Legate
          und Prälegate],
          er
          bestehe, worin er wolle, er sey beweglich oder unbeweglich
          aber setze ich ein:
          1 meine jetzige Ehefrau, gebohrne Maria Louisa Seedorff
          2 meine in der ersten Ehe mit Regina Dorothea Seedorff
          erzeugten fünf Kinder, nahmentlich
          a) Johann Benjamin Schmaltz,
          b) Regina Dorothea Schmaltz, verehelichte Frick,
          c) Anna Catharina Schmaltz,
          d) Anna Juliana Schmaltz,
          e) Christian Nicolaus Schmaltz
          3 meine in der zweiten Ehe mit meiner jetzigen Ehefrau
          gebohrne Maria Louisa Seedorff erzielten drey Kinder, nahmentlich
          a) Gottfried Christoph Schmaltz
          b) Maria Margaretha Schmaltz
          c) Regina Rebecca Schmaltz
          also und dergestalt, daß solcher unter ihnen allen zu
          gleichen Theilen vertheilet werden soll. Solten aber
          einer oder mehrere meiner vorerwehnten Kinder vor
          mir


          nach Gottes Willen aus dieser Welt gehen
          und eheliche Leibeserben hinterlaßen, so sollen selbige
          ihnen hirdurch substituiret seyn.
          5) Wenn mein ältester Sohn erster Ehe Johann
          Benjamin Schmaltz nach dem Waisengerichtlichen Anspruchs
          Protokoll nur Fünfzig Reichsthaler an Mütterlichen haben soll,
          nach eben diesem Tretoria(?) aber bereits Einhundert und dreyzehn
          Reichsthaler drey und dreißig Schillinge von mir empfangen hat;
          so sollen ihm die zuviel erhaltenen drey und sechszig Reichs-
          thaler drey und dreißig Schillinge auf die künftig(?) ihm
          anfallende väterliche Erbschaft abgerechnet und meinen
          übrigen sämtlichen eingesetzten Erben jure a doreshoendi(?)
          zu Theil werden.
          6. Meinem mit meiner jetzigen Ehefrau Maria Louisa
          Seedorff vor vollzogener Ehe erzeugten Sohn Carl Friedrich Schmaltz
          vermache ich fünf und zwanzig Reichst[haler] in …, und sollte meine
          erwehnte Ehefrau Maria Louisa Seedorff Genüge haben, mein
          jetziges Wohnhaus eigenthümlich zu besitzen, so soll sie vor allen
          andern die Nächstigkeit dazu haben und berechtiget seyn, solches
          für Eintausend Reichsthaler in … anzunehmen und zu behalten.
          Mein übriges Mobiliar Vermögen aber, wovon jedoch auszunehmen
          a zwey Wand ( vgl. Willen Pkt 7) Betten, jedes bestehend aus ein Ober, ein Unterbett
          ein Pfühl und zwei Küssen, als welche ich meinen beiden
          Töchtern Anna Catharina Schmaltz und Anna Juliana Schmaltz
          voraus vermache und
          b das Ehebette bestehend aus 1 Ober zwey Unterbetten
          2 Pfühlen und 2 Küssen samt der Bettstelle mit den rothen Gardienen
          als welches meine jetzige Ehefrau voraus haben soll,
          es bestehe sonsten, worin es wolle, soll per modum
          auctionae ( = durch eine Versteigerung) versilbert (= verkauft) werden
          7. Sollte wieder Verhoffen einer oder anderer von meinen einge-
          setzten Erben
          [Einschub Randbemerkung:
          oder auch mein
          vorbenan-
          ter Sohn Carl
          Friedrich Schmaltz]
          mit dieser meiner Disposition nicht zufrieden seyn, und
          es sich beikommen lassen, diesen meinen wohl überlegten Willen überhaupt
          oder auch nur in einem einzigen Puncte anzufechten, so sollen
          der oder dieselben usque ad legitimam, als worin ich sie titulo
          institutionis honorabili hindurch zu Erben einsetze, enterbt seyn.
          8)Würde mein älester Sohn Johann Benjamin Schmaltz
          ein Anfechter dieses meines Testaments seyn, uns alß dadurch
          bis auf den Pflichttheil enterbt werden, so sollen ihm ebenfalls
          die in 8.5. gedachten Dreyund sechzig Reichsthaler und drey und
          dreißig Schillinge hierauf abgerechnet werden.
          9) Alle übrigen aber, sie mögen seyn, wer, und heißen, wie
          sie wollen, die sich als meine nächsten Erben zeugen lassen
          mögten, sollen nach Vorschrift des Lübschen Rechts mit Acht
          Schillingen und vier Pfenningen abgefunden werden.
          10) würde dieser mein letzter Wille einiger Mängel
          wegen nicht als zierliches Testament bestehen können,
          so will ich doch, daß solches als ein testamentum minus solenne
          testamentum parentum interliberos Codicill Fideicommiß


          Schenkung auf den Todesfall oder unter den Lebendigen, oder als ein
          anderer letzter Wille bestehen, und in seiner Kraft und Würde
          erhalten werden soll, weshalb ich denn auch Einen Hochwohlgebohrnen
          und hochweisen Rath dieser Stadt demüthigst ersucht haben will
          mit Nachdruck darüber zu halten, daß dieser mein letzter
          Wille in allen Stücken auf das genaueste erfüllet werde
          Dessen zur Urkunde habe ich dieses mein Testament in
          Gegenwart der von mir erbetenen sieben Zeugen eigen-
          händig unterschrieben und untersiegelt von dem requirierten
          Notario aber darüber gehörig instrumentieren? lassen.
          So geschehen zu Stralsund am Sechszehnten May
          im Jahr Christi Eintausend, Siebenhundert und fünf und Neunzig.

          Linke Seite
          Johann Christoph Pagenkopf
          als erbetener Zeuge

          Theodor Hellgren
          als erbetener Zeuge

          Johann Joachim Baehr
          als erbetener Zeuge

          Jacob Friderich Brünslow
          als erbetener Zeuge

          Rechte Seite
          Benjamin Schmaltz

          Jacob Christoffer Kelck?
          als erbener zeug

          Casper Erdmann Peters
          als erbetener Zeuge

          Johann Balthaser Roose?
          als gebitner Zeuge

          Daß der hiesige Bürger und Schwerdfeger
          Benjamin Schmaltz zwar bettlägerig und krank
          jedoch bey völliger Vernunft in meiner und vor
          mitunterschriebenen Zeugen Gegenwart decla-
          riert, daß das auf diese Bogen geschriebene
          Testament, welches ich ihm vorher vorgelesen
          seynem wahren Willen gemäß abgefasset sey,
          ferner daß derselbe hierauf solches sowohl als
          die sämtlichen E[hrsamen]? Zeugen eigenständig unter-
          schrieben, ihre Pathschaften? aber durch mich
          beydrucken lassen, und daß daraufsteht?
          m… et sigilla in meiner und der undt
          unterschriebenen Instruments Zeugen Gegenwart
          recognoscieret und richtig befunden, auf daß


          dieser … testandi uno …
          … nullo alio … …
          geschafen? solches alles habe hierdurch
          ratione officii? mei publici attestieren
          und documentieren wollen.
          Actum Secundä? in der Wohnstube
          des Testori am 16ten May 1795.
          Nachmittags zwischen 5 und 7 Uhr.
          In fidem
          … Testamento
          … …
          Eschfritz?
          … Notarier …
          … … …

          Jacob Friedrich Brünslow
          als Irstrament Zeuge

          Johann Balthaser Roose
          als Instrumet Zeuge

          Rechter Teil des Bildes:
          Lateinischer Text

          Hierinn ein letzter Wille
          des hiesigen Bürgers und
          Schwerdtfegers Benjamin
          Schmaltz errichtet zu
          Stralsund am 16ten May
          1795

          Kommentar

          • Scriptoria
            Erfahrener Benutzer
            • 16.11.2017
            • 3121

            #20
            Die Zeugenunterschriften zeigen, wie die verschiedenen Personen meinten, dass ihre Tätigkeit geschrieben wird. Man hört sie quasi sprechen.
            Z.B. der erbetene Zeuge Johann Balthaser Roose als "gebitner" Zeuge.
            Es ist nur ein kleiner Hinweis, für deine Forschungen nicht wichtig.

            Die Siegel sind ja nicht gut zu erkennen, aber ich vermute, dass es das persönliche Siegel von Benjamin Schmaltz ist.

            Gruß
            Scriptoria


            Etwas zum Begriff:

            Instrumentszeugen sind Zeugen bei einer Beurkundung.

            Hier Brünslow und Roose.


            Zitat von Daniel84 Beitrag anzeigen
            Könntet ihr vielleicht erläutern was so interessant ist an der selbstbeschreibenden Tätigkeit unter den Zeugenunterschriften?

            Was ist das denn für ein Siegel neben Benjamin Schmaltz? Finde ich sehr interessant, da dies ja auch noch mein Nachname ist.
            Zuletzt geändert von Scriptoria; 15.06.2022, 12:25.

            Kommentar

            • Daniel84
              Erfahrener Benutzer
              • 04.02.2022
              • 239

              #21
              Mega interessant! Das Siegel habe ich gerade einem befreundeten Grafiker gesendet. Vielleicht ist ja ein Bild seines Berufs darauf abgebildet. Oder meint ihr, es könnte auch sowas wie ein Familienwappen sein?

              Gibt es hier für sowas ein Unterforum?

              Ich frage mich die ganze Zeit, ob er wohlhabend war, da so ein Testament doch nicht üblich war, oder?

              Vielen lieben Dank nochmals! (Das soll nicht inflationär erscheinen - ich meine dies nur wirklich Ernst)

              Lieben Gruß

              Kommentar

              • Scriptoria
                Erfahrener Benutzer
                • 16.11.2017
                • 3121

                #22
                Hallo Daniel

                "ferner daß derselbe hierauf solches sowohl als
                die sämtlichen E[hrsamen]? Zeugen eigenständig unter-
                schrieben, ihre Pethschaften (= Siegelstempel) aber durch mich
                beydrucken lassen, ..."


                Diese Textstelle habe ich gerade korrigiert. Die Zeugen und Benjamin drücken ihre Siegelstempel= Petschaften auf.
                Dann ist es das Siegel von Benjamin. Ob es auch ein Familienwappen sein kann, weiß ich nicht.
                Deine Fragen kannst du im allgemeinen Forum einstellen.

                Gruß
                Scriptoria
                Zuletzt geändert von Scriptoria; 15.06.2022, 13:34.

                Kommentar

                • Scriptoria
                  Erfahrener Benutzer
                  • 16.11.2017
                  • 3121

                  #23
                  Noch eine Bestätigung, dass Benjamin sein Siegel unter den Text setzte:
                  "Dessen zur Urkunde habe ich dieses mein Testament in
                  Gegenwart der von mir erbetenen sieben Zeugen eigen-
                  händig unterschrieben und untersiegelt (...)"

                  Kommentar

                  • Scriptoria
                    Erfahrener Benutzer
                    • 16.11.2017
                    • 3121

                    #24
                    Hallo Upidor,

                    ein Vorschlag zu #6.

                    5) Wenn mein ältester Sohn erster Ehe Johann
                    Benjamin Schmaltz nach dem Waisengerichtlichen Anspruchs
                    Protokoll nur Fünfzig Reichsthaler an Mütterlichen haben soll,
                    nach eben diesem Protocoll aber bereits Einhundert und dreyzehn
                    Reichsthaler drey und dreißig Schillinge von mir empfangen hat;

                    Gruß
                    Scriptoria
                    Zuletzt geändert von Scriptoria; 16.06.2022, 15:06.

                    Kommentar

                    • Upidor
                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.02.2021
                      • 2908

                      #25
                      Kann man so lesen, was auch Sinn macht.

                      Das "P" passt auch gut zu dem "P" in Pfennig im Abschnitt 9. Passt zwar nicht zum entsprechen Buchstaben in "Profesion" auf der ersten Seite, aber ganz einheitlich ist die Schrift auch nicht.

                      Kommentar

                      • Scriptoria
                        Erfahrener Benutzer
                        • 16.11.2017
                        • 3121

                        #26
                        Änderungen zu Bild 6 #17


                        dieser actus testandi uno contextu
                        continuo
                        nullo alio intervenuente
                        geschehen solches alles habe hierdurch
                        ratione officii mei publici attestieren
                        und documentieren wollen.
                        Actum Sundii in der Wohnstube
                        des Testori am 16ten May 1795.
                        Nachmittags zwischen 5 und 7 Uhr.
                        In fidem
                        hujus? Testamento
                        subsor.? subsigegt?
                        Em. Fritz

                        ut Notarius immatric.?
                        leg: requesitur? mppria. (= manu propria; mit eigener Hand)



                        Grüße
                        Scriptoria
                        Zuletzt geändert von Scriptoria; 17.06.2022, 19:16. Grund: Ergänzt requesitur

                        Kommentar

                        • Scriptoria
                          Erfahrener Benutzer
                          • 16.11.2017
                          • 3121

                          #27
                          Änderungen zu Bild 5 #16


                          schrieben, ihre Pethschaften aber durch mich
                          beydrucken lassen, und daß daraufsteht?
                          manus? et sigilla (mit Unterschriften und Siegeln) in meiner und der undt (= unten)


                          Zuletzt geändert von Scriptoria; 17.06.2022, 09:37. Grund: Erzänzt

                          Kommentar

                          • Scriptoria
                            Erfahrener Benutzer
                            • 16.11.2017
                            • 3121

                            #28
                            Hallo Mawoi,
                            zu #13 .

                            8) Würde mein ältester Sohn Johann Benjamin Schmaltz
                            ein Anfechter dieses meines Testaments seyn, und also dadurch
                            bis auf den Pflichttheil enterbt werden, so sollen ihm ebenfalls
                            die in 8.? 5. gedachten Dreyund sechzig Reichsthaler und drey und
                            dreißig Schillinge hierauf abgerechnet werden.


                            Könnte das Zeichen vor der 5 nicht § oder Ähnliches bedeuten?
                            Wie eine 8 sieht es mir nicht aus. Vgl. die Randbemerkung in Bild 4.

                            Außerdem ist unter Punkt 5 von diesen 63 Reichstalern die Rede.

                            Gliederung des Testaments:

                            Punkte 1-3 ohne weitere Unterteilung
                            Punkt 4: 4.1; 4.2 a-e; 4.3 a-c
                            Punkt 5
                            Punkt 6 a und b
                            Punkte 7-10

                            Grüße
                            Scriptoria
                            Zuletzt geändert von Scriptoria; 17.06.2022, 13:08. Grund: Testamentsbeschreibung eingefügt

                            Kommentar

                            • Scriptoria
                              Erfahrener Benutzer
                              • 16.11.2017
                              • 3121

                              #29
                              Lübische Schillinge

                              Das gesuchte Währungszeichen sind lübische Schillinge. #2

                              ßl = Schillinge lübisch


                              2. Zu Stegen und Wegen vermache ich 32 ßl (Schillinge lübisch) und an die
                              wahren Armen zu St. Johannis auch 32 ßl als welche beide
                              Legata nach meinem seel. Ableben von meinen Erben
                              sofort zu entrichten sind.
                              Zuletzt geändert von Scriptoria; 17.06.2022, 11:04.

                              Kommentar

                              • Scriptoria
                                Erfahrener Benutzer
                                • 16.11.2017
                                • 3121

                                #30
                                Gesamter Text mit makierten Unsicherheiten

                                Hallo Daniel,

                                hier ist noch einmal der gesamte Text des Testamentes mit allen Änderungen. Unsichere Stellen sind blau markiert. Für die lateinischen Anteile findest du sicher Hilfe in der Abteilung für fremdsprachige Texte.

                                Grüße
                                Scriptoria



                                Bild 3

                                148

                                1798
                                Testamentum
                                des Schwerdtfegers B. Schmalz
                                errichtet den 16ten May
                                1795


                                Bild 4

                                Im Namen Gottes
                                Da ich Benjamin Schmaltz Bürger und Schwerdfeger
                                alhier, seit Jahr und Tag hir auf dem Krankenbette gelegen
                                und keine Besserung zur Gesundung verspüre: so habe ich wohl nicht
                                anders zu erwarten als daß meine gegenwärtige Krankheit ein
                                Ruf (?) zu einem besseren Leben seyn wird, und bin daher entschlossen
                                bey annoch gottlob völligem Verstande mein Haus zu bestellen
                                und freywillig und ungezwungen durch gegenwärtige Dispo-
                                sition festzusetzen, wie es nach meinem Gott gebe seligen Ableben
                                mit meinem zeitlichen Nachlasse gehalten werden solle
                                1) Zuerst sage ich dem grundgütigen Gott für alle mir
                                auf diese Welt erzeigte Wohlthaten meinen demüthigsten
                                Dank und emphehle mich seiner frommen Liebe in Zeit und
                                Ewigkeit.
                                2.) Zu Stegen und Wegen vermache ich 32
                                ßl (= Schillinge lübisch) und an die
                                wahren Armen zu St. Johannis auch 32
                                ßl als welche beide
                                Legata nach meinem seel. Ableben von meinen Erben
                                sofort zu entrichten sind.
                                3) Meiner jetzigen Ehefrau Maria Louisa Seedorff
                                praelegiere ich das in meiner Wohnstube stehende Schapp (= Schrank), so
                                unten und oben mit einer Thüre versehen, und mit allen
                                darin zur Zeit meines seel. Absterbens sich befindenden
                                fertigen und unfertigen Waaren, eingleichen alle zu
                                zu meinem Metier gehörigen Geräthschaften und
                                Werckzeugen, nichts davon ausgenommen, damit sie
                                im Stande sey, meine Profession fortzusetzen und sich und
                                ihren drey unmündigen Kindern den nöthigen Unterhalt
                                zu verschaffen, auch praelegiere ich derselben (?)funfzig R[eichs]th[aler] in 2 (?) gge(?)
                                zu gleichem Behuf (?).
                                4) Zu Erben meines übrigen ganzen Nachlasses,* er
                                [*Einschub vom Rand:
                                jedoch nach
                                Abzug der
                                in § (?) 2.3. et 6.
                                gedachten Legate
                                und Prälegate]
                                bestehe, worin er wolle, er sey beweglich oder unbeweglich
                                aber setze ich ein:
                                1 meine jetzige Ehefrau, gebohrne Maria Louisa Seedorff
                                2 meine in der ersten Ehe mit Regina Dorothea Seedorff
                                erzeugten fünf Kinder, nahmentlich
                                a) Johann Benjamin Schmaltz,
                                b) Regina Dorothea Schmaltz, verehelichte Frick,
                                c) Anna Catharina Schmaltz,
                                d) Anna Juliana Schmaltz,
                                e) Christian Nicolaus Schmaltz
                                3 meine in der zweiten Ehe mit meiner jetzigen Ehefrau
                                gebohrne Maria Louisa Seedorff erzielten drey Kinder, nahmentlich
                                a) Gottfried Christoph Schmaltz
                                b) Maria Margaretha Schmaltz
                                c) Regina Rebecca Schmaltz
                                also und dergestalt, daß solcher unter ihnen allen zu
                                gleichen Theilen vertheilet werden soll. Solten aber
                                einer oder mehrere meiner vorerwehnten Kinder vor
                                mir

                                Bild 5


                                nach Gottes Willen aus dieser Welt gehen
                                und eheliche Leibeserben hinterlaßen, so sollen selbige
                                ihnen hirdurch substituiret seyn.
                                5) Wenn mein ältester Sohn erster Ehe Johann
                                Benjamin Schmaltz nach dem Waisengerichtlichen Anspruchs
                                Protokoll nur Fünfzig Reichsthaler an Mütterlichen haben soll,
                                nach eben diesem Protocoll aber bereits Einhundert und dreyzehn
                                Reichsthaler drey und dreißig Schillinge von mir empfangen hat;
                                so sollen ihm die zuviel erhaltenen drey und sechszig Reichs-
                                thaler drey und dreißig Schillinge auf die künftig (?) ihm
                                anfallende väterliche Erbschaft abgerechnet und meinen
                                übrigen sämtlichen eingesetzten Erben jure a doreshoendi (?)
                                zu Theil werden.
                                6) Meinem mit meiner jetzigen Ehefrau Maria Louisa
                                Seedorff vor vollzogener Ehe erzeugten Sohn Carl Friedrich Schmaltz
                                vermache ich fünf und zwanzig Reichst[haler] in …(?), und sollte meine
                                erwehnte Ehefrau Maria Louisa Seedorff Genüge haben, mein
                                jetziges Wohnhaus eigenthümlich zu besitzen, so soll sie vor allen
                                andern die Nächstigkeit dazu haben und berechtiget seyn, solches
                                für Eintausend Reichsthaler in (?) anzunehmen und zu behalten.
                                Mein übriges Mobiliar Vermögen aber, wovon jedoch auszunehmen
                                a zwey Wand Betten, jedes bestehend aus ein Ober, ein Unterbett
                                ein Pfühl und zwei Küssen, als welche ich meinen beiden
                                Töchtern Anna Catharina Schmaltz und Anna Juliana Schmaltz
                                voraus vermache und
                                b das Ehebette bestehend aus 1 Ober zwey Unterbetten
                                2 Pfühlen und 2 Küssen samt der Bettstelle mit den rothen Gardienen
                                als welches meine jetzige Ehefrau voraus haben soll,
                                es bestehe sonsten, worin es wolle, soll per modum
                                auctionae ( = durch eine Versteigerung) versilbert (= verkauft) werden
                                7) Sollte wieder Verhoffen einer oder anderer von meinen einge-
                                setzten Erben*
                                [Einschub Randbemerkung:
                                *oder auch mein
                                vorbenan-
                                ter Sohn Carl
                                Friedrich Schmaltz]
                                mit dieser meiner Disposition nicht zufrieden seyn, und
                                es sich beikommen lassen, diesen meinen wohl überlegten Willen überhaupt
                                oder auch nur in einem einzigen Puncte anzufechten, so sollen
                                der oder dieselben usque ad legitimam, als worin ich sie titulo
                                institutionis honorabili hindurch zu Erben einsetze, enterbt seyn.
                                8) Würde mein ältester Sohn Johann Benjamin Schmaltz
                                ein Anfechter dieses meines Testaments seyn, und also dadurch
                                bis auf den Pflichttheil enterbt werden, so sollen ihm ebenfalls
                                die in § (?) 5. gedachten Dreyund sechzig Reichsthaler und drey und
                                dreißig Schillinge hierauf abgerechnet werden.
                                9) Alle übrigen aber, sie mögen seyn, wer, und heißen, wie
                                sie wollen, die sich als meine nächsten Erben zeugen lassen
                                mögten, sollen nach Vorschrift des Lübschen Rechts mit Acht
                                Schillingen und vier Pfenningen abgefunden werden.
                                10) würde dieser mein letzter Wille einiger Mängel
                                wegen nicht als zierliches Testament bestehen können,
                                so will ich doch, daß solches als ein testamentum minus solenne
                                testamentum parentum interliberos Codicill Fideicommiß


                                Schenkung auf den Todesfall oder unter den Lebendigen, oder als ein
                                anderer letzter Wille bestehen, und in seiner Kraft und Würde
                                erhalten werden soll, weshalb ich denn auch Einen Hochwohlgebohrnen
                                und hochweisen Rath dieser Stadt demüthigst ersucht haben will
                                mit Nachdruckdarüber zu halten, daß dieser mein letzter
                                Wille in allen Stücken auf das genaueste erfüllet werde
                                Dessen zur Urkunde habe ich dieses mein Testament in
                                Gegenwart der von mir erbetenen sieben Zeugen eigen-
                                händig unterschrieben und untersiegelt von dem requirierten
                                Notario aber darüber gehörig instrumentieren (?) lassen.
                                So geschehen zu Stralsund am Sechszehnten May
                                im Jahr Christi Eintausend, Siebenhundert und fünf und Neunzig.

                                (Linke Seite.)


                                Johann Christoph Pagenkopf
                                als erbetener Zeuge

                                Theodor Hellgren
                                als erbetner Zeuge

                                Johann Joachim Baehr
                                als erbetener Zeuge

                                Jacob Friderich Brünslow
                                als erbetener Zeuge



                                (Rechte Seite.)

                                Benjamin Schmaltz

                                Jacob Christoffer Kelck
                                als erbener zeug

                                Casper Erdmann Peters
                                als erbetener Zeuge

                                Johann Balthaser Roose
                                als gebitner Zeuge

                                Daß der hiesige Bürger und Schwerdfeger
                                Benjamin Schmaltz zwar bettlägerig und krank
                                jedoch bey völliger Vernunft in meiner und vor
                                mitunterschriebenen Zeugen Gegenwart decla-
                                riert, daß das auf diese Bogen geschriebene
                                Testament, welches ich ihm vorher vorgelesen
                                seynem wahren Willen gemäß abgefasset sey,
                                ferner daß derselbe hierauf solches sowohl als
                                die sämtlichen E[hrsamen] (?) Zeugen eigenständig unter-
                                schrieben, ihre Pethschaften aber durch mich
                                beydrucken lassen, und daß daraufsteht (?)
                                manus (?) et sigilla (= mit Unterschriften und Siegeln) in meiner und der undt (= unten)
                                unterschriebenen Instruments Zeugen Gegenwart
                                recognoscieret und richtig befunden, auf daß



                                Bild 6

                                dieser actus testandi uno contextu
                                continuo
                                nullo alio intervenuente
                                geschehen solches alles habe hierdurch
                                ratione officii mei publici attestieren
                                und documentieren wollen.


                                Actum Sundii in der Wohnstube
                                des Testori am 16ten May 1795.
                                Nachmittags zwischen 5 und 7 Uhr.
                                In fidem
                                hujus (?) Testamento
                                subsor.(?) subsigegt (?)
                                Em.
                                Fritz
                                ut Notarius immatric.(?)
                                leg: requesitur (?) mppria. (= manu propria; mit eigener Hand)



                                Jacob Friedrich Brünslow
                                als Irstrament Zeuge

                                Johann Balthaser Roose
                                als Instrumet Zeuge



                                Rechter Teil des Bildes:
                                Lateinischer Text.

                                Hierinn ein letzter Wille
                                des hiesigen Bürgers und
                                Schwerdtfegers Benjamin
                                Schmaltz errichtet zu
                                Stralsund am 16ten May
                                1795
                                Zuletzt geändert von Scriptoria; 20.06.2022, 15:32.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X