Erbitte Lese- und Verständnishilfe: Taufeintrag von 1729

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7439

    [gelöst] Erbitte Lese- und Verständnishilfe: Taufeintrag von 1729

    Quelle bzw. Art des Textes: Taufeintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1729
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Ahlshausen
    Eintrag um den es sich handeln sollte: Nr. 458


    Hallo zusammen!

    Es geht einmal um den ersten Paten, den Voigdt Brüni(?) Sen:. Wie lest Ihr den Familiennamen? Soll das Ding am Ende ein -us-Kürzel sein? Mir ist bekannt, daß die Familie Brü(h)ni hieß, ohne eine latinoide Endung.

    Zweitens würde mich brennend interessieren, wessen Mutter Patin ist. Die Formulierung "seine Mutter" bezieht sich doch wohl auf Clags Hagerodt, den Vater des Täuflings, oder sehe ich das falsch? Das Problem ist, daß Clags Mutter bereits am 15.08.1723 begraben wurde. Die wird dann wohl als Patin kaum mehr zur Verfügung gestanden haben. Könnte also auch Clags Stiefmutter gemeint sein, welche zu dem Zeitpunkt noch lebte? Oder gar die Mutter des Täuflings, also Clags Frau? Ich bin ratlos. Wer kann helfen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
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  • Scriptoria
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2017
    • 3114

    #2
    Hallo consanguineus,


    es könnte Brünÿ heißen, am Ende steht ein kleines Y mit Trema-Punkten. Es wäre dann nur eine Schreibvariante.


    Grüße
    Scriptoria

    Kommentar

    • Scriptoria
      Erfahrener Benutzer
      • 16.11.2017
      • 3114

      #3
      Für mich liest es sich so, dass die Mutter des Paten gemeint ist.

      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 7439

        #4
        Zitat von Scriptoria Beitrag anzeigen
        Für mich liest es sich so, dass die Mutter des Paten gemeint ist.
        Es wäre von der Sache her tatsächlich die einzig mögliche Erklärung, da Clags Mutter, wie gesagt, bereits tot ist. Allerdings steht Clags Hagerodt am Anfang des Eintrags und das Possessivpronomen kann sich daher doch eigentlich nur auf ihn selbst beziehen.
        Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

        Kommentar

        • Scriptoria
          Erfahrener Benutzer
          • 16.11.2017
          • 3114

          #5
          Formulierungen bei Paten wie " X Y und sein Sohn, seine Frau" etc.
          kommen vor. Eine Patenschaft nicht mehr lebender Personen habe ich bisher nicht gesehen. Eine aktive Anteilnahme an der reliösen Begleitung des Patenkindes wäre zumindest nicht möglich.

          Vielleicht waren die Ahlshauser auch etwas Besonderes.
          Zuletzt geändert von Scriptoria; 13.06.2022, 19:02. Grund: Text zugefügt

          Kommentar

          • benangel
            Erfahrener Benutzer
            • 09.08.2018
            • 4715

            #6
            Hallo,
            ich tendiere dazu, dass die Mutter des Jürgen Blad… gemeint ist. Vielleicht war er noch zu jung um alleine Taufpate zu sein.
            Gruß
            Bernd

            Kommentar

            • Gastonian
              Moderator
              • 20.09.2021
              • 5455

              #7
              Hallo consanguineus:


              Warum könnte sich das Possessivpronomen nicht auf den gerade davorstehenden Jürgen beziehen?


              VG


              --Carl-Henry
              Wohnort USA - zur Zeit auf Archivreise in Deutschland

              Kommentar

              • Scriptoria
                Erfahrener Benutzer
                • 16.11.2017
                • 3114

                #8
                Gerade sehe ich, dass wir hier schon einmal solch eine Frage hatten:

                Liebe MitforscherInnen, ist euch schon mal ein Fall vorgekommen, dass ein bereits Verstorbener als Taufpate benannt ist - siehe Anlage? Ist das nicht widersinnig? Der Text des Taufeintrages von 1823 aus dem Raum Hoya lautet: "... Gevatt: Heinrich Wilhelm Ulhorn,der Oncle, Johann Bernh. Segelke, der verstorbene



                Da gibt es auch einen verstorbenen Großvater als Paten!
                Zuletzt geändert von Scriptoria; 13.06.2022, 19:05.

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                • consanguineus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.05.2018
                  • 7439

                  #9
                  Zitat von Scriptoria Beitrag anzeigen
                  Formulierungen bei Paten wie " X Y und sein Sohn, seine Frau" etc.
                  kommen vor. Eine Patenschaft nicht mehr lebender Personen habe ich bisher nicht gesehen. Eine aktive Anteilnahme an der reliösen Begleitung des Patenkindes wäre zumindest nicht möglich.

                  Vielleicht waren die Ahlshauser auch etwas Besonderes.
                  Die Ahlshäuser waren sicherlich etwas Besonderes. Könnte daher nicht Hagerodts Stiefmutter gemeint sein? Oder hätte sich der Pastor diesen doch ziemlich gravierenden Lapsus, Mutter und Stiefmutter zu verwechseln, nicht erlaubt?
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                  Kommentar

                  • consanguineus
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.05.2018
                    • 7439

                    #10
                    Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen
                    Hallo consanguineus:

                    Warum könnte sich das Possessivpronomen nicht auf den gerade davorstehenden Jürgen beziehen?

                    VG
                    --Carl-Henry

                    Hallo Carl-Henry,

                    in diesem Falle würde ich eher die Formulierung "dessen Mutter" erwarten.

                    Viele Grüße
                    consanguineus
                    Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

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                    • Wolfg. G. Fischer
                      Erfahrener Benutzer
                      • 18.06.2007
                      • 5384

                      #11
                      Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                      Könnte daher nicht Hagerodts Stiefmutter gemeint sein? Oder hätte sich der Pastor diesen doch ziemlich gravierenden Lapsus, Mutter und Stiefmutter zu verwechseln, nicht erlaubt?
                      Hallo,

                      ich halte es für sehr gut möglich, dass die Stiefmutter gemeint war. War der Pastor von 1729 noch der von 1723? Vielleicht ist er aber auch mit dem Begriff "Mutter" großzügig umgegangen.

                      LG Wolfgang

                      Kommentar

                      • Scriptoria
                        Erfahrener Benutzer
                        • 16.11.2017
                        • 3114

                        #12
                        Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                        Könnte daher nicht Hagerodts Stiefmutter gemeint sein? Oder hätte sich der Pastor diesen doch ziemlich gravierenden Lapsus, Mutter und Stiefmutter zu verwechseln, nicht erlaubt?

                        Wahrscheinlich kommt es darauf an, wie gut der Pastor seine Schäfchen kannte. Hagerodt selbst wird wohl den Traueintrag nicht nachgelesen haben, oder war das üblich? Wer sollte es sonst merken. Eine Stiefmutter ist ja auch eine Mutter.

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                        • consanguineus
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.05.2018
                          • 7439

                          #13
                          Zitat von Wolfg. G. Fischer Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          ich halte es für sehr gut möglich, dass die Stiefmutter gemeint war. War der Pastor von 1729 noch der von 1723? Vielleicht ist er aber auch mit dem Begriff "Mutter" großzügig umgegangen.

                          LG Wolfgang
                          Hallo Wolfgang,

                          ob der Pastor derselbe war, vermag ich nicht zu sagen. Auf jeden Fall war der Kirchenbuchführer derselbe. Das kann ich auch ohne ein abgeschlossenes Studium in Graphologie mit Sicherheit behaupten.

                          Viele Grüße
                          consanguineus
                          Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

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                          • consanguineus
                            Erfahrener Benutzer
                            • 15.05.2018
                            • 7439

                            #14
                            Zitat von Scriptoria Beitrag anzeigen
                            Wahrscheinlich kommt es darauf an, wie gut der Pastor seine Schäfchen kannte. Hagerodt selbst wird wohl den Traueintrag nicht nachgelesen haben, oder war das üblich? Wer sollte es sonst merken. Eine Stiefmutter ist ja auch eine Mutter.
                            Ich denke nicht, daß irgendjemand die Einträge nachgelesen hat, abgesehen von der Aufsichtsbehörde. Vermutlich handelt es sich wirklich nur um eine großzügige Auslegung des Begriffs der Mutter.

                            Viele Grüße
                            consanguineus
                            Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

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                            • benangel
                              Erfahrener Benutzer
                              • 09.08.2018
                              • 4715

                              #15
                              Hallo,

                              ich bleibe dabei, dass es die Mutter des Jürgen B. ist. Wenn man die Einträge davor betrachtet, ist zwischen den einzelnen Paten ein : oder ein Komma, selbst vor „und“ kommt ein Komma. Nach Jürgen B. kommt aber kein Komma.
                              Gruß
                              Bernd

                              Kommentar

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