Erbitte Lesehilfe: Traueintrag von 1767

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7449

    [gelöst] Erbitte Lesehilfe: Traueintrag von 1767

    Quelle bzw. Art des Textes: Traueintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1767
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Ahlshausen
    Namen um die es sich handeln sollte: Andreas Christian Hagerodt (Bräutigam)


    Hallo zusammen!

    Wer kann bei der Lesung helfen und vielleicht erklären, was überhaupt gemeint ist? Bezieht sich die Erlaubnis des Konsistoriums vielleicht darauf, daß seit dem Tod der ersten Frau A. C. Hagerodts erst fünfeinhalb Monate vergangen sind? Und was bedeutet es, daß die Brautleute "in ecclesiae facie copuliret" wurden? Diese Phrase ist mir noch nie begegnet.

    Andreas Christian Hagerodt und Dorothea Christia
    na Goerges sind, nachdem sie Concessionem
    illustrissimi Cosistorii, intra tempus ......
    heyrathen zu dürfen, ............, auch Dom(inica): 11.
    u(nd) 12 p(ost). Trinit(atem) proclamiret worden, d(en) 10t(en) Sept(embris).
    in ecclesiae facie copuliret.

    Vielen Dank und viele Grüße
    consanguineus
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  • Scriptoria
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2017
    • 3118

    #2
    Hallo consanguineus,

    in ecclesiae facie copuliret= im Angesicht der Kirche getraut.
    Getraut vor der Gemeinde, betont den Öffentlichkeitscharakter der Trauung.
    Diese Formel ist in verschiedenen Gegenden üblich.

    Gruß
    Scriptoria

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    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 7449

      #3
      Hallo Scriptoria,

      vielen Dank für die Information! Das ist sehr interessant und merkwürdig.

      Viele Grüße
      consangineus
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      Kommentar

      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4663

        #4
        moin
        intra tempus luctas...während der Trauerzeit
        idR. betrug/ beträgt die Trauerzeit nach dem Tod des Ehegatten 1 Jahr. (Trauerjahr, da gebietet es die Pietät nicht erneut zu heiraten)
        Deshalb hier Erlaubnis.
        "in facie Ecclesiae" ist eine durchaus gängige und häufig anzutreffende Formel für " vor der Kirchengemeinde" wie scriptoria bereits sagte.
        Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 12.06.2022, 09:24.
        Ursus magnus oritur
        Rursus agnus moritur

        Kommentar

        • Upidor
          Erfahrener Benutzer
          • 10.02.2021
          • 2908

          #5
          heyrathen zu dürfen, eingehohlet

          Kommentar

          • Scriptoria
            Erfahrener Benutzer
            • 16.11.2017
            • 3118

            #6
            Im 1. Eintrag auf der Seite steht die deutsche Version in der letzten Zeile:
            "öffentlich copuliret"
            Zuletzt geändert von Scriptoria; 12.06.2022, 09:45.

            Kommentar

            • consanguineus
              Erfahrener Benutzer
              • 15.05.2018
              • 7449

              #7
              Hallo Benedikt,

              auch Dir vielen Dank für Deine Hilfe! Das Trauerjahr ist mir bekannt. Ich beobachte aber, daß es fast nie eingehalten wurde, insbesondere nicht, wenn es kleine Kinder zu versorgen galt. Und daß es einer Erlaubnis des Konsistoriums bedurfte, habe ich noch nie gelesen, weder in der Literatur, noch in einem Traueintrag. Vermutlich war dieser Umstand den Zeitgenossen so geläufig, daß man darüber kein Wort verlieren musste.

              Daß mir die Formel "in facie Ecclesiae" bisher noch nicht untergekommen ist, liegt wohl daran, daß in evangelischen Kirchenbüchern mit Latein normalerweise sehr sparsam umgegangen wurde. Ich habe ausschließlich evangelische Vorfahren.

              Viele Grüße
              consanguineus
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              • consanguineus
                Erfahrener Benutzer
                • 15.05.2018
                • 7449

                #8
                Hallo Upidor,

                vielen Dank für den Hinweis; das hatte ich unterdessen auch erkannt.

                Einen schönen Sonntag wünscht
                consanguineus
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