Schleifung eines Behälters an der Untermühle

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  • volkerhaak
    Erfahrener Benutzer
    • 15.10.2007
    • 199

    [gelöst] Schleifung eines Behälters an der Untermühle

    Hallo allerseits,
    an dieser Schrift scheitere ich malwieder gnadenlos:

    link:


    Es handelt sich um einen Streitfall aus dem Jahr 1597 in der Ortschaft Hofheim.
    Leider kann ich hier nichtmal einen Tipp abgeben :-(
    Ich erkenne nur so, allhier, dem, man und bey - mehr geht nicht :-((( schnief


    LG
    Volker
    Zuletzt geändert von volkerhaak; 20.04.2010, 19:31.
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Ich mache mich jetzt an die 1. Seite und bitte freundlich, dass andere Hilfwillige kein Wettrennen veranstalten, sondern sich eine andere Seite vornehmen.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11862

      #3
      Seite 1 (leider gar nicht perfekt)

      Gestrenger Edler und Theuerster Großgünstig,
      junkher gepietender Herr Amptman, Beneben er-
      bietung unserer underthenigen willigen Dienst, können E.
      St. und E. wir auß erheblichen ursachen in vor Jahren,
      demnach E. Str. und E. Herrn Vatter, dem Hoff-
      meister und Amptman, Christsäliger gedächtniß, eyn
      Gemeyner Placken so ein weyden klauer gewesen, dar
      durch auch der Gemeyne Chrusstaller[?] Fuß Pfadt
      gegangen, zu einen Behälter ver g..stiget[?] worden
      welcher uf F St und F. Amtes wegen transferirt,
      darmit man äuch, weil er dem flecken vorm Anlauf
      ein wehr und schutz, wol zu frieden gewesen, p.[?]
      daß aber Itz angezogener Behälter vom Herrn Keller
      Ingenommen und geschleifft worden , ist die Chr..
      meinde nit aller dings zu frieden, Sintemal Ehr
      gedachter Herr Keller nie allein bey dem Behälter
      plieben, sondern noch ein großen placken darneben
      hierzu, ohn vorwißen des Raths und der Gemeinde
      zu sich gezogen, welcher sonderlich auch zu entziehung
      unserm gnedigsten Churfürsten und Herrn, Ihrer Chur
      fürstlichen gnaden veder Mühlen, dan uf selbigem
      Placken die Müller allweg die Räder zu werck[?]
      gelegt, und machen laßen, also dem Müller und d[er]
      Gemeinde von solcher Placken sehr entzogen werden
      Zuletzt geändert von henrywilh; 19.04.2010, 20:14.
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 29973

        #4
        Hallo Henry,

        dann versuch ich mal die 2. Seite, auch wenn die Schrift wirklich nicht die schönste ist
        P.S. Ich lasse die vielen Fragezeichen weg, sonst findet man den Text nicht mehr


        solches schwehr fallen möcht.
        Dieweil aber ein Placken hirvon an den Bach, vor
        85 Jahrn mit Vorwilligung des H. AmPtmans
        welcher Jsenbergers, und eines gantzen Ratths, Cüntz
        hatzstein dero zwei Kellern, uf ein bei andern Zinß ver-
        günstigen und abgestryet worden. Und aber Jetziger
        Keller diese Placken, sonder vorwißen, auch also
        frei ledig zu sich zu Zirhen, auch den Marckstein
        auß zu heben, begert, weiß man keines wegs In
        zu gehen noch zu verweilligen, dan auch als voriger
        Placken Cuntz Kellern weil ein Zinß verliehen worden
        ist Conditionaliter, vermög des Gerichts buchs, ge-
        schehen, Also Leutnandt, Da die Gemeinde selbige
        in mittelst bedürfftigs solcher ihnen ......... vorigere
        wieder g.... und gelaßen werden seolt
        Wen aber Nun im all....dem Flecken sondern auch
        der Mühl Zum besten, die Männer an der Bach
        vollends außgeführt, und zu gemacht werden sol
        dahero man ein Gemeijnen weg außerhalb haben
        und erh.... muß, welcher sich der H. Pellen und
        Heinrich Becker so die Placken zugenomen under-
        sthen zu verweigern,

        Daß aber Herrn Xsaver, als die solchen den stein
        auß zu heben vor den andern allen sonderlich zu
        wieder ....est, ist im allein ihr sondern des gantzen
        Raths meinung, darüber dan ein Jeder von der Ge-


        Das ist aber noch sehr, sehr verbesserungswürdig!!!!
        Zuletzt geändert von Xtine; 19.04.2010, 20:45.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • niederrheinbaum
          Gesperrt
          • 24.03.2008
          • 2567

          #5
          Hallo!

          Dann versuche ich mich an der letzten Seite.

          Seite 3:

          meind .... gelobe und geschwohren, und da mehr-
          gedechen(?) .... Halber bey dem Behälter verpleiben, und
          ohn geschleifft gelaßen hatt, war man wohl dermit zu
          frieden gewesen, aber solche Placken zu begeben,
          und den Steyn auß zu heben, weiß man nie zu
          willigen, dan solcher Placken ganz und gar nie zu
          ....achen, noch zu anberen(?) seindt, dan die Müller
          sonsten Nirgendts wo hin komm können, Räder und
          anderst zu der Mühen bedürfftig, zu bauen, auch
          des Vermögen(?) weges halten nit zu begeben seindt
          wie denn auch E., St. Eh. solches alles vom
          Müller selbig verstendiglich zu vernehmen, /: welcher
          es auch in Je(?) zu willigen, und den Placken ....
          zu laßen, gedenke, :/ daß seine Vardern solchen
          Placken Jederzeit geprauche, doch die Gemeinde sei(?)
          noch zu stendig gewesen, Also man es fürderhin(?)
          pleiben zu laßen, bitten und begeren
          solches E., St. und E. die der ....
          gendige(?) gefreyten wölle, .....
          nach, ein/in verhalten wöllen, und dem ....
          befohlen, Dat. Hofheim den ....
          Nov. 97

          Viele Grüße, Ina

          Kommentar

          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11862

            #6
            Was mir zu S. 2 noch auf- und einfällt:

            solches schwehr fallen möcht.
            Dieweil aber ein Placken hirvon an den Bach, vor
            85 Jahrn mit Vorwilligung des H. AmPtmans
            welcher Jsenbergers, und eines gantzen Ratths, Cüntz
            hatzstein dero zwei Kellern, uf ein bei andern Zinß ver-
            günstigen und abgestryet worden. Und aber Jetziger
            Keller diese Placken, sonder vorwißen, auch also
            frei ledig zu sich zu Ziehen, auch den Marckstein
            auß zu heben, begert, weiß man keines wegs In
            zu gehen noch zu verweilligen, dan auch als voriger
            Placken Cuntz Kellern weil ein Zinß verliehen worden
            ist Conditionaliter, vermög des Gerichts buchs, ge-
            schehen, Also Leutnandt, Da die Gemeinde selbige
            in mittelst bedürfftigs solcher ihnen ... weigert
            wieder g.... und gelaßen werden seolt
            Wen aber Nun nit allein dem Flecken sondern auch
            der Mühl Zum besten, die Männer an der Bach
            vollends außgeführt, und zu gemacht werden sol
            dahero man ein Gemeynen weg außerhalb haben
            und nehmen muß, welcher sich der H. Keller und
            Heinrich Becker so die Placken zugenomen under-
            sthen zu verweigern,

            Daß aber Herrn Xsaver, als die solchen den stein
            auß zu heben vor den andern allen sonderlich zu
            wieder gewest, ist nit allein ihr sondern des gantzen
            Raths meinung, darüber dan ein Jeder von der Ge-
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

            Kommentar

            • henrywilh
              Erfahrener Benutzer
              • 13.04.2009
              • 11862

              #7
              Was mir zu S. 3 noch auf- und einfällt:

              meind wege gelobe und geschwohren, und da mehr-
              gedachter Herr Keller bey dem Behälter verpleiben, und
              ohn geschleifft gelaßen hatt, wer man wol darmit zu
              frieden gewesen, aber solchen Placken zu begeben,
              und den Steyn auß zu heben, weiß man nit zu
              willigen, dan solcher Placken ganz und gar nit zu
              entrathen, noch zu entberen seindt, dan die Müller
              sonnsten Nirgendts wo hin komm können, Räder und
              anderst zu der Mülen bedürfftig, zu bauen, auch
              des Gemeynen weges halben nit zu begeben seindt
              wie denn auch E., St. Eh. solches alles vom
              Müller selbig verstendiglich zu vernehmen, /: welcher
              es auch nit In zu willigen, und den Placken entzihen
              zu laßen, gedenke, :/ daß seine Vardern solchen
              Placken Jederzeit gepraucht, doch der Gemeinde rath[?]
              noch zu stendig geweßen, Also man es fürderhin(?)
              pleiben zu laßen, bitten und begeren
              solches E., St. und E. die der ....
              gnedigst gefristen wölle, erheischendter
              nach, nit verhalten wöllen, und dem ....
              befohlen, Dat. Hofheim den ....
              Nov. 97
              Schöne Grüße
              hnrywilhelm

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              • volkerhaak
                Erfahrener Benutzer
                • 15.10.2007
                • 199

                #8
                Also das ist ja phänomenal!
                Ich versteh ja fast nicht mal die Sprache und ihr holt da alles raus! KNALLER!!!!

                Vielen lieben Dank

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