Nachlass Noch 1 Teil:lesehilfe

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  • lebentheater
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2009
    • 135

    [gelöst] Nachlass Noch 1 Teil:lesehilfe

    Hallo zusammen,

    habe noch 1 Teil: wer kann mich noch weiterhelfen??bitte
    Sorry, wenn zu viel ist ... Kann leider nur sehr wenig entziffer

    Ganz lieben Dank

    Freundliche Grüsse aus Zürich
    Phillip!
    Zuletzt geändert von lebentheater; 23.04.2010, 19:19.
  • niederrheinbaum
    Gesperrt
    • 24.03.2008
    • 2567

    #2
    Hallo, Phillip!

    Bild 1:

    beginnend mit "Testamentsnachtrag" und
    endigend mit
    "Landshut am 19ten Februar 1907
    Albert Kummer
    K. Stadt- u. Landrichter a. D.
    Am Schlusse befindet sich gleichfalls ein Privat-
    siegel.
    Auf die Aufschrift des dazu gehörigen Um-
    schlags wurde bekannt gegeben.
    3.) Die auf der einen Seite eines Briefbogens
    stehende mit Blaustift geschriebene Ver-
    fügung, beginnend mit "Lieber Max!
    und endigend mit "Euer Euch warm und
    treu liebender alter Vater
    ".... anscheinend einer Unterschrift.

    Viele Grüße, Ina

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    • niederrheinbaum
      Gesperrt
      • 24.03.2008
      • 2567

      #3
      Hallo!

      Bild 2:

      Diese sämtlichen Schriftstücke lagen dem Gerichte
      offen vor; sie sind, wie bereits festgestellt,
      offen übergeben.
      Bezüglich dieser Schriftstücke ist noch festzuhalten:
      a.) zu dem ersterwähnten Schriftstück:
      In § 2 Buchstabe a befindet sich in Zeile 3
      eine Rasur bei der Zahlenangabe 20000
      d. h. diese Zahlenangabe steht auf einer
      radierten Stelle;
      b.) zu der an zweiter Stelle stehenden letzt-
      willigen Verfügung:
      Dieses Schriftstück enthält verschiedene

      Schöne Grüße, Ina

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      • niederrheinbaum
        Gesperrt
        • 24.03.2008
        • 2567

        #4
        Hallo!

        Weiter geht es.

        Bild 3:

        Rasuren:
        a.) im ersten Absatz bei der Zahl 6 nach dem Worte
        Paragraphen,
        b.) im zweiten Absatz bei dem Worte "ein" nach
        "setze ich" und bei dem Worte "und" nach
        4.) Augusta, sowie bei dem Worte "Wenzes-
        laus". In dem mit § 9 überschriebenen Teile
        sind Rasuren in Zeile 2 bei den Worten
        No. 1, 8 u. 9, ferner in den beiden letzten
        Zeilen des 2. Absatzes, insbesondere bei den
        Worten "1907 nachweisen".
        Den Erschienenen wurden die Schriftstücke
        zur Einsicht vorgelegt. Dieselben erklären:
        Die Schriftstücke sind von unserem verstorbenen
        Vater geschrieben und von ihm unterschrieben,
        das Testament vom 24. November 1899 auch
        von unserer vorverstorbenen Mutter.

        Viele Grüße, Ina

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        • niederrheinbaum
          Gesperrt
          • 24.03.2008
          • 2567

          #5
          Hallo!

          Und noch etwas weiter....

          Bild 4:

          Die auf dem Briefbogen befindliche letztwillige
          Verfügung ist von unserem Vater auch unter-
          schrieben.
          Die Ortsangabe L. soll zweifelsohne Landshut
          bedeuten. Das verwischte Datum ist mit
          22.XI.16 zu lesen. Es soll heißen 22.XI.1916.
          Hierzu wird festgestellt, daß die Unter-
          schrift im Hauptnamen nicht deutlich ist.
          Zu lesen ist Alb. dann kommt ein K.
          und nicht genau zu entziffernde Buchstaben;
          über diesen befindet sich ein Strich, wie wenn
          die Verdoppelung des m angezeigt werden
          wollte.

          Schöne Grüße, Ina

          Kommentar

          • lebentheater
            Erfahrener Benutzer
            • 22.06.2009
            • 135

            #6
            Ganz lieben Dank Ina

            Kommentar

            • niederrheinbaum
              Gesperrt
              • 24.03.2008
              • 2567

              #7
              Hallo!

              Zitat von lebentheater Beitrag anzeigen
              Ganz lieben Dank Ina
              Geschieht gerne!

              Bild 5:

              Die Erschienenen erklären:
              Ob das außereheliche Kind unseres Bruders Wenzes-
              laus Kummer als eheliches Kind erklärt ist,
              können wir nicht sagen. Wir wissen auch nicht
              ob dieses Kind und Frederico noch lebt.
              Wir anerkennen die Rechtsgültigkeit des Testa-
              mentes vom 24. November 1899 u. des Testaments-
              nachtrages vom 19. Februar 1907. Die zuletzt
              verkündete Verfügung vom 22.XI.16 wollen
              wir als eine letztwillige Verfügung nicht
              erachten, sondern nur als Wunsch unseres Vaters.
              Nach den beiden anderen letztwilligen Ver-
              fügungen sind als Erben eingesetzt wir die
              Erschienenen, während die Kinder unseres
              Bruders Wenzeslaus und unser Bruder Ludwig
              nur mit dem Pflichtteile bedacht sind.

              Viele Grüße, Ina

              Kommentar

              • niederrheinbaum
                Gesperrt
                • 24.03.2008
                • 2567

                #8
                Hallo!

                Bild 6:

                Sollte die Verfügung vom 22.XI.16 eine
                rechtswirksame letztwillige Verfügung sein, so
                behalte ich, Franziska Kummer, mir alle
                Rechte bevor.
                Als Vermächtnisnehmer kommen in Betracht die
                im Testamentsnachtrage Bezeichneten.
                Mit Vorausvermächtnissen sind bedacht die
                Miterben Auguste Lipowsky, Franziska
                Kummer und Maximilian Kummer.
                Wir nehmen die Erbschaft an u. lehnen die
                gerichtliche Auseinandersetzung des Nachlasses
                ab. Die Erteilung eines Erbscheins bean-

                Schöne Grüße, Ina

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                • niederrheinbaum
                  Gesperrt
                  • 24.03.2008
                  • 2567

                  #9
                  Hallo!

                  Eins gibt es noch....

                  Bild 7:

                  tragen wir vorerst nicht.
                  Der Nachlaß (besteht aus) hat einen Wert von
                  etwa 18500 M eingerechnet eine Forderung
                  gegen den Miterben Max Kummer.
                  Grundstücke und Hypotheken gehören nicht zum
                  Nachlaß.
                  Falls weitere Erklärungen notwendig sind,
                  erteilen wir Auguste Lipowsky und Max
                  Kummer unserer mitanwesenden Schwester
                  Franziska Kummer Vollmacht zu unserer
                  Vertretung.
                  Der Reinnachlaß beträgt nach Abzug der Leichen-
                  ku..kosten r. 17500 M.
                  je aus 7666 M

                  Eine kleine Lücke gibt es noch....

                  Einen schönen Abend,
                  viele Grüße, Ina

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                  • lebentheater
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.06.2009
                    • 135

                    #10
                    Vielen Dank Ina für die Bemühungen!! du Kannst sehr gut lesen !

                    wollte dich noch fragen, ob du eventu. noch 1 Testament "Letzte Wille" von Albert übernehmen möchtest.

                    sidn 4 blätter, aber so ähnlich...vielleicht Private Nachricht? oder im Forum?

                    Vielen Dank!
                    Gruss
                    Phillip!

                    Kommentar

                    • niederrheinbaum
                      Gesperrt
                      • 24.03.2008
                      • 2567

                      #11
                      Hallo!

                      Zitat von lebentheater Beitrag anzeigen
                      sidn 4 blätter, aber so ähnlich...vielleicht Private Nachricht? oder im Forum?!
                      Danke für das Lob! Ist Übungssache....

                      Die Blätter kannst Du gerne einstellen.
                      Besser hier im Forum, damit alle etwas davon haben und miträtseln können.

                      Viele Grüße, Ina

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                      • lebentheater
                        Erfahrener Benutzer
                        • 22.06.2009
                        • 135

                        #12
                        Und wie besprochen Vielen Dank für die Bemühungen!!!

                        Ganz Lieben Dank!
                        Freundliche Grüsse aus Zürich euch Schönen abend
                        Phillip!
                        Zuletzt geändert von lebentheater; 23.04.2010, 19:19.

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                        • niederrheinbaum
                          Gesperrt
                          • 24.03.2008
                          • 2567

                          #13
                          Hallo, Phillip!

                          Auf geht's....

                          Bild 1, erster Teil:

                          Lezter Wille

                          Durch Gottes Gnade und Barmherzigkeit habe ich Albert Kummer
                          bereits im Alter von 80 Jahren und ich Aloysia Kummer, geb. Görz, ein
                          solches von 70 Jahren in grosser leiblicher und geistiger Rüstigkeit und
                          Frische erreicht. Dieses hohe Alter mahnt uns aber, Angesichts der Un-
                          gewißheit des Todestages und der Unbeständigkeit der menschlichen
                          Dinge, über unser zeitliches Vermögen eine leztwillige Disposition
                          zu treffen, wie folgt:

                          § 1.
                          Bei unserer Verehelichung haben wir am 15. Mai 1852 allgemeine
                          Gütergemeinschaft vereinbart und vertragsgemäß festgesezt.
                          Demzufolge soll nach dem Tode des einen Eheteils dem überlebenden
                          Ehegatten unser Gesammtrücklaß als Alleineigentum mit allen
                          Rechten und Lasten desselben zufallen.

                          Viele Grüße, Ina

                          Kommentar

                          • niederrheinbaum
                            Gesperrt
                            • 24.03.2008
                            • 2567

                            #14
                            Hallo!

                            Bild 1, zweiter Teil:

                            § 2.
                            Unser Rücklaß besteht:
                            a, in verschiedenen Anlehens-Obligationen, im Course schwankenden
                            Pfandbriefen, Renten- und Schuldscheinen im Geldwerte von
                            ca. 20.000 M. m. W. zwanzig Tausend Mark,
                            b, in der vorhandenen Mobiliarschaft, Preziosen, Silbersachen, Wäsche,
                            Kleidungsstücken u. s. w.

                            § 3.
                            Von diesem sub § 2 bezeichneten Rücklasse soll unsere noch ledige
                            unversorgte Tochter Franziska, welche ihrer Schwester Auguste im
                            Erbrechte gleichzustellen ist, in dankbarer Anerkennung ihres sei
                            mehreren Jahren in kindlicher Liebe ausgeleisteten Beistandes erhalten
                            als
                            a, die Summe von 5000 M. m. W. fünftausend Mark, womit sie angewiesen
                            wird auf die in § 2 Lit a augeführten Wertpapiere bis zum Betrag
                            von 5000 M.
                            b, außer den zu ihrer Verehelichung bereits angeschafften und ihr als Eig-
                            entum gehörenden Weißzeug-Waschaussteuer- und Bettstücken,

                            Schöne Grüße, Ina

                            Kommentar

                            • niederrheinbaum
                              Gesperrt
                              • 24.03.2008
                              • 2567

                              #15
                              Hallo!

                              Blatt 2, erster Teil:

                              sowie ihren Pathengeschenken, - von der vorhandenen sub § 2 Lit: b, bezeichneten
                              Mobiliarschaft, dem Silberzeug etc:

                              an Mobilien:
                              einen Kleiderkasten, 1 Weißzeugkasten, den im Wohnzimmer befindlichen
                              Commodtkasten von Nußbaumholz, das Pianino und das Bufet, einen Divan
                              mit 6 Sesseln, 1 besseren u. 1 ordinairen Tisch, 2 Spiegel, worunter einen mit
                              Goldrahmen, unsere 2 Bettstätten mit dazu gehörenden Matrazen, zwei
                              Nachttischchen, 1 Waschtisch, 1 Arbeitstischchen, das grosse Cruzifix im Wohnzimmer,
                              das Ölportrait ihrer Pathin Franziska Goerz und jenes der Eltern der letzteren;

                              an Silberzeug u.a.
                              den grossen Vorleglöffel, 6 silberne Bestecke (nach freier Wahl), 1/2 Duzend ver-
                              goldete Caffeelöffel, 1/2 Duzend silberne dto., 1/2 Duzend silberne Dessertmesser,
                              6 feine Caffeetassen, 6 geschliffene Weingläser, 6 geschliffene Biergläser,
                              den Crystallpokal mit silbernem Deckel (Lyra); der weitere silberne Ehren-
                              pokal fällt als Eigentum der Tochter Augusta zu. Die nötigen Vorhänge
                              kann sich die Tochter Franziska aus den vorhandenen auswählen und die
                              übrigen ihr nötigen und geringfügigen Gegenstände leicht aus
                              der Masse erwerben.

                              Schöne Grüße, Ina

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