Ortsbeschreibung von 1623

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  • volkerhaak
    Erfahrener Benutzer
    • 15.10.2007
    • 199

    [gelöst] Ortsbeschreibung von 1623

    Hier noch ein paar Seiten zum schönen Ort Hofheim:


    Seite 01

    Ahn dießem Ort ist das oberste Ge-
    richt dießes ambts so einer ??
    vorgestelt ....


    Seite 02

    Ein Keller und Pfarrer diserorts die
    ??? denselben miteinander.

    Ehre ??? gl haben alhier einen Hoff
    wird der Stadthof genant, und ???
    insambtg morgl ????
    ??? ???? Hattsteins erben

    Dem Hofheimer Waltt belangent ist
    solcher des ??? ??? Und hatten
    ???? ??? gl darin zu Jagen.
    Auchhabe ??? ??? gl ein ???
    daß ??? die ??? ??? ???????
    Sindtlingen und Crüfftel abgengig und
    ??? ??? gemacht werden müßten
    daß man ??? aus solchen walt das
    baumholz soviel ????? folg
    ??? muß

    Und wollen die Land??? ???
    ein ??? ??? haben in dießem walt
    ??? wir das auch zu ???
    ??? ??? Istdie selbige
    ??? und ??? ??? bei Lorß-
    bach die Stein Kant genant geht
    bißofdie ??? und Lorßbach
    ???.


    Seite 03

    Die Hofheimer Bach belangent hat
    der ??? ??? ???? als
    zu ??? ??? des Hofheimer ???
    ??? biß alsdas ???

    Und das ??? ??? gl biß nahen
    Crüfftel und ??? hinab.

    Die ???haben ?????? gl
    ???und dieser ??? güter
    mit ??? ????

    ???? ?? keiner in Hoff
    heimb zu finden, das ein jeder frei
    ledig und loß sein muß, der in
    Hofheim ???? ???

    Das ???? gerechtigkeit be-
    langent ??? dießer Zeit ein
    ??? alhir sein orth admahl
    daß iemalß ein fürst ad herr
    dasey ??? ward

    zwei ??? ??? ???
    seint Eins bey ???
    und das und ??? ????
    der Schulcheiß zu ??? ???
    ?????? können ??? in seiner
    ??? ist.


    Seite 04

    ??? ??? gl alß Stamm Cronberg
    habe einen Hof andießem ort, ???
    ??? werden wegen den ???
    Königstein ??? ??? hattsteins
    erben sambt ??? haben ??? zur
    ??? ??? ??? ??? 30 mtr
    ??? und 30 mtr haben ??? zu
    ???.

    Zu dießem Hoff gefallen ??? ???
    ??? 3 ???zu 27 gemeind
    ad ???

    ???haben?????? gl 8 ???
    ??? und 9 ??? ?????
    ??? ??? ad ??? ???

    Zur ??? ??? fallem ???
    ans ??? ??? 3 ???

    ???????
    (oh man warum hatten die keine schreibmaschinen :-))
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    Zuletzt geändert von volkerhaak; 18.04.2010, 14:19.
  • volkerhaak
    Erfahrener Benutzer
    • 15.10.2007
    • 199

    #2
    bild 4
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    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4847

      #3
      Probier ichs mal

      Soviel Erstlich den Flecken Hoffheim belangen
      thut, Ist solcher alle Zeit für ein
      frey Flecken gehalten worden.

      Ahn dießem ort ist das oberste Ge-
      richt dießes ambts so einer Peinlich
      vorgestelt werden sol, oder ein burger
      oder Nachbar mit dem Andern rechtfertigen
      wil, muß es alhier geschehen. Doch
      mag von dießem ans Hofgericht ghen
      Meintz geappellirt werden.

      Undt haben Ihre Churf(ürstliche) Gn(aden) zu Meintz
      ahn dießem ort, alle ober- und niedere-
      hohe undt andere Gerechtsamkeit, gebott und
      verbott. Es sey in civil oder criminal
      sachen, sambt wasser undt weydt,
      Hagens und Jagens.

      Der Zehendt steht Ihren Churfürstlichen Gnaden
      zue Meintz zu, im felt, ahn ordten,
      wiesen und weingerten. Darahn nimbt
      ein Pfarherr das drittheil.

      Der Obßt-Nüß-Kraut- und Rüben Ze-
      hendt steht Ihren Churfürstlichen Gnaden zu. Aber



      Gruß aus dem Altmühltal, Konrad

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      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        Blatt 2

        Ein Keller und Pfarrer diserorts, die
        theillen denselben miteinander.

        Ihre Churf. Gn. haben alhier einen Hoff
        wirdt der Stadthof genant, und tragen
        in [= ihn] sambt 9 morg(en) wießen ungefehr-
        lich, Wolff Hattsteins erben, zu lehen.

        Denn Hofheimer Waltt belangent, ist
        solcher des Kleckens eigen. Und haben (oder hatten?)
        Ihre Churf. Gn. darin zu Jagen.

        Auch haben Ihre Churf. Gn. ein Herpringen (überkommenes Recht)
        das wan die Schläge an den strassen zu
        Sindtlingen und Crüfftel abgengig und
        von neuerem gemacht werden müßen
        daß man darzu aus solchem walt, das
        baumholz soviel man bedurftig folgen
        lassen muß.

        Und wollen die Landgreffische Hessische
        ein Gerechtigkeit haben in dießem walt
        zu jagen, wie dan auch zu underschiedlichen
        mahlen geschehen. Ist die selbige
        gegend und Pflicht, hartt bei Lorß-
        bach, die Stein Kaut genant geht
        biß auf die Gundert und Lorßbacher
        Wiesen.

        Gruß Konrad

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        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4847

          #5
          3. Bild

          Die Hofheimer Bach belangent, hat
          der Landtgraff von Lorschbach ahn
          zu fischen durch des Hofheimer wiesen-
          grundt biß ahn das Stadtwehr.

          Und dan Ihre Churf. Gn. biß naher (= nacher)
          Krüfftel, und ferner hinab.

          Die Schatzung haben Ihre Churf. Gn.
          zuerheben, und dieser orts güter
          mit Schatzung und Steur zubelegen.

          Leibsangehlriger ist keiner in Hoff-
          heimb zu finden, dan ein jeder frei
          ledig und loß sein muß, der in
          Hofheim will wohnen.

          Die Verglayttensgerechtigkeit be-
          langentm weiß dießer Zeit nie-
          mandts alhir ein orth oder mahl
          daß iemalß ein Fürst oder Herr
          da sey entpfangen worden

          Zwei Fürsten Gelaydts Malstätt
          seint Eins bey Dridenbergen
          und das und ander uf dem Kassern, welches
          der Schulteiß zu Marxheim besser
          wirdt berichten können, weil es in seiner
          Gemarckung ist.

          Gruß Konrad

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          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4847

            #6
            3. Bild

            Die Hofheimer Bach belangent, hat
            der Landtgraff von Lorschbach ahn
            zu fischen durch des Hofheimer wiesen-
            grundt biß ahn das Stadtwehr.

            Und dan Ihre Churf. Gn. biß naher (= nacher)
            Krüfftel, und ferner hinab.

            Die Schatzung haben Ihre Churf. Gn.
            zuerheben, und dieser orts güter
            mit Schatzung und Steur zubelegen.

            Leibsangehlriger ist keiner in Hoff-
            heimb zu finden, dan ein jeder frei
            ledig und loß sein muß, der in
            Hofheim will wohnen.

            Die Verglayttensgerechtigkeit be-
            langentm weiß dießer Zeit nie-
            mandts alhir ein orth oder mahl
            daß iemalß ein Fürst oder Herr
            da sey entpfangen worden

            Zwei Fürsten Gelaydts Malstätt
            seint Eins bey Dridenbergen
            und das und ander uf dem Kassern, welches
            der Schulteiß zu Marxheim besser
            wirdt berichten können, weil es in seiner
            Gemarckung ist.

            Gruß Konrad

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4847

              #7
              Bild 4: letzter Streich

              Ihre Churf. Gn. alß Stamm Cronberg
              haben einen Hof an dießem ort, darauf
              geliehen worden wegen den Herrschafft
              Königstein, welchen Magnus Hattsteins
              erben, sambt etlich Huben landts zue
              Lehen tragen, geben Jerlichs 30 Malter
              Korn und 30 Malter Habern davon zu
              Pacht.

              Zu dießen Hoff gefallen Jerlichs Aus dem
              Flecken 3 fl 4 d zu 27. Grundt-
              oder Erbzinß.

              Ebenmessig haben Ihre Churf. Gn. 8 Achtel
              Korn und 9 fl 1 Schilling 4 ½ d Stü-
              delheimer Pacht oder Zins genantt,
              so hirvor Königsteinischer Ambtmann
              Zu Exsteur?, Hanß Kellern, gefallen.


              Ins Dhumbstifft Meintz fallen Jerlich
              aus diessem Flecken 3 achtel Korn

              Den Herrn zu St. Alban gefelt
              Jerlich 1 Achtel 2 Sechter

              Den Jungfrauen zum Altenmünster
              gefelt ahn Waitzen 1 Sechter und


              Schöne Grüße aus dem Altmühltal, Konrad

              Kommentar

              • volkerhaak
                Erfahrener Benutzer
                • 15.10.2007
                • 199

                #8
                VIELEN LIEBEN DANK!!!!
                Das ist ja grandios!

                diese Seiten scheinen auch dazu zu gehören :-))
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                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4847

                  #9
                  Machen wir halt weiter:

                  ahn habern, 2 ½ gescheidt und ahn ahn
                  gelt 1 fl 6 d zu 24 alb (albus = Silbergroschen)

                  Zum Heiligen Geist gehen Meintz, ge-
                  felt Jerlichs dießer orts ahn Korn
                  3. Achtel, ahn Habern 2 Sechter,
                  und 6 d gelt Zinß von gütern

                  Der Anspurger Herrn Zins ahn Korn
                  6 Achtel, und ahn gelt 20 fl
                  7 ald 2 d zu 24 ist abgelegt
                  worden

                  Zum Heilig geist gehn Franckfurt
                  gefallen Jars alhr ahn Zinsen 13 ½ alb.

                  Albert Fladen zu Franckfurt, hat Jahrs
                  alhie Steinscher Pacht genant, ahn
                  Korn fallen – 18. Achtell

                  In die Pfarr Schneidtheim, felt Jer-
                  lichs aus Hofheim, ahn Korn 5 ½ Achtel

                  Philipßen vvon Boeckenheimb fallen
                  Jerlichs auß diesem Flecken, ahn
                  gelt Zinß – 2 fl zu 24

                  Gruß Konrad

                  Kommentar

                  • Kögler Konrad
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.06.2009
                    • 4847

                    #10
                    Einstweiliger? Schluss

                    Was sonsten Ihre Churf. Gn. dieser
                    orts mehr fallen haben, würdt durch
                    dero Kellern Jerlichs verrechnbet, wie
                    solches die Kellerei Rechnungen
                    außweißen.


                    Gruß Konrad

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