Quelle bzw. Art des Textes: Erbakten
Jahr, aus dem der Text stammt: 1755
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Dommershausen, Hunsrück
Namen um die es sich handeln sollte:
Jahr, aus dem der Text stammt: 1755
Ort und Gegend der Text-Herkunft: Dommershausen, Hunsrück
Namen um die es sich handeln sollte:
Guten Abend allerseits,
der letzte Vertrag/Brief aus dem Erbaktenkonvolut. Auf den ersten beiden Seiten konnte ich alles entziffern und auch den größten Teil von Seite 3 (man lernt ja mit der Zeit dazu). Daher fange ich erst ab dem Absatz an wo die ersten fehlenden Wörter auftauchen. Es sind zum Glück nicht so viele.
Ich würde mich wieder sehr freuen, wenn mir jemand hilft den Text zu korrigieren/vervollständigen!
Ich lese:
-Seite 3-
2) diese Erbbestandsgüter samt Behaußung
benuzzen, jenn? behörig, und wie es einem
fleisigen Akkersmann zusteht, bauen
diese hingegen in einen wesentlichen
und brauchbaren Stand auf seine alleinige
-Seite 4-
Kosten unterhalten; daneben
3) den äußersten Bedacht nehmen solle,
daß nichts von dem Erbbestand abge-
zwakt, und entrißen werde, und fals
wider vermuthen hier und da Eingriffe
geschehen sollten, derselbe sogleich bei der
hochfürstl. Pfalzzweybr. Amtskellerei die
Anzeige thun, damit in zeiten remedivo verschafft
werden möge; wie dann Herr Amts-
kellner Langerhans das von der Gemeind
zu Lohr vor ohngefehr 16 Jahren weg ge-
nommen im tiefer gelegenen, einer seits
an die Gemeinde selbst, unter Simon Henrich
rest? und 1 Morgen 13 Ruthen aus-
machende Land zu vindieiren und zu re-
cuperieren in Commihsis bekommen wird,
und gleichwie Ihm Erbbeständer oder seinen
Erben bei Straf der Caducität oder
Seimfals?
4) einmal für allemal verbotten wird,
erwohnte Hofgüter an jemand, es mag
auch der seyn, wer da wolle, ohne fürstlichen
-Seite 5-
Cammerronfenz? zu versezzen, und zu ver-
pfänden, oder gar zu verkaufen, ?
hätt derselbe, wenn er ein oder das
andere vor hätte, solches gebührend anzuzeigen,
und die Einwilligung einzuhohlen, und fals
in die allenfalsige Veräußerung consertiret
würde, der neue Empfänger von dem
Kaufschillling an die pfalzzweybrückische Amts
Kellerey und zwar zwey vom hundert als
Laudemialgelder zu zahlen, und einen
neuen Erbbestandsbrief zu extrahieren.
Solte der Erbbeständer allenfals
5) mit Todt abgehn, so haben dessen nachstmäßig
Leibserben zwarr sich das Erbbestandsrecht
zu erfreuen, allein bleibt gnädigster Herr-
schaft die Wahl bevor, welchen höchstdieselbe
oder dahinsige nachgefazte Recthskammer zu
einem Erbbeständer, allermaßen dieser
nur einem conferiert werden kann
und solle, zu erliefen und zu erwählen
von gut finden wird, welcher sich sodann
um einen Erbbestandbrief anzumelden hat.
-Seite 6-
6) Da auch bis anhern von diesen Erbb-
estandsgütern vier Sömmer Hafer boggerder?
Messung in des ehrenbürger G?ing abgegeben
worden, so hat es auch dabei mit dem
weiteren Anhangs sein verbleiben, daß
derselbe weiters zur pfalzzweybrückischen
Amtskellerey alljährigs zu Martini in
sauberer, trockener und marktmäßiger Frucht,
den bis hern in den Rechnungen nachge-
führten und bestimmten Erbspacht,
namlich von dem Hofgut sechs
Sömmer und von der Dachswiesen zu
Lohr drei Malter vier Sommer in Summa
also vier malter zwey Sümmer Hafer
Castelläuner Maß so gewiß liefern,
als im widrigen Falle desrselbe binnen
zwey Jahren den Erbspacht nicht aus-
richten würde, derselbe des Erbbestands-
rechts verlustig und der Hof samt
zugehörde gnädigster Herrschaft ver-
fallen seyn soll.
Diesen aller zur wahrer Urkund ist ge-
-Seite 7-
genwärtiger Erbbestandsbrief in Duplo
ausgefertigt, das von mir unterschriebene
und mit dem Kammer insiegile versehene
dem Erbbeständer zu seiner Acht und
Legitimation zugestell, von Ihm zugleich
Sandteru? zu Aides statt gegeben, daß Er
voranstehenden Punkten in allen nach
seinem besten Wissen und Gewissen nach
kommen wolle, das von Ihm unter-
schrieben aber statt reversus ad
acta genommen worden, so geschehen
Trarbach den 21ten January 1755.
Auch hier nochmal, tausend Dank im Voraus!! Wirklich fantastisch diese Hilfsbereitschaft hier im Forum!
LG Benjamin
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